Die Ankündigung des in Birobidschan lebenden Andrej Gubin, das Urteil aufzuheben, wurde nicht bestätigt. Die Berufung vom 1. Februar ließ die zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe unverändert
Die Ankündigung des in Birobidschan lebenden Andrej Gubin, das Urteil aufzuheben, wurde nicht bestätigt. Die Berufung vom 1. Februar ließ die zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe unverändert