Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Ein Zeuge Jehovas wurde in Moskau verhaftet. Seine Wohnung in Kasan wurde durchsucht

Tatarstan

Am 15. März 2022 wurden die Eheleute Sergej und Jelena Gromow, Zeugen Jehovas aus Kasan, am Moskauer Flughafen Wnukowo festgenommen. Der 52-jährige Gläubige wurde in Gewahrsam genommen, seine Frau konnte nach Hause gelangen. Am nächsten Tag wurde ihre Wohnung durchsucht.

Die Durchsuchung fand im Beisein von Gromovs Frau und Tochter statt. Sie gehen davon aus, dass in der Wohnung Abhörgeräte installiert waren. Es ist nicht bekannt, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde, gegen wen und welche Stelle es untersucht. Es wird erwartet, dass Gromow unter Eskorte von Moskau nach Kasan transportiert wird.

Die Gerichte von Tatarstan verhandeln derzeit weitere 4 Strafverfahren gegen 11 Gläubige, einer davon befindet sich im Berufungsverfahren.

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Der Fall Gromow in Kasan

Fallbeispiel
Im März 2022 nahmen FSB-Beamte Sergej und Jelena Gromow aus Kasan am Flughafen Wnukowo in Moskau fest. Es stellt sich heraus, dass ein FSB-Ermittler ein Strafverfahren wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen Sergej eingeleitet hat, der die Religion der Zeugen Jehovas praktiziert. Zwei geheime Zeugen waren an dem Fall beteiligt, einer von ihnen war ein FSB-Offizier. Der Gläubige wurde verhaftet und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, zwei Tage später in eine Untersuchungshaftanstalt. Die Wohnung der Gromows und zwei weitere Adressen wurden durchsucht. Später wurde er verdächtigt, gegen einen weiteren Artikel des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben – die Finanzierung extremistischer Aktivitäten. Im Februar 2023 kam der Fall vor Gericht, und im September desselben Jahres wurde Gromow zu 6 Jahren und 1 Monat Strafkolonie verurteilt. Im Januar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung, und 10 Monate später ließ das Kassationsgericht das Urteil unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge setzte er die Tätigkeit einer aufgelösten religiösen Organisation fort, indem er an seinem Wohnort religiöse Versammlungen abhielt
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12207920001000008
Eingeleitet:
15. März 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-157/2023
Gericht erster Instanz:
Moskovskiy District Court of the City of Kazan
Richter am Gericht erster Instanz:
Alsu Gumirova
Fallbeispiel
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