Jewgeni Egorow mit seiner Frau am Tag der Berufung

Jewgeni Egorow mit seiner Frau am Tag der Berufung

Jewgeni Egorow mit seiner Frau am Tag der Berufung

Ungerechte Urteile

Eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe – das Ergebnis des langen Prozesses gegen Jewgenij Jegorow. Das Berufungsgericht in Birobidschan bestätigte das Urteil gegen den Gläubigen

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 11. April 2023 bestätigte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets den Schuldspruch und die Bewährungsstrafe gegen Jewgenij Jegorow wegen seines Glaubens.

Zuvor, im Februar 2023, hatte das Bezirksgericht Birobidschan den Gläubigen erneut zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. In der ersten Verhandlung, die im Juni 2021 endete, fällte das Gericht eine identische Entscheidung. Das Berufungsgericht bestätigte es, aber der Gläubige war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Kassationsbeschwerde ein. Das Kassationsgericht bezeichnete die Entscheidung des Berufungsgerichts als "im Wesentlichen unbegründet" und wies auf eine Reihe von Verfahrensfehlern hin. Daraufhin wurde die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen. Die strafrechtliche Verfolgung Jegorows läuft seit fast vier Jahren.

Jewgenijs Mutter, Larisa Artamonowa, erhielt wegen ähnlicher Vorwürfe ebenfalls eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe. Insgesamt wurden 23 Zeugen Jehovas in der Region wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Vier von ihnen wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Die weltweite Menschenrechtsgemeinschaft und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachten die Verfolgung von Jehovas Zeugen als rechtswidrig. Russische Gerichte ignorieren jedoch weiterhin die Position des EGMR, in dem es heißt: "Er [Artikel 9 der Europäischen Konvention] schützt das Recht der Gläubigen, sich friedlich zu versammeln, um in der von ihrer Religion vorgeschriebenen Weise zu beten." (§ 267)

Der Fall Jegorow in Birobidschan

Fallbeispiel
Jewgenij Jegorow ist ein aufstrebender Schriftsteller aus Birobidschan, der als Zeuge Jehovas vom FSB beschuldigt wurde, sich an extremistischen Aktivitäten beteiligt zu haben. Im Mai 2018 durchsuchten Sicherheitskräfte das Haus, in dem er und seine Mutter lebten, und ein Jahr später leiteten sie ein Strafverfahren gegen ihn ein. Während der Ermittlungen heiratete Jewgenij, aber aufgrund eines Anerkennungsabkommens war er gezwungen, die Flitterwochenreise abzusagen. Außerdem wurde der junge Mann auf die Rosfinmonitoring-Liste von Terroristen und Extremisten gesetzt. Das Gericht prüfte seinen Fall eineinhalb Jahre lang und verurteilte ihn schließlich im Juni 2021 zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigt, aber das Kassationsgericht verwies die Sache an das Landgericht zurück, das die Sache wiederum an das erstinstanzliche Gericht zurückverwies. Nach erneuter Prüfung änderte sich die Position der Gerichte nicht – die Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren trat im April 2023 nach einer zweiten Berufung in Kraft.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
In der Untersuchung heißt es: "Um die Lehren der Zeugen Jehovas zu erweitern, indem sie ihre Fähigkeiten im Predigen und bei anderen religiösen Aktivitäten verbesserten, studierten sie ... die Veröffentlichung von Jehovas Zeugen 'Die Heilige Schrift / Neue-Welt-Übersetzung', die als extremistisch anerkannt wurde"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000007
Eingeleitet:
29. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-38/2023 (1-717/2022; 1-11/2021; 1-48/2020; 1-624/2019)
Gericht erster Instanz:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
[i18n] Судья первой инстанции:
Stanislav Ushakov (jugde in the second consideration at the first instance court)
Fallbeispiel
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