Kishta Tutinova, Tsagan Khalgayeva und Yekaterina Menkova

Kishta Tutinova, Tsagan Khalgayeva und Yekaterina Menkova

Kishta Tutinova, Tsagan Khalgayeva und Yekaterina Menkova

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Elista hat die Strafe für drei Gläubige verschärft. Ein Gericht in Elista hat die Strafe für drei Gläubige verschärft. Über Online-Bibeldiskussionen

Kalmückien

Am 17. September 2024 stufte das Oberste Gericht von Kalmückien die Handlungen von Kishta Tutinova von der Teilnahme an der Aktivität einer extremistischen Organisation neu ein und verurteilte sie zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von einem Jahr. Das Gericht verlängerte die zusätzliche Freiheitsbeschränkung für Jekaterina Menkowa und Tsagan Khalgayeva um sechs Monate.

Im Juni 2024 verurteilte das Stadtgericht Elista der Republik Kalmückien drei Gläubige zu Bewährungsstrafen: Khalgayeva und Menkova zu zwei Jahren und Tutinova zu drei Jahren. Das Gericht bezeichnete es als illegal für Frauen, friedlich über Gott und die Bibel zu sprechen. Die stellvertretende Staatsanwältin Marina Bugdajewa legte Berufung gegen das Urteil ein, da es "zu milde" sei.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist in Kraft getreten, aber die Gläubigen bekennen sich immer noch nicht zu ihrer Schuld. In seiner Rede vor dem Gericht erster Instanz betonte Tutinowa: "Ich habe nie extremistische Aktivitäten verübt und es gab keine Absicht. Ich habe nie ein Motiv der Feindseligkeit oder des Hasses gehabt, niemand wurde verletzt, niemand wurde verletzt. Ich bin ein Gläubiger und ein gesetzestreuer Bürger."

Der Fall von Tutinova und anderen in Elista

Fallbeispiel
Im Februar 2023 eröffnete der FSB ein Strafverfahren wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen die Rentnerin Kishta Tutinova aus Elista und drang mit Durchsuchungen bei ihr und ihren Glaubensbrüdern ein. Den Ermittlungen zufolge hielt sie “religiöse Treffen ab und nahm über Online-Konferenzen direkt daran teil”. Die Frau verbrachte 2 Tage in der vorübergehenden Haftanstalt, mehr als 4 Monate unter Hausarrest und etwa 7 Monate unter einem Verbot bestimmter Handlungen. Tsagan Khalgayeva und Yekaterina Menkova waren Zeugen in dem Fall, aber im Dezember 2023 wurden sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Im Februar 2024 ging der Fall vor Gericht. Drei Monate später wurden die Frauen zu Bewährungsstrafen von 2 bis 3 Jahren verurteilt. Die Berufung entsprach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft, indem sie die Handlungen von Kishta Tutinova von Teil 2 auf Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation umstufte und ihr eine Bewährungsstrafe von 4 Jahren mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr auferlegte. Menkova und Khalgayeva wurden zu einer zusätzlichen Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kalmückien
Siedlung:
Elista
Woran besteht der Verdacht?:
"führt religiöse Treffen durch und nimmt direkt an ihnen im Rahmen von Online-Konferenzen teil und bezieht auch die Einwohner der Region zu Propagandazwecken in die Aktivitäten dieser Organisation ein"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12307850001000001
Eingeleitet:
16. Februar 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion für die Republik Kalmückien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-112/2024
Gericht erster Instanz:
Элистинский городской суд
Richter am Gericht erster Instanz:
Алексей Полевщиков
Fallbeispiel