Ungerechte Urteile

Ein Gericht verurteilte eine Frau aus der Region Krasnodar zu einer vierjährigen Haftstrafe in einer Strafkolonie, weil sie ihren Glauben an Jehova Gott praktiziert hatte

Territorium Krasnodar

Am 23. Mai 2022 verurteilte Olga Martschenko, Richterin am Pawlowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar, die 45-jährige Ljudmila Schtschekoldina zu vier Jahren und einem Monat Haft in einer Strafkolonie. Die Frau wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Das Gericht setzte ihre gewöhnlichen religiösen Praktiken mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und der Beteiligung anderer daran gleich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Schtschekoldina beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Obwohl sich der Gesundheitszustand von Ljudmila Schtschekoldina in letzter Zeit verschlechtert hat und sie operiert werden muss, beantragte der Staatsanwalt beim Gericht, die Gläubige gemäß Artikel 282.2 (1.1), 282.2 (2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation schuldig zu sprechen und sie zu 4,5 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Das Strafverfahren gegen Ljudmila Schtschekoldina wurde am 23. April 2020 eingeleitet. Eine Woche später kam es zu einer Reihe von Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in der Region Krasnodar, und auch Ljudmila wurde ein Opfer. Die Anklage gegen den Gläubigen stützte sich auf einen Bericht des Geheimdienstmitarbeiters Iltschenko, wonach die Frau versucht habe, ihn in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu verwickeln. So beschrieb er ihre Gespräche über die Bibel.

Der Fall Schtschekoldina wurde von der Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für die Region Krasnodar ein Jahr lang untersucht. Am 13. Mai 2021 ging der Fall vor Gericht. Er wurde von Richterin Olga Martschenko vom Pawlowskij Bezirksgericht der Region Krasnodar geprüft, derselben Richterin, die einen Zeugen Jehovas, Vladimir Skachidub, zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt hatte.

Russische Menschenrechtsaktivisten und die Weltgemeinschaft halten die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas wegen des Glaubens für inkompetent und verurteilen sie aufs Schärfste.

Fall Schtschekoldina in Pawlowskaja

Fallbeispiel
Im April 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Ljudmila Schtschekoldina aus dem Dorf Pawlowskaja. Die Anklage stützte sich auf den Bericht des Agenten des Geheimdienstes Iltschenko, dass der Gläubige angeblich versucht habe, ihn in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu verwickeln. So betrachteten die Ermittlungen seine Gespräche mit Schtschekoldina über biblische Themen. Nach einer 9-stündigen Hausdurchsuchung und einem Verhör nahmen sie eine schriftliche Verpflichtung ab, den Ort nicht zu verlassen. Im Mai 2021 ging der Fall vor Gericht. Ein Jahr später verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 4 Jahren und 1 Monat Haft in einer Strafkolonie. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil im Oktober 2022. Im März 2023 änderte das Kassationsgericht diese Entscheidung nicht. In der Kolonie verschlechterte sich Ljudmilas Gesundheitszustand und sie wurde operiert. Sechs Monate lang litt die Gläubige unter starken Schmerzen, und erst im August 2023 erlaubte ihr die Verwaltung der Kolonie, die notwendige Behandlung zu erhalten.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Pawlowskaja
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge beging sie "vorsätzliche Handlungen, die darauf abzielten, ... bei den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ... indem ich beschreibe, wie attraktiv es ist, Jehova zu dienen."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007030001000049
Eingeleitet:
23. April 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Direktion der Region Krasnodar des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-25/2022 (1-103/2021)
Gericht:
Павловский районный суд Краснодарского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Ольга Марченко
Fallbeispiel