Foto: Irina Lokhvitskaya am Tag des Appells

Ungerechte Urteile

Die Berufung in Birobidschan bestätigte das Urteil für den Glauben gegen Irina Lokhvitskaya

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 16. November 2021 bestätigte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets das Urteil gegen die 59-jährige Irina Lokhvitskaya wegen "Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation" – 2,5 Jahre Bewährungsstrafe, 2 Jahre Bewährung und 1 Jahr eingeschränkte Freiheit.

Mit ihrem letzten Wort vor dem Berufungsgericht erklärte die Gläubige: "Über Gott zu sprechen, ist mein Recht von Geburt an, und es wird durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert." Sie wies auf die Ungerechtigkeit und Haltlosigkeit des Vorwurfs hin: "Tatsächlich sind die Opfer ich und meine Familie."

Am 19. Juli 2021 befand das Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region Irina Lokhvitskaya für schuldig, gegen das Gesetz über Extremismus verstoßen zu haben, und zwar im Wesentlichen aufgrund einer religiösen Praxis, die allen Zeugen Jehovas in der Welt gemeinsam ist. Der Gläubige besuchte die Gottesdienste und nahm an einem gemeinsamen Bibelstudium teil.

Während des Prozesses legten die Staatsanwälte keine Beweise dafür vor, dass die Gläubige eine Gefahr für die Gesellschaft darstellte, aber sie demonstrierten eifrig, dass sie zu Jehovas Zeugen gehörte. So wurde im Falle der Religion der Zeugen Jehovas eine gewisse "Schuldvermutung" aufgestellt, die gegen Teil 1, Artikel 49 der russischen Verfassung verstößt, wonach niemand eines Verbrechens beschuldigt werden darf, bis seine Schuld bewiesen ist. Infolgedessen wurde Irina diskriminiert, obwohl die Verfassung jede Form der Einschränkung der Rechte von Bürgern aufgrund der Religion verbietet.

Durch die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde das Urteil rechtskräftig. Irina Lokhvitskaya hat das Recht, Kassationsbeschwerde einzulegen und sich an internationale Instanzen zu wenden.

Die Verfolgung von Gläubigen in Birobidschan begann am 17. Mai 2018, als Polizeibeamte eine Operation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts" gegen örtliche Zeugen Jehovas durchführten . Neunzehn Strafverfahren wurden gegen 23 Gläubige in der Region eingeleitet. Siebzehn von ihnen, darunter Irina Lokhvitskaya, ihr Sohn Arthur und ihre Schwiegertochter Anna, erhielten Bewährungsstrafen zwischen 2 und 2,5 Jahren; 11 Sätze sind in Kraft. Die meisten Verfahren gegen Jehovas Zeugen wurden von dem Ermittler Dmitrij Jankin eingeleitet und vor Gericht gebracht.

Dr. Sergey Ivanenko, Ph.D., ein Religionsgelehrter, analysierte die Situation der Zeugen Jehovas in Russland und kam zu folgendem Schluss: "Jehovas Zeugen, die sich in der Rolle von Angeklagten wiedergefunden haben, halten sich nicht für schuldig und haben nicht die Absicht, ihren religiösen Glauben aufzugeben... Sie bleiben zwar Zeugen Jehovas, betrachten sich aber nicht als Verbrecher."

Der Fall I. Lokhvitskaya in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Februar 2020 wurde Irina Lokhvitskaya aus Birobidschan zusammen mit ihrem Sohn Artur und ihrer Schwiegertochter Anna strafrechtlich verfolgt. Der Fall gegen den Gläubigen wurde von Dmitri Jankin, einem leitenden Ermittler und Kriminalisten der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, untersucht. Er leitete auch Strafverfahren gegen fünf weitere Einwohner von Birobidschan ein, die laut den Ermittlungen “die Aktivitäten einer 2016 aufgelösten lokalen religiösen Organisation wieder aufgenommen haben … sowie das “Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland”. Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Vasilina Bezotecheskikh, hielt die Anhörungen hinter verschlossenen Türen ab und ließ keine Zuhörer oder gar Verwandten in den Saal. Irina, die für ihre Arbeit und die Arbeit mit Menschen Urkunden und Geldprämien erhält, war gezwungen, ihre friedliebenden Ansichten vor Gericht zu verteidigen. Im Juli 2021 befand das Gericht die Gläubige für schuldig und verurteilte sie zu 2,5 Jahren auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Am 16. November desselben Jahres bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil, und im Juli 2022 bestätigte das Kassationsgericht in Wladiwostok diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000006
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-47/2021 (1-468/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Василина Безотеческих
Fallbeispiel