Yuriy Baranov und Stepanov Nikolay

Ungerechte Urteile

Ein Berufungsverfahren in der Region Wologda führte zu einer milderen Strafe für einen der verurteilten Zeugen Jehovas

Gebiet Wologda

Am 10. November 2022 überprüfte das Bezirksgericht Wologda die gegen Nikolai Stepanow verhängte Strafe wegen der Durchführung religiöser Versammlungen. Vier Jahre in einer Strafkolonie wurden durch eine Bewährungsstrafe ersetzt. Eine weitere Person, die in den Fall verwickelt ist, ist Jurij Baranow. Seine 4-jährige Bewährungsstrafe bleibt unverändert.

Als im Dezember 2019 eine massive Razzia in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in Wologda durchgeführt wurde, wurden Stepanow und Baranow zur Zielscheibe strafrechtlicher Verfolgung. Am 5. September 2022 erließ das erstinstanzliche Gericht einen Schuldspruch, gegen den die Gläubigen Berufung einlegten.

Während der Voruntersuchung verbrachte Nikolai Stepanow 8 Monate in einer Haftanstalt. Nach der Verkündung des Urteils des erstinstanzlichen Gerichts wurde der Gläubige erneut in Haft genommen, wo er per Videokonferenz an den Berufungsverhandlungen teilnahm. Nach Angaben von Nikolays Anwalt wurde der friedliche Gläubige einige Zeit zusammen mit kriminellen Bandenführern und einem Mann, der wegen Mordes vor Gericht steht, in Haft gehalten. Stepanow soll bald freigelassen werden.

Aktualisieren. Später am selben Tag wurde Nikolai Stepanow aus der Haft entlassen. Seine Familie und Freunde warteten draußen auf ihn.
Stepanov Nikolay mit seiner Frau Alla
Stepanov Nikolay mit seiner Frau Alla
Stepanov Nikolay mit seiner Frau Alla, Sohn Vyacheslav und Freunden vor dem Hintergrund von SIZO-2 in Wologda nach ihrer Freilassung am 10. November 2022
Stepanov Nikolay mit seiner Frau Alla, Sohn Vyacheslav und Freunden vor dem Hintergrund von SIZO-2 in Wologda nach ihrer Freilassung am 10. November 2022

Yuriy Baranov verbrachte 3 Monate unter Hausarrest. Jetzt, da er eine Bewährungsstrafe verbüßt hat, steht er unter einem Anerkennungsabkommen.

Yaroslav Sivulskiy, ein Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas, kommentierte die Situation: "Trotz der scheinbar milden Strafe, die das Berufungsgericht verhängte, wurden die Gläubigen des Extremismus für schuldig befunden, obwohl sie keine Verbrechen begangen hatten. Sie taten einfach das, was die ersten Christen taten: Sie diskutierten über die Heilige Schrift und beteten zusammen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden, aber Nikolai und Jurij haben das Recht, vor Kassationsgerichten und internationalen Gerichten Berufung einzulegen."

Der Fall Stepanow und Baranow in Wologda

Fallbeispiel
Im Dezember 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen zwei Zeugen Jehovas aus Wologda. Am selben Tag wurden die Wohnungen mehrerer Gläubiger durchsucht, Jurij Baranow und Nikolai Stepanow wurden festgenommen. Yuriy verbrachte einen Tag in der provisorischen Haftanstalt und fast 3 Monate unter Hausarrest, und nach 4 Tagen in der vorübergehenden Haftanstalt wurde Nikolay in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er etwa 8 Monate verbrachte, und dann für 43 Tage unter Hausarrest gestellt. Den Gläubigen wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Den Ermittlungen zufolge äußerten sich ihre kriminellen Handlungen “in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste”. Im Januar 2022 ging der Fall vor Gericht. Im September wurde Baranow zu 4 Jahren Haft auf Bewährung und Stepanow zu 4 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. In der Berufung wurde die Strafe für Stepanow umgewandelt und durch eine Bewährungsstrafe ersetzt. Baranows Strafmaß blieb unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Wologda
Siedlung:
Vologda
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "unternahmen sie aktive Schritte ... ausgedrückt in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste bei diesen Versammlungen, der Verteilung von Literatur mit extremistischem Inhalt, dem Sammeln von Geldern unter dem Deckmantel von Spenden."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902190029061043
Eingeleitet:
19. Dezember 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Wologda
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-389/2022
Gericht erster Instanz:
Вологодский городской суд Вологодской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Голованова
Fallbeispiel