Ljubow Owtschinnikowa und Ljubow Kotscherowa

Ungerechte Urteile

Das Gericht in der Region Chabarowsk verurteilte Lubow Owtschinnikowa und Ljubow Kotscherowa wegen ihres Glaubens zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe

Gebiet Chabarowsk

Am 1. August 2023 befand Angelina Sviderskaya, Richterin am Bezirksgericht Chabarowski, Lubow Owtschinnikowa, 64, und Ljubow Kotscherowa, 65, des Extremismus für schuldig. Sie erhielten eine Bewährungsstrafe von 6 Jahren und eine Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und 6 Monaten mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.

Vor der Urteilsverkündung hatte der Staatsanwalt beantragt, die Gläubigen für 6 Jahre in eine Strafkolonie zu schicken. In den Schlussplädoyers und in ihren Schlussplädoyers bestritten die Angeklagten entschieden, sich des Extremismus schuldig gemacht zu haben. Lubow Owtschinnikowa sagte: "Ich habe nichts mit Gewalt und Extremismus zu tun. Das ist mir völlig fremd... Ich halte mich an den Grundsatz der Nächstenliebe."

Das Verfahren gegen die Rentner aus dem Dorf Knjaze-Wolkonskoje in der Region Chabarowsk wurde im Mai 2022 vom Ermittlungskomitee eingeleitet. Zuvor hatte der FSB-Offizier Stanislaw Martyn, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren, zwei Jahre lang mit den Frauen verkehrt. Den Ermittlungen zufolge sind diese Gespräche als Beteiligung an der Tätigkeit einer verbotenen Organisation und als Teilnahme daran anzusehen.

Während der Anhörungen erklärten die Angeklagten, dass Martyns Handlungen nach Artikel 5 des Gesetzes über Ermittlungstätigkeiten verboten seien. Laut Kocherova nahm sie Fahrstunden, in denen der Fahrlehrer sie ständig nach der Bibel fragte. Der Gläubige erklärte: "Es gab definitiv keine Anstiftung [zu irgendeiner religiösen Aktivität]. Während der Gespräche war es mein einziges Ziel, Martyns Fragen zu beantworten." Lubow Owtschinnikowa erklärte auch: "Kotscherowa und ich haben Martyn nicht zu irgendetwas überredet und ihn nicht rekrutiert... Wir haben einfach auf seinen eigenen Wunsch hin mit ihm über die Bibel gesprochen."

Die Gläubigen betonten auch, dass friedliche Gespräche über die Bibel nicht als Verbrechen angesehen werden können. "Das Verbot für juristische Personen der Zeugen Jehovas bedeutet nicht, dass ich nach 2017 gezwungen war, meine Religion zu wechseln, aufzuhören, die Bibel zu studieren und den Menschen zu erzählen, was ich selbst aus der Bibel gelernt habe. Nach der Logik der Anklage bedeutet dies, dass, wenn zum Beispiel eine Bekleidungsfabrik in einer bestimmten Stadt liquidiert wurde, allen Frauen in Russland das Nähen verboten ist und alle Versuche, Kleidung für sich selbst oder ihre Freunde zu nähen, als illegale Aktivitäten angesehen werden", erklärte Ljubow Kotscherowa.

Der Fall von Kotscherowa und Owtschinnikowa ist mit dem Fall ihres Dorfbewohners Walerij Rabota verbunden. Es wird von demselben Richter geprüft, und die Anklage basiert auf der Aussage desselben FSB-Agenten Martyn.

Bis heute wurden 172 Frauen, die die Religion der Zeugen Jehovas in Russland praktizierten, wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Fünf von ihnen verbüßen ihre Haftstrafen in Strafkolonien, zwei Gläubige befinden sich in Untersuchungshaftanstalten.

Fall Kotscherowa und Owtschinnikowa in Knjaze-Wolkonskoje

Fallbeispiel
Ab April 2020 begann einer der Einwohner des Dorfes Knjas-Wolkonskoi auf Anweisung des FSB, Gespräche über die Bibel mit Ljubow Kotscherowa und Ljubow Owtschinnikowa aufzuzeichnen. Zwei Jahre später wurde ein Strafverfahren gegen die Rentner eingeleitet, weil sie angeblich eine extremistische Organisation rekrutiert und sich daran beteiligt hatten. Sie wurden beschuldigt, “Fragen zu religiösen Themen in Bezug auf… die Bibel zu verstehen.” Im März 2023 ging der Fall vor Gericht. Im August 2023 wurden Kotscherowa und Owtschinnikowa zu jeweils 6 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Knjas-Wolkonskoje
Woran besteht der Verdacht?:
"gemeinsam religiöse Lieder und Gebete sangen, die ein Produkt der Struktur der Weltorganisation der Zeugen Jehovas sind" (aus der Entscheidung, als Angeklagter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202080023000024
Eingeleitet:
26. Mai 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-215/2023
Gericht erster Instanz:
Хабаровский районный суд Хабаровского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Ангелина Свидерская
Fallbeispiel