Sergej Petrenko

Ungerechte Urteile

Vier Jahre auf Bewährung wegen des Glaubens an Gott. Ein lokaler Zeuge Jehovas in Gorno-Altaysk verurteilt

Altai

Am 27. Juni 2024 verurteilte das Gericht Sergey Petrenko, 45, zu 4 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren. Die Richterin des Bezirksgerichts Mayminsky, Jelena Usolzeva, betrachtete die Teilnahme an friedlichen Gottesdiensten als Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.

Die Strafverfolgung von Petrenko begann im Januar 2022, als sein Haus durchsucht wurde. Im Juli desselben Jahres eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen den Gläubigen und trennte das Material vom Fall Alexander Kalistratov. Sergej Petrenko wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) und erhielt eine Anerkennungsvereinbarung. Im Dezember 2022 forderten ihn seine Vorgesetzten auf, seinen Job zu kündigen, da er strafrechtlich verfolgt wurde, woraufhin es für ihn schwieriger wurde, für seine Familie zu sorgen.

Petrenkos Fall wurde anderthalb Jahre lang vor Gericht verhandelt. Während dieser Zeit kam es zu drei Richterwechseln. Bei der Anhörung erklärten die Zeugen der Anklage, dass die Aussagen in den Protokollen ihrer Verhöre verzerrt waren. Petrenko selbst sagte in seinem letzten Plädoyer, dass er seiner Meinung nach nur deshalb auf der Anklagebank sitze, weil er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekenne. Er fügte hinzu: "Menschen, die keine Zeugen Jehovas sind – meine Verwandten, Nachbarn und Mitarbeiter – sind verblüfft, dass ein anständiger und gesetzestreuer Bürger Opfer einer strafrechtlichen Verfolgung wird."

Der Gläubige kann gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen.

Der Fall Petrenko in Gorno-Altaisk

Fallbeispiel
Ende Juli 2022 eröffneten die Ermittlungen ein Strafverfahren gegen Sergej Petrenko, einen Einwohner von Gorno-Altaisk. Die Materialien wurden von dem Verfahren gegen einen anderen Gläubigen, Aleksandr Kalistratov, getrennt. Im Dezember 2022 kam der Fall vor Gericht und wurde dann zweimal zur Wiederaufnahme des Verfahrens an neue Richter verwiesen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Altai
Siedlung:
Gorno-Altaisk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202840008000035
Eingeleitet:
28. Juli 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-8/2024 (1-124/2023; 1-452/2022)
Gericht erster Instanz:
Майминский районный суд Республики Алтай
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Усольцева
Fallbeispiel