Juristische Siege

In der Region Pskow sprach das Gericht Alexej Chabarow, einen Zeugen Jehovas, vollständig frei

Gebiet Pskow

Am 27. Juni 2022 befand das Bezirksgericht Porchowski des Gebiets Pskow den 47-jährigen Aleksej Chabarow für nicht schuldig der Teilnahme an Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Freunde, die gekommen waren, um den Gläubigen zu unterstützen, nahmen die Entscheidung des Gerichts mit Applaus auf.

Das Urteil tritt in Kraft, wenn die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegt. Aleksey Khabarov wird vorerst weiterhin unter Anerkennungsvertrag stehen.

Im September 2021 verurteilte das Bezirksgericht Porchowski Chabarov zu drei Jahren Haft auf Bewährung, obwohl während des Prozesses keine Beweise für Khabarovs Beteiligung an extremistischen Aktivitäten vorgelegt wurden. Zwei Monate später hob ein Berufungsverfahren das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Während dieser ganzen Zeit stand Alexej Chabarow unter einem Anerkennungsabkommen.

"Sowohl bei der ersten Anhörung als auch jetzt wurde keine Absicht gesehen, extremistische Aktivitäten durchzuführen", sagte Alexej Chabarow während der Debatte, "es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass ich an Aktivitäten teilgenommen habe, die in irgendeiner Weise dem Extremismus ähneln und darauf abzielen, religiösen und sozialen Hass und Feindseligkeit gegenüber Personen zu schüren, die eine andere Religion praktizieren". In seiner Rede vor Gericht verwies er auch auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland für ungerecht erklärte und die Verfolgung von Anhängern dieser Religion als unbegründet bezeichnete.

Aleksey Khabarov begrüßt die unvoreingenommene Prüfung des Falles durch das Gericht und den Schutz seines Rechts auf friedliche Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas in Gemeinschaft mit anderen. Zuvor hatte er bei einer der Anhörungen gesagt: "Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat mir nicht verboten, zusammen mit meinen Freunden oder meiner Familie biblische Themen zu diskutieren und damit Gottesdienste zu halten. Und dieses verfassungsmäßige Recht hängt nicht davon ab, ob es eine juristische Person oder eine Registrierung gibt oder nicht. Die Diskussion über die Bibel durch eine Gruppe von Menschen ist nicht in der Liste der extremistischen Aktivitäten enthalten."

Der Fall Chabarov in Porchow

Fallbeispiel
Im Jahr 2019 leitete der FSB ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Porchow ein. Strafverfolgungsbeamte führten Durchsuchungen durch und verhörten Gläubige vor Ort. Daraufhin wurde Alexej Chabarov des Extremismus angeklagt. Während der Gerichtsverhandlungen äußerten sich alle Zeugen, einschließlich des FSB-Beauftragten für Terrorismusbekämpfung, positiv über Chabarow. Im September 2021 verurteilte ihn das Gericht zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, und im Januar 2022 begann eine Neuverhandlung des Falles vor einem Gericht, das sich aus verschiedenen Richtern zusammensetzte. Der Staatsanwalt forderte erneut 3,5 Jahre Strafkolonie für Chabarov, aber das Gericht sprach ihn frei. Im November 2022 verwies das Berufungsgericht den Fall erneut zur erneuten – dritten – Prüfung an dasselbe Gericht. Diesmal wurde der Gläubige zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. Er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Im Dezember 2023 änderte das Berufungsgericht diese Entscheidung leicht ab und verkürzte die Laufzeit um 2 Monate. Das Kassationsgericht in St. Petersburg bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Pskow
Siedlung:
Schweineschow
Woran besteht der Verdacht?:
"die Tätigkeit der Unterabteilung "Zeugen Jehovas in der Stadt Porchow" organisiert, geleitet und daran teilgenommen, absichtlich, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen und den Zielen der Organisation, mit dem Ziel, die Lehren der Zeugen Jehovas auf dem Gebiet der Stadt Porchow, Gebiet Pskow, zu verbreiten.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907580001000018
Eingeleitet:
28. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Pskow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-28/2023 (1-120/2022)
Gericht:
Порховский районный суд Псковской области
Richter:
Капустина Наталья
Fallbeispiel
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