Strafverfahren

In einer Berufung in Primorje wurde der Freispruch von Dmitrij Barmakin aufgehoben. Der Fall wird zur Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgeschickt

Primorje-Territorium

Am 8. April 2022 gab ein Richtergremium des Gerichts der Region Primorje unter dem Vorsitz von Tatjana Myschkina der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Dmitrij Barmakin, einem Zeugen Jehovas, statt. Das Urteil wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht verwiesen.

Im November 2021 sprach Richter Stanislaw Salnikow vom Perworechenskij Bezirksgericht Wladiwostok Dmitrij Barmakin frei . Nach Prüfung der im Rahmen der Untersuchung vorgelegten Beweise kam er zu dem Schluss, dass "Barmakin D. V. niemals extremistische Aktivitäten ausübte", sondern "sein Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit verwirklichte". Der Staatsanwalt forderte das Obergericht jedoch auf, den Freispruch aufzuheben und den Fall für ein neues Verfahren zurückzuverweisen.

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Russland löst in der Rechtsgemeinschaft große Resonanz aus. Der EGMR, das Ministerkomitee des Europarats und die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sind nur einige der Organisationen, die die Unterdrückung der Zeugen Jehovas verurteilen .

Der Fall Barmakin in Wladiwostok

Fallbeispiel
Dmitriy Barmakin zog von der Krim nach Wladiwostok, um sich um seine kranke Schwiegermutter und ihre betagte Mutter zu kümmern. Im Juli 2018 brachen Polizeibeamte mit Masken und Waffen in ihr Haus ein, um es zu durchsuchen. Dmitriy wurde verhaftet und verbrachte 1,5 Jahre in einer Untersuchungshaftanstalt. Der Richter verwies das Strafverfahren aufgrund der Mehrdeutigkeit der Anklage an die Staatsanwaltschaft zurück und erklärte in dem Urteil, dass die Religionsfreiheit das verfassungsmäßige Recht von Barmakin wie jedem Bürger der Russischen Föderation sei. Im April 2021 ging der Fall erneut vor Gericht, und 7 Monate später sprach Richter Stanislav Salnikov den Gläubigen vollständig frei. Im April 2022 hob das Landgericht dieses Urteil auf und verwies den Fall in eine neue Verhandlung. Barmakin wurde zu 8 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Im August 2023 hob ein Berufungsgericht auch dieses Urteil auf, ließ ihn frei und überwies den Fall für eine dritte Verhandlung an das Gericht erster Instanz. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, und das Kassationsgericht verwies den Fall an das Berufungsgericht, das sich aus einem anderen Richtergremium zusammensetzte, das im Februar 2024 das Urteil – 8 Jahre in einer Strafkolonie – bestätigte.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Wladiwostok
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802050005000051
Eingeleitet:
27. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Bezirk Perworechenskij der Stadt der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-43/2023 (1-391/2022; 1-305/2021; 1-21/2020; 1-388/2019)
Gericht erster Instanz:
Pervorechenskiy District Court of Vladivostok
Richter am Gericht erster Instanz:
Larisa Smolenkova
Fallbeispiel
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