Pawel Popow mit seiner Frau und seiner Tochter vor dem Gebäude des VII. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk (Mai 2023)

Pawel Popow mit seiner Frau und seiner Tochter vor dem Gebäude des VII. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk (Mai 2023)

Pawel Popow mit seiner Frau und seiner Tochter vor dem Gebäude des VII. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk (Mai 2023)

Ungerechte Urteile

In Tscheljabinsk änderte das Kassationsgericht das Urteil von Pawel Popow nicht. Der Gläubige wurde zum Extremisten erklärt, weil er eine biblische Ansprache gehalten hatte

Gebiet Tscheljabinsk

Am 31. Mai 2023 bestätigte das Siebte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk das Urteil gegen Pawel Popow, einen Zeugen Jehovas aus Jemanschelinsk. Der Gläubige wird weiterhin seine 6-jährige Bewährungsstrafe verbüßen.

Im Mai 2022 befand das Gericht Pavel für schuldig, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, weil er an einem religiösen Treffen der Zeugen Jehovas teilgenommen hatte. Das Berufungsgericht schloss mehrere Beweisstücke aus dem Fall aus, aber das Urteil blieb im Wesentlichen dasselbe, so dass der Gläubige Kassationsbeschwerde einlegte.

Vor der Kammer des Kassationsgerichts erklärte Popow: "Ich wurde für schuldig befunden... für nur einen Smalltalk mit meinen Freunden, der auf der Bibel basiert. Dieser Vortrag enthielt keine Aussagen, für die man mich des Extremismus bezichtigen könnte."

In der Region Tscheljabinsk werden insgesamt 13 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Für acht von ihnen ist das Urteil bereits rechtskräftig geworden: Die Gläubigen erhielten Bewährungsstrafen oder Geldstrafen.

Der Fall Popow in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Die Sicherheitskräfte durchsuchten die Wohnung von Pawel Popow und seiner Frau in Anwesenheit ihrer kleinen Tochter zweimal - 2019 und 2021. Im Fall von Walentina Suworowa aus Tscheljabinsk wurde ein friedlicher Gläubiger aus Jemanschelinsk als Zeuge vorgeführt, und im April 2021 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Alexander Tschelenko, ein Strafverfahren gegen ihn. Er betrachtete das Predigen, das Singen religiöser Lieder und Gebete als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im November 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörungen wurde deutlich, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage gefälscht waren und die Anklage keine Beweise hatte. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft das Gericht auf, den Gläubigen zu 8 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Mai 2022 wurde der Gläubige für schuldig befunden und zu 6 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren verurteilt. Die Berufung und die Kassation bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102750030000010
Eingeleitet:
22. April 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-77/2022 (1-659/2021)
Gericht erster Instanz:
Metallurgicheskiy District Court of the City of Chelyabinsk
Richter am Gericht erster Instanz:
Maria Melnikova
Fallbeispiel
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