Ungerechte Urteile

Das Gericht der Stadt Kasan schickte Sergej Gromow für sechs Jahre in eine Strafkolonie, weil er religiöse Versammlungen abgehalten hatte

Tatarstan

Am 14. September 2023 wurde die Untersuchung des Falles des Zeugen Jehovas, Sergej Gromow, vor dem Bezirksgericht Moskowskij der Stadt Kasan abgeschlossen. Richter Alsu Gumirova befand ihn des Extremismus für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Jahren und einem Monat Haft, weil er seinen Glauben friedlich praktiziert hatte.

Gromovs Schuld besteht laut den Ermittlungen darin, dass er zu Hause "religiöse Versammlungen" abgehalten habe. Obwohl der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation entschied, dass Gottesdienste an sich kein Verbrechen sind, setzte der Ermittler, gefolgt vom Richter, die Abhaltung solcher Treffen mit der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gleich. Der Staatsanwalt beantragte, Sergej zu acht Jahren Gefängnis zu verurteilen. Der Gläubige hält sich für unschuldig und kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Gromow war im März 2022 zusammen mit seiner Frau auf dem Moskauer Flughafen Wnukowo festgenommen worden. Es stellte sich auch heraus, dass am Vortag ein FSB-Ermittler ein Strafverfahren gegen ihn gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet hatte. Dann wurde die Wohnung der Gromovs in der Stadt Kasan durchsucht. Seit dem 17. März 2022 befindet sich Sergej in einer Untersuchungshaftanstalt. Im Laufe der Zeit wurde er auch beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation finanziert zu haben.

Nach Ansicht des Gläubigen sind die Aussagen geheimer Zeugen, auf denen dieser Fall beruht, falsch. Die Verteidigung ist sich sicher, dass sich hinter Pseudonymen der FSB-Offizier Michail Wassiljew und Alexander Komzolow verbergen, die eine negative Haltung gegenüber Jehovas Zeugen zeigen. Gromow erklärte bei einer der Gerichtsverhandlungen, dass er seit 2014 keinen Kontakt mehr zu Komzolow gehabt habe, was bedeute, dass er seit dieser Zeit nichts mehr über sein religiöses Leben wissen könne. Der Richter überschrieb die Fragen des Anwalts, die darauf abzielten, Widersprüche zu identifizieren. Der zweite Zeuge berichtete nach Angaben des Angeklagten von "nicht existenten Fakten" über ihre Bekanntschaft. Das Gericht versuchte nicht festzustellen, ob eine Verleumdung seitens der Zeugen der Anklage vorlag.

Insgesamt wurden in der Republik Tatarstan bereits 13 Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt. Elf von ihnen wurden wegen ihres Glaubens verurteilt, Konstantin Sannikow erhielt sechseinhalb Jahre Gefängnis. Menschenrechtler wenden sich gegen diese Haltung der Ordnungshüter und fordern Russland auf, die Verfolgung von Zeugen Jehovas zu beenden.

Der Fall Gromow in Kasan

Fallbeispiel
Im März 2022 nahmen FSB-Beamte Sergej und Jelena Gromow aus Kasan am Flughafen Wnukowo in Moskau fest. Es stellt sich heraus, dass ein FSB-Ermittler am selben Tag ein Strafverfahren einleitet, weil er die Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen Sergej organisiert hat, der die Religion der Zeugen Jehovas praktiziert. Zwei geheime Zeugen waren an dem Fall beteiligt, einer von ihnen war ein FSB-Offizier. Der Gläubige wurde verhaftet und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, zwei Tage später in eine Untersuchungshaftanstalt. Die Wohnung der Gromows und zwei weitere Adressen wurden durchsucht. Später wurde er verdächtigt, gegen einen weiteren Artikel des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben – die Finanzierung extremistischer Aktivitäten. Im Februar 2023 kam der Fall vor Gericht, und im September desselben Jahres wurde Gromow zu 6 Jahren und 1 Monat Strafkolonie verurteilt. Im Januar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung, und 10 Monate später ließ das Kassationsgericht das Urteil unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge setzte er die Tätigkeit einer aufgelösten religiösen Organisation fort, indem er an seinem Wohnort religiöse Versammlungen abhielt
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12207920001000008
Eingeleitet:
15. März 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-157/2023
Gericht erster Instanz:
Moskovskiy District Court of the City of Kazan
Richter am Gericht erster Instanz:
Alsu Gumirova
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang