Wadim Fjodorow mit seiner Frau Ljubow am Tag der Anhörung. Juli 2023

Wadim Fjodorow mit seiner Frau Ljubow am Tag der Anhörung. Juli 2023

Wadim Fjodorow mit seiner Frau Ljubow am Tag der Anhörung. Juli 2023

Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht bestätigte die Bewährungsstrafe für Vadim Fedorov, Vater von fünf Kindern aus Asha

Gebiet Tscheljabinsk

Am 27. Juli 2023 bestätigte das Gremium des Bezirksgerichts Tscheljabinsk das Urteil gegen Wadim Fjodorow – eine 6-jährige Bewährungsstrafe wegen des Lesens und Diskutierens der Bibel, die von den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" eingestuft wurde.

Vor der Urteilsverkündung äußerte sich der Gläubige zur Absurdität der Anklage: "Extremistische Motive in meinem Handeln sind nicht bewiesen. Alle meine Handlungen waren einzig und allein die Ausübung meines Rechts auf gemeinsame Glaubensausübung, das durch Art. 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird."

Im Frühjahr 2023 befand das Gericht der Stadt Ascha in der Region Tscheljabinsk Wadim des Extremismus für schuldig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollten Gläubige während der Zusammenkünfte zum Gottesdienst nicht einmal die nicht verbotene Literatur der Zeugen Jehovas lesen; Sie sollten nicht das in dieser Religion allgemein akzeptierte Vokabular verwenden oder über Glaubensrichtungen diskutieren. Fedorov legte gegen das Urteil Berufung ein und bezeichnete es als gesetzeswidrig, aber das Bezirksgericht gab dieser Berufung nicht statt. Das Urteil ist rechtskräftig, aber der Gläubige hat das Recht, im Kassationsverfahren Berufung einzulegen.

Vadim bereitet sich auf die Anhörungen vor. Juli 2023
Vadim bereitet sich auf die Anhörungen vor. Juli 2023
Wadim Fjodorow mit seiner Frau Ljubow am Tag der Anhörung. Juli 2023
Wadim Fjodorow mit seiner Frau Ljubow am Tag der Anhörung. Juli 2023

Das Urteil und das Berufungsurteil stehen im Widerspruch zur Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, wonach Zusammenkünfte von Zeugen Jehovas an sich kein Verbrechen im Sinne von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

Bis heute sind 14 Zeugen Jehovas in Strafverfahren in der Region Tscheljabinsk angeklagt worden. 11 von ihnen, darunter ältere Frauen, wurden bereits zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt.

Der Fall Fjodorow in Ascha

Fallbeispiel
Im Juni 2021 wurde in Ascha die erste Durchsuchung im Haus des Vaters von fünf Kindern, Wadim Fjodorow, durchgeführt. Im April 2022 leitete Tschepenko, Ermittler des Ermittlungskomitees, ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen “Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation” ein. Auf seine Veranlassung hin wurde Wadims Wohnung im Juni 2022 erneut durchsucht, woraufhin sie ihn unter eine Anerkennungsvereinbarung stellten. Im Oktober 2022 kam der Fall Fjodorow vor Gericht. Der Staatsanwalt stellte einen Antrag auf Absetzung des Richters. Alexej Rustamschin übernahm den Fall. Im April 2023 verurteilte das Gericht Fjodorow zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe. Das Berufungsgericht bestätigte später das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Asha
Woran besteht der Verdacht?:
"leitete eine Versammlung von Anhängern der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas im Bezirk Ashinsky ... organisierte die Sammlung von Berichten über das Predigtwerk"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202750030000016
Eingeleitet:
29. April 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-8/2023 (1-237/2022)
Gericht erster Instanz:
Asha City Court of the Chelyabinsk Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Aleksey Rustamshin
Fallbeispiel
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