Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Ungerechte Urteile

In Orenburg bestätigt ein Berufungsgericht die Bewährungsstrafe von fünf Gläubigen

Orenburg Region

Laut der Entscheidung des Bezirksgerichts Orenburg trat am 24. Januar 2024 das Urteil für fünf Zeugen Jehovas in Kraft – Vladislav Kolbanov, Vladimir Kochnev, Pavel Lekontsev, Nikolay Zhugin und Sergey Logunov, die wegen freundschaftlicher Treffen mit Glaubensbrüdern zu 2,5 bis 3,5 Jahren Haft ausgesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Berufungsgericht, das Urteil aufrechtzuerhalten. Der Anwalt der Gläubigen bezeichnete die Forderungen der Anklage als unbegründet und betonte, dass das Gericht in der Urteilsbegründung ausdrücklich feststellte: "Handlungen, die darauf abzielen, Hass und Feindschaft zu schüren, Aufrufe zur Gewalt ... Die Angeklagten werden nicht angeklagt."

Die Gläubigen selbst erklärten erneut, dass sie jede Schuldentscheidung als ungerecht und als Verletzung ihres Rechts auf Religionsfreiheit betrachten. "Aus dem angefochtenen Urteil lässt sich nicht ableiten, auf welcher Grundlage sich das Gericht geweigert hat, die mir zur Last gelegten Handlungen als Ausübung meines Rechts auf Religionsfreiheit im Rahmen der Religion der Zeugen Jehovas zu betrachten", schrieb Nikolai Zhugin in seiner Berufung. Wladimir Kotschnew betonte: "Das Gericht hat bei meinen Handlungen keine Motive des religiösen Hasses oder der Feindschaft festgestellt. Alle meine Handlungen waren völlig friedlich."

Fall Kochnev und andere in Orenburg

Fallbeispiel
Im Mai 2018 eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Wladimir Kotschnew, Wladislaw Kolbanow, Pawel Lekontsew, Sergej Logunow und Nikolaj Schugin. Gläubige aus Orenburg wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und finanziert zu haben und sich an ihnen beteiligt zu haben, weil sie sich in einem Café freundschaftlich getroffen hatten. Nach den Durchsuchungen wurden drei Männer freigelassen, weil sie das Land nicht verlassen durften, und zwei wurden festgenommen. Kotschnew verbrachte 76 Tage in Untersuchungshaft und 72 Tage unter Hausarrest, während Kolbanow 149 Tage unter Hausarrest verbrachte. Im Dezember 2019 ging der Fall vor Gericht, aber einen Monat später wurde er aufgrund der vagen Natur der Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Die Wiederaufnahme des Falles durch einen anderen Richter begann im Februar 2021. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Agenten V. Yudin. Im August 2023 verurteilte der Richter die Gläubigen zu Bewährungsstrafen: Logunow und Schugin zu zweieinhalb Jahren, Kochnew zu zwei Jahren und acht Monaten, Lekontsev zu drei Jahren und Kolbanow zu dreieinhalb Jahren. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Orenburg Region
Siedlung:
Orenburg
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation und Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen von Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802530021000017
Eingeleitet:
14. Mai 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2023 (1-2/2022; 1-139/2021; 1-62/2020; 1-501/2019)
Gericht:
Промышленный районный суд г. Оренбурга
Richter:
Диана Судоргина
Fallbeispiel