Die Angeklagten übermitteln Grüße aus der Untersuchungshaftanstalt an die Zuhörer der Berufungsverhandlung. 20. September 2022

Die Angeklagten übermitteln Grüße aus der Untersuchungshaftanstalt an die Zuhörer der Berufungsverhandlung. 20. September 2022

Die Angeklagten übermitteln Grüße aus der Untersuchungshaftanstalt an die Zuhörer der Berufungsverhandlung. 20. September 2022

Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil, mit dem vier Gläubige aus Tschita verurteilt wurden. Drei von ihnen verbringen zwischen 6 und 6,5 Jahren in der Strafkolonie

Transbaikales Territorium

Am 7. März 2023 bestätigte das Achte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Kemerowo das Urteil und das Berufungsurteil gegen vier Einwohner von Tschita wegen ihres Glaubens als rechtskräftig. Die Gerichtsverhandlung fand per Videokonferenz statt.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte am 6. Juni 2022 Wladimir Ermolajew, Alexander Putinzew, Igor Mamalimow und Sergej Kiriljuk wegen ihrer friedlichen religiösen Überzeugungen wegen Extremismus, und am 20. September desselben Jahres bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung. Alle Verurteilten sind bereits in Strafkolonien inhaftiert, mit Ausnahme von Sergej Kiriljuk, der zu einer Bewährungsstrafe von 6 Jahren verurteilt wurde.

Die Anwälte der Verurteilten und Kiriljuk legten Berufung beim Achten Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit ein und beantragten, das Urteil des Zentralen Bezirksgerichts von Tschita und das Berufungsurteil aufzuheben, das Strafverfahren gegen die Gläubigen einzustellen und auch ihr Recht auf Rehabilitierung anzuerkennen.

Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden des Transbaikalgebiets damit begonnen hätten, Bürger zu überprüfen, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannten, aber "das Ziel war nicht, wirklich rechtswidrige Handlungen zu identifizieren, sondern die Tatsache festzustellen, dass Gläubige gemeinsame Gottesdienste innerhalb derselben Religion wie die liquidierten Organisationen abhielten, um Anklage aus technischen Gründen zu erheben".

"Wenn Sie zum Beispiel nach 2017 mit Familienmitgliedern über die Bibel sprechen - ist das ein Verbrechen oder ein verfassungsmäßiges Recht?", fragten die Anwälte das Gericht. "Und wenn du einen Nachbarn einlädst, über die Bibel zu sprechen? Was wäre, wenn mit Freunden? Ist das ein Recht oder ist es bereits eine Fortsetzung der Tätigkeit einer verbotenen, liquidierten Organisation?"

Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung ausdrücklich fest , dass "die russischen Behörden nicht in gutem Glauben gehandelt und die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Religion der Zeugen Jehovas verletzt haben, indem sie versuchten, die religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas zu unterdrücken" (§ 254).

Fall Ermolajew u.a. in Tschita

Fallbeispiel
Wladimir Ermolajew, Alexander Putinzew, Sergej Kiriljuk und Igor Mamalimow wurden 2020 wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt, als Sicherheitskräfte 50 Durchsuchungen in Tschita und anderen Städten Transbaikaliens durchführten. Während der Razzia wurden mehrere Gläubige festgenommen und zwei gefoltert. Mamalimov, Kirilyuk und Ermolaev wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, wo sie mehrere Tage verbrachten. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wurden vier weitere Gläubige in dem Fall verdächtigt, aber ihre Strafverfolgung wurde eingestellt. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation beschuldigte Ermolajew, Putinzew, Mamalimow und Kiriljuk, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, weil sie friedliche Gottesdienste abgehalten hatten. Trotz der Tatsache, dass es in dem Fall keine Opfer gab und es keine Beweise für Verbrechen gegen den Staat und den Einzelnen gab, verurteilte das Gericht im Jahr 2022 Wladimir Ermolajew, Alexander Putinzew und Igor Mamalimow zu Haftstrafen in einer Strafkolonie von 6 bis 6,5 Jahren und Sergej Kiriljuk zu 6 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Die Berufungsgerichte und Kassationsgerichte änderten an diesem Urteil nichts.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Transbaikales Territorium
Siedlung:
Tschita
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat er "aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen ... ausgedrückt in der Organisation von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste ... Fundraising unter dem Deckmantel von Spenden... Einbindung neuer Teilnehmer... durch die Ausführung des Predigtwerkes."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002760023000001
Eingeleitet:
20. Januar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Transbaikal
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-10/2022
Gericht erster Instanz:
Центральный районный суд г. Читы
Richter am Gericht erster Instanz:
Марина Куклина
[i18n] Гособвинитель:
Ковыльченко Д. Г.
Fallbeispiel
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