Auf dem Foto: Vladimir Suworow

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Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht in Tscheljabinsk bestätigt die Verurteilung des 75-jährigen Zeugen Jehovas Wladimir Suworow

Gebiet Tscheljabinsk

Am 15. Oktober 2021 bestätigte das Bezirksgericht Tscheljabinsk das Urteil gegen Wladimir Suworow - 6 Jahre auf Bewährung wegen der Organisation "extremistischer Aktivitäten". Das Urteil ist rechtskräftig. Der Gläubige beharrt immer noch auf seiner Unschuld. Er hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Das erstinstanzliche Gericht entsprach nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Gläubigen für 7 Jahre ins Gefängnis zu schicken. Am 1. Juli 2021 verurteilte Oksana Mitina , Richterin am Bezirksgericht Metallurgitscheskij in Tscheljabinsk, den 75-jährigen Zeugen Jehovas zu 6 Jahren Haft auf Bewährung, weil er mit Menschen über Gott gesprochen, Gottesdienste abgehalten, Kirchenlieder gesungen und gebetet hatte. Der Richter sah darin die Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Gemeinschaft.

Vladimir Suworow leidet an Bluthochdruck und einem kranken Herzen. Seine 73-jährige Frau Valentina wurde ebenfalls strafrechtlich verfolgt, nur weil sie eine Zeugin Jehovas ist. Das Gericht befand sie auch des Extremismus für schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. All dies war ein neuer Schlag, nachdem das Paar vor einigen Jahren seinen einzigen Sohn verloren hatte.

Im Juli 2020 wurde Wladimir Suworow in die "Liste der Terroristen und Extremisten" von Rosfinmonitoring aufgenommen. Dies erschwerte die finanzielle Situation der älteren Ehegatten erheblich. Darüber hinaus verbrachte der Gläubige etwa ein Jahr unter der Anerkennung, nicht zu gehen.

Wladimir ist seit fast 30 Jahren Zeuge Jehovas. Russische Gerichte begannen, gewöhnliche religiöse Praktiken als extremistische Aktivitäten und als Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung Russlands anzuerkennen. Weder das ehrwürdige Alter der Angeklagten noch die Abwesenheit von Opfern und Schuldbeweisen in diesem Fall halten die Richter davon ab, Gläubige zu verurteilen.

Der Konflikt zwischen dem Gesetz und der Strafverfolgungspraxis in Russland ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Reihe falscher Stereotypen über Jehovas Zeugen zurückzuführen. Der EGMR hat dies juristisch ausgelegt.

Der Fall Suworow in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Der ehemalige Theaterschauspieler Wladimir Suworow wurde nach seiner Frau Walentina wegen seiner religiösen Ansichten von den Behörden verfolgt. Im Januar 2020 eröffnete Alexander Tschepenko, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Tscheljabinsk, ein Strafverfahren gegen einen älteren Mann. Er sah in Wladimirs Handeln eine Verletzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966, da er “die Predigttätigkeit organisierte”. Gespräche mit Menschen über Gott, das Halten von Gottesdiensten, Singen und Beten wurden von den Ermittlungen als Organisation extremistischer Aktivitäten gewertet, und das Vorhandensein von Literatur in elektronischer Form wurde als “Verschwörungsmaßnahme” deklariert. Seit Oktober 2020 wird der Fall von Oksana Mitina, Richterin am Bezirksgericht Metallurgitscheski in Tscheljabinsk, verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte 7 Jahre Gefängnis für den älteren Gläubigen. Am 1. Juli 2021 verurteilte das Gericht den 75-jährigen Rentner zu 6 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Im Oktober 2021 bestätigte das Woiwodschaftsgericht Tscheljabinsk die Bewährungsstrafe von Wladimir Suworow.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge "wurden Predigtaktivitäten organisiert ... zu Propagandazwecken ... und die Beteiligung der Bürger an der Religion der Zeugen Jehovas ... Darüber hinaus wurden religiöse Treffen organisiert... in Form eines kollektiven Gottesdienstes, bestehend aus... Darbietungen von Liedern... und Gebete zu Jehova Gott, studiere und diskutiere Artikel."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002750030000002
Eingeleitet:
16. Januar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-36/2021 (1-550/2020)
Gericht:
Metallurgicheskiy District Court of the City of Chelyabinsk
Richter:
Oksana Mitina
Fallbeispiel
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