Sergey Kosyanenko, Rinat Kiramov und Sergey Korolev im Gerichtssaal, 13. April 2023

Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht ließ das harte Glaubensurteil von drei Zeugen Jehovas aus Achtubinsk in Kraft. Sie werden ihre Strafe weiterhin in der Kolonie verbüßen

Region Astrachan

Am 19. März 2024 wies das IV. Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Krasnodar die Berufung von Sergej Koroljow, Sergej Kosjanenko und Rinat Kiramow gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Die Gläubigen werden in der Kolonie bleiben.

Koroljow, Kosjanenko und Kiramow sind seit mehr als zwei Jahren wegen gewöhnlicher religiöser Praktiken inhaftiert, die nichts mit extremistischen Aktivitäten zu tun haben. Ihr Anwalt betonte dies in der Kassationsbeschwerde: "Das Gericht hat in seinen Entscheidungen nicht begründet, warum die friedliche Art, den Glauben an Gott auszudrücken, von ihm als eine Art der Begehung eines Verbrechens angesehen wurde."

Die Verteidigung wies in der Kassationsbeschwerde auch darauf hin, dass das Urteil und das Berufungsurteil "mit erheblichen Gesetzesverstößen ergangen sind", nämlich: Das Gericht habe nicht berücksichtigt, dass die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten ist; nicht auf die konkreten extremistischen Handlungen der Angeklagten hingewiesen habe; keine Beweise für eine rechtswidrige Tätigkeit vorgelegt hat; keine Motive für die Begehung von Straftaten festgestellt hat. Darüber hinaus bewertete das Gericht nicht die Verstöße während der Prüfungen, insbesondere die Tatsache, dass die Linguistin N. V. Gromova in die Kompetenz eines Religionswissenschaftlers eingedrungen ist und versucht hat, "ihre eigene religiöse Forschung zu betreiben".

Irina und Galina, Mutter und Ehefrau von Rinat Kiramov, vor dem Kassationsgericht, März 2024
Irina und Galina, Mutter und Ehefrau von Rinat Kiramov, vor dem Kassationsgericht, März 2024

Der Ehrenanwalt Russlands, Professor Anatoli Pchelintsev, sagte: "Jehovas Zeugen als Teil des weltweiten Christentums sind in den meisten Ländern der Welt anerkannt und ungehindert tätig und nur in einigen Ländern mit einem totalitären Regime verboten ... Ohne garantierte Gewissensfreiheit kann kein Staat stabil und wohlhabend sein."

Der Fall Koroljow und andere in Achtubinsk

Fallbeispiel
Am Morgen des Novembers 2021 fanden in Achtubinsk und Znamensk (Region Astrachan) Durchsuchungen und Verhöre von Zeugen Jehovas statt. Einige von ihnen standen zuvor unter Beobachtung. Die Polizei brach Türen auf, beschädigte Eigentum und zwang sowohl Männer als auch Frauen zu Boden. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen Sergej Koroljow, Rinat Kiramow und Sergej Kosjanenko ein, da es friedliche Gottesdienste als extremistische Aktivität betrachtete. Die Gläubigen wurden in eine vorübergehende Haftanstalt und dann in Untersuchungshaft gebracht, wo sie über 1,5 Jahre verbrachten. Im Oktober 2022 ging der Fall vor Gericht. Einige Zeugen der Anklage, darunter auch der geheime Zeugen, verzichteten teilweise oder ganz auf ihre vorläufige Aussage. Im April 2023 verurteilte das Gericht Koroljow, Kiramow und Kosjanenko zu 7 Jahren Haft. Vier Monate später bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil der Gläubigen. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Region Astrachan
Siedlung:
Achtubinsk
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge wurden "organisierte Treffen ... einschließlich des Einsatzes von Videokonferenzen ... nämlich in Form einer kollektiven religiösen Verehrung, die aus der öffentlichen Wiedergabe von Audio- und Videoaufnahmen besteht... Singen von Liedern aus einer besonderen Sammlung religiöser Lehren der Zeugen Jehovas und Gebete zu Jehova Gott."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102120006000100
Eingeleitet:
9. November 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung Achtubinsk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Astrachan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-9/2023 (1–342/2022)
Gericht erster Instanz:
Ахтубинский районный суд Астраханской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Анатолий Проскурин
Fallbeispiel