Vladimir Sakada, Yevgeny Zhukov und Vladimir Maladyka vor dem Gerichtsgebäude vor der Urteilsverkündung (6. Oktober 2022)

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Sewastopol hat drei Zeugen Jehovas zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt

Krim

Am 6. Oktober 2022 befand Richterin Olga Berdnikowa vom Bezirksgericht Nachimowski in Sewastopol drei Zeugen Jehovas des Extremismus für schuldig. Jewgenij Schukow, Wladimir Maladyka und Wladimir Sakada erhielten jeweils 6 Jahre Gefängnis. Die Gläubigen wurden in Gewahrsam genommen. Sie beabsichtigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Aktualisieren. Gleich nach dem Gerichtssaal wurden Schukow, Maladyka und Sakada in das SIZO Nr. 1 in der Stadt Simferopol gebracht.

Zhukov, Maladyka und Sakada wurden am 1. Oktober 2020, auf dem Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie, wegen ihres Glaubens verfolgt. Wegen der Tatsache, dass Gläubige an friedlichen religiösen Zusammenkünften teilnahmen, wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Sie und ihre Glaubensbrüder aus Sewastopol wurden durchsucht. Am selben Tag wurden vier Gläubige, darunter Schukow, Maladyka und Sakada, in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo sie 6 bis 7,5 Monate verbrachten. Darüber hinaus wurden Vladimir Maladyka und seine Frau in einer psycho-neurologischen Apotheke einer Zwangsuntersuchung unterzogen, weil in ihrer Wohnung ein Beutel mit Milchpulver gefunden wurde, der den Ermittlern verdächtig vorkam.

Vladimir Sakada und Vladimir Maladyka haben Familien, Evgeniy Zhukov kümmert sich um seinen behinderten Bruder. Alle drei Gläubigen haben den Ruf, anständige Menschen und gesetzestreue Bürger zu sein.

Die Ermittlungen wurden vom russischen FSB für die Republik Krim und Sewastopol etwa sechs Monate lang durchgeführt. Im April 2021 kam der Fall vor Gericht. Als "Beweise" für die Schuld der Gläubigen wurden versteckte Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten verwendet, die von FSB-Agenten gemacht wurden. In dem Video beten, singen und diskutieren die Gläubigen über die Bibel. Während der Gerichtsverhandlungen erklärte Vladimir Sakada, dass die Videobänder, die den Sachverständigen und dem Gericht vorgelegt wurden, "unbefugten Änderungen unterzogen wurden". Das Gericht weigerte sich jedoch, diese materiellen Beweise zu überprüfen. Der FSB-Offizier Dmitri Schewtschenko, der die operative Durchsuchung durchführte, sagte vor Gericht, dass es bei den Handlungen der Angeklagten keine Anzeichen von Extremismus und Anstiftung zu religiösem Hass gebe. Seit 2015 kenne er die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Sewastopol, deren Dienste immer ausschließlich religiöser Natur gewesen seien.

Das Gericht sprach jedoch einen Schuldspruch aus. Zusätzlich zur Inhaftierung in einer Kolonie verhängte das Gericht Reisebeschränkungen für Gläubige, nachdem sie ihre Strafe für einen Zeitraum von einem Jahr verbüßt hatten. Für 7 Jahre ist es ihnen untersagt, in den Medien und im Internet zu publizieren.

Auf der Krim wurden insgesamt 16 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens verfolgt, vier von ihnen verbüßen ihre Strafe in einer Strafkolonie. Im Juni 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland für rechtswidrig und alle gegen sie erhobenen Vorwürfe für unbegründet.

Der Fall Schukow und andere in Sewastopol

Fallbeispiel
Im Oktober 2020 führten Sicherheitskräfte Durchsuchungen von Gläubigen in Sewastopol durch. Am Vortag hatte der FSB ein Strafverfahren gegen Wladimir Maladyka, Jewgenij Schukow und Wladimir Sakada eröffnet. Sie wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation nur wegen ihres Glaubens an Jehova Gott organisiert zu haben. Die Anklage stützte sich auf Videoaufzeichnungen von 4 Gottesdiensten der Zeugen Jehovas, die von FSB-Agenten gemacht worden waren. Die Gläubigen verbrachten einen Tag in einer vorübergehenden Haftanstalt, dann schickte das Gericht sie in eine Untersuchungshaftanstalt. Im April 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörung erklärte der FSB-Offizier Dmitri Schewtschenko, der die Gläubigen überwachte, dass es bei ihren Handlungen keine Anzeichen von Extremismus oder Aufstachelung zu religiösem Hass gebe. Während der Ermittlungen und des Prozesses verbrachten die Männer mehr als ein Jahr und 4 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und jeweils mehr als 8 Monate unter Hausarrest. Im Oktober 2022 verurteilte das Gericht sie zu 6 Jahren Gefängnis in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Eine Beschwerde bestätigte diese Entscheidung ein Jahr später.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Sewastopol
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge "beaufsichtigten sie die liturgischen Versammlungen, machten die Menschen mit der Heiligen Schrift vertraut und vollbrachten Werke der Barmherzigkeit ... Verbreitung von Informationen in der Gesellschaft, die wissenschaftliche, soziale, historische Themen betreffen" (von der Entscheidung, als Beschuldigter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007350001670043
Eingeleitet:
1. Oktober 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Republik Krim und in der Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-228/2021)
Gericht:
Нахимовский районный суд г. Севастополя
Richter:
Ольга Бердникова
Fallbeispiel