Valentina Samus

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Ungerechte Urteile

Landgericht bestätigt Bewährungsstrafe für Bibelgespräche für ältere Gläubige aus Kostroma

Kostroma Region

Am 21. Februar 2024 erschien Valentina Samus, 74, wegen ihres Glaubens vor dem Berufungsgericht. Das Kollegium des Bezirksgerichts Kostroma bestätigte das erstinstanzliche Urteil - 6 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Gläubige kann gegen diese Entscheidung Berufung beim Kassationsgericht einlegen.

Laut Samus waren ihre Handlungen friedlich, und die Anklage enthält keinen Hinweis auf Aufrufe zu Gewalt oder religiösem Hass und Feindschaft. "Das Gericht befand mich nicht für schuldig, ein Verbrechen begangen zu haben, sondern für meine religiösen Überzeugungen, für meine friedliche und gesetzestreue Lebensweise, für den aufrichtigen Wunsch, anderen Menschen selbstlos zu helfen, und für das, was ich selbst aus der Bibel gelernt habe", sagte Valentina in ihrem letzten Plädoyer. "Das Gericht verbot mir sogar, die unverbotene Religion der Zeugen Jehovas auszuüben und Gott gemäß den biblischen Regeln anzubeten."

In der Region Kostroma sind bereits vier Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Ansichten verurteilt worden. Einer von ihnen, Dmitrij Terebilow, verbüßt seine Strafe in einer Kolonie mit strengem Regime.

Der Fall Samus in Kostroma

Fallbeispiel
Im März 2022 wurden in Kostroma Durchsuchungen in den Wohnungen von vier Frauen durchgeführt, von denen die älteste, Valentina Samus, zu diesem Zeitpunkt 72 Jahre alt war. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen sie nach dem Artikel wegen Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ein. Im Dezember desselben Jahres wurde sie sogar mit der Organisation dieser Aktion beauftragt. Auf dem Gelände befanden sich die versteckten Aufzeichnungen von Gottesdienstversammlungen und Gesprächen über die Bibel, die gesetzlich nicht verboten sind. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 7 Jahre Haft in einer Strafkolonie für die ältere Frau. Im Dezember verhängte das Gericht ein Urteil: 6 Jahre auf Bewährung. Im Februar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
"eine religiöse Versammlung organisiert und daran teilgenommen hat - einen kollektiven Gottesdienst aus der Ferne per Videokonferenz, der aus aufeinanderfolgenden Aktionen besteht: Gebete zu Jehova Gott lesen und Lieder aus speziellen Texten der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas singen, Videos zu religiösen Themen ansehen, Artikel aus der religiösen Literatur der Zeugen Jehovas zitieren, verlesen, was gelesen wurde, Üben von Dienstfertigkeiten" (aus der Entscheidung über die Beteiligung als Angeklagter)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202340010000010
Eingeleitet:
17. Februar 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-51/2023
Gericht erster Instanz:
Dimitrovskiy District Court of the City of Kostroma
Richter am Gericht erster Instanz:
Maria Zaikina
Fallbeispiel
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