Ungerechte Urteile

Das Gericht in Primorje befand Lija Malzewa, eine Zeugin Jehovas mit Behinderung, des Extremismus für schuldig, weil sie an Gott glaubte

Primorje-Territorium

Am 20. September 2022 befand Alexander Jagubkin, Richter am Stadtgericht Partizan in der Region Primorje, die 53-jährige Lija Malzewa für schuldig, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Der Gläubige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung und einer Freiheitsbeschränkung von 7 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Maltseva beharrt auf ihrer völligen Unschuld. In ihrer letzten Aussage vor Gericht sagte sie: "Es ist für mich undenkbar, nicht nur ein Verbrechen zu begehen, sondern auch jemanden zu hassen oder gar zu beleidigen."

Im Juli 2020 erfuhr Lija Malzewa, eine behinderte Person der Gruppe II, zu ihrer Überraschung, dass sie auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring stand. Wie sich herausstellte, wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Derzeit läuft in Partizansk ein weiterer Prozess gegen die Gläubige Irina Buglak. Die Vorsitzende Richterin ist Darya Didur, die auch die Durchsuchung des Hauses von Liya Maltseva genehmigt hat.

Wie das Menschenrechtszentrum Memorial feststellt, enthalten die Entscheidungen russischer Gerichte, einschließlich des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, "keine einzige Tatsache der Verletzung der öffentlichen Ordnung durch Gläubige, Manifestationen von Aggression oder Gewalt ihrerseits, Beweise dafür, dass ihre friedlichen religiösen Aktivitäten die Sicherheit der Russischen Föderation bedrohten [...] Das Vorstehende erlaubt es uns, über die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Verfolgung von Zeugen Jehovas zu sprechen, deren 'Verbrechen' darin besteht, dass sie das in der Verfassung der Russischen Föderation verankerte Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt haben."

Der Fall Malzewa in Partizansk

Fallbeispiel
Liya Maltseva aus Partizansk hat eine Behinderung. Im Juni 2020 wurde sie wegen ihres Glaubens an Jehova Gott strafrechtlich verfolgt – gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Extremismus eingeleitet. Der Fall basierte auf verdeckten Videoaufnahmen einer Gottesdienstversammlung, an der Malzsewa teilgenommen hatte. Einen Monat später setzte Rosfinmonitoring Liya auf die Liste der Terroristen und Extremisten, und nach einem weiteren Monat wurde ihr Haus durchsucht. Der Gläubige wurde zum Verhör gebracht und dann unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation beschuldigte sie, an der Tätigkeit einer vom Gericht verbotenen religiösen Vereinigung teilgenommen zu haben. Im Mai 2021 ging der Fall vor das Stadtgericht. Zeugenaussagen, die für die Anklage verhört wurden, gaben an, dass sie von Liya keine Hassreden gegen Vertreter anderer Religionen gehört hätten. Infolgedessen wurde Liya Maltseva im September 2022 zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten und einer Freiheitsbeschränkung von 7 Monaten verurteilt. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Partizansk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002050018000048
Eingeleitet:
1. Juni 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für die Stadt Partizansk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-6/2022 (1-131/2021)
Gericht:
Partizansk City Court, Primorskiy Territory
Richter:
Aleksandr Yagubkin
Berufungsgericht:
Приморский краевой суд
Fallbeispiel
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