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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In Nabereschnyje Tschelny wurden neue Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen durchgeführt. Strafverfahren eingeleitet

Tatarstan

Am frühen Morgen des 24. Juli 2024 wurden Durchsuchungen in den Wohnungen von sechs Zeugen Jehovas in Nabereschnyje Tschelny durchgeführt. Polizeibeamte nahmen den 36-jährigen Pawel Kuprejew fest. Später ließ ihn der Ermittler unter einer persönlichen Kaution frei.

Aktualisieren. Die Wohnungen von fünf Zeugen Jehovas wurden durchsucht. Nach seiner Festnahme verbrachte Pawel Kuprejew zwei Tage in der vorübergehenden Haftanstalt.

Bei einer Familie begann die Suche um 6 Uhr morgens und dauerte 1,5 Stunden. Sie wurde unter der Aufsicht des leitenden Offiziers des FSB Russlands für die Republik Tatarstan, Hauptmann B.I. Tazetdinov, in Anwesenheit von zwei Polizeibeamten durchgeführt. Die Ordnungshüter verhielten sich höflich und übten keinen Druck aus. Kommunikationsgeräte, ein USB-Stick, ein Buch des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko und persönliche Notizen wurden beschlagnahmt.

Vor sechs Jahren wurden bereits 10 Familien von Jehovas Zeugen aus Nabereschnyje Tschelny durchsucht. Daraufhin wurden vier Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Weitere neun Menschen aus Tatarstan erhielten verschiedene Strafen für ihren Glauben.

Der Fall Kuprejew in Nabereschnyje Tschelny

Fallbeispiel
Im Juni 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee in Tatarstan ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teile 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Ende Juli wurden die Wohnungen von fünf Zeugen Jehovas durchsucht. Pawel Kuprosejew wurde festgenommen und für zwei Tage in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Er wurde später auf Vorladung freigelassen, um sich zu melden.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Nabereschnyje Tschelny
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402920022000039
Eingeleitet:
6. Juni 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees Russlands für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2)
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