Das Bezirksgericht Amur hatte keine Zeit, sich mit der Berufung der Gläubigen Berchuk und Golik gegen das rekordverdächtige grausame Urteil zu befassen. Die Anhörung wird am 2. September fortgesetzt
Das Bezirksgericht Amur hatte keine Zeit, sich mit der Berufung der Gläubigen Berchuk und Golik gegen das rekordverdächtige grausame Urteil zu befassen. Die Anhörung wird am 2. September fortgesetzt