Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In der Region Nischni Nowgorod wurden Hausdurchsuchungen bei Gläubigen durchgeführt. Einer von ihnen benötigte medizinische Nothilfe

Gebiet Nischegorod

Am 6. Februar 2024 wurden mindestens 7 Adressen von Zeugen Jehovas und ihren Angehörigen in den Städten Schachunja, Gorodez und dem Dorf Vakhtan (Region Nischni Nowgorod) durchsucht. Sie betrafen ältere Menschen und Familien mit Kindern. Einige wurden verhört und später wieder freigelassen.

Die Durchsuchungen begannen gegen 6 Uhr morgens und dauerten zwei bis fünf Stunden. Sie wurden von Sicherheitskräften durchgeführt – von lokalen und von Nischni Nowgorod aus. Sie beschlagnahmten elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen, Datenträger und Bibeln. In den meisten Fällen verhielten sich die Ordnungshüter korrekt. Einer der Gläubigen, ein älterer Mann, verlor während der Suche wiederholt das Bewusstsein, zweimal wurde ein Krankenwagen gerufen und schließlich ins Krankenhaus gebracht, von wo aus er später nach Hause entlassen wurde.

Die Verhöre der Gläubigen wurden von T. A. Smirnowa, leitender Ermittler des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Stadt Schachunja, geleitet.

Dies ist nicht die erste Welle der Verfolgung von Gläubigen in der Region Nischni Nowgorod. 13 Jehovas Zeugen in der Region sind bereits wegen der Ausübung ihrer Religion verurteilt worden.

Der Fall Serdtseva und anderer in Schachunja

Fallbeispiel
Im Februar 2024 leitete das Innenministerium ein Strafverfahren gegen Unbekannte wegen Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ein. Zu diesem Zeitpunkt wurden Durchsuchungen an 7 Adressen in den Städten Schachunja und Gorodez sowie im Dorf Wachtan durchgeführt. Nina Smirnova und Larisa Serdtseva wurden zu Verdächtigen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nischegorod
Siedlung:
Schachunja
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12401220033000032
Eingeleitet:
6. Februar 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel
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