Von links nach rechts: Nikolai Polevodov, Vitaliy Zhuk und Stanislav Kim nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft. 10. Oktober 2024

Von links nach rechts: Nikolai Polevodov, Vitaliy Zhuk und Stanislav Kim nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft. 10. Oktober 2024

Von links nach rechts: Nikolai Polevodov, Vitaliy Zhuk und Stanislav Kim nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft. 10. Oktober 2024

Ungerechte Urteile

Eine Berufung in Chabarowsk wandelte die bisher härteste Strafe für Jehovas Zeugen um. Drei Männer wurden freigelassen und werden Bewährungsstrafen verbüßen

Gebiet Chabarowsk

Am 10. Oktober 2024 hat das Bezirksgericht Chabarowsk die von der ersten Instanz verhängten Strafen für Witalij Schuk, Nikolai Polevodow und Stanislaw Kim um ein Jahr herabgesetzt und durch Bewährungsstrafen mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren ersetzt. Die Gläubigen wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen.

Tatjana Schuk, Maja Karpushkina und Swetlana Sedowa im Kreise von Freunden am Tag des Appells
Tatjana Schuk, Maja Karpushkina und Swetlana Sedowa im Kreise von Freunden am Tag des Appells
Witalij Schuk mit seiner Frau Tatjana nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024
Witalij Schuk mit seiner Frau Tatjana nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024
Nikolai Polewodow mit seiner Frau Tatjana und seinem Sohn Ilia nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024
Nikolai Polewodow mit seiner Frau Tatjana und seinem Sohn Ilia nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024
Stanislav Kim mit seiner Frau Olesja nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024
Stanislav Kim mit seiner Frau Olesja nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt. 10. Oktober 2024

Die Staatsanwaltschaft forderte eine härtere Strafe: In seinem Vortrag forderte der stellvertretende Staatsanwalt A.M. Snytko eine Haftstrafe von 9 Jahren für Männer und von 4 bis 5 Jahren Bewährungsstrafe für Frauen. Die Gläubigen selbst beharren auf der völligen Unschuld des Extremismus. In ihrer Berufung erklärte Tatjana Schuk: "Das gegen mich verhängte Urteil kann aufgehoben werden, da es unter erheblicher Verletzung der Normen der Verfassung der Russischen Föderation, der internationalen Rechtsakte, der Straf- und Strafprozessordnung erlassen wurde und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen den tatsächlichen Umständen des Falles widersprechen." Nikolai Polewodow betonte: "Ich wurde nur wegen meiner religiösen Überzeugungen verurteilt. Und ich habe diese Überzeugungen auf absolut legale Weise zum Ausdruck gebracht."

Als Reaktion auf Beschwerden von Gläubigen und der Staatsanwaltschaft entschied das Berufungsgericht, das Urteil der ersten Instanz umzuwandeln: Polyevodov – bis zu 7,5 Jahre, Kim – bis zu 7 Jahre und 2 Monate, Schuk – bis zu 7 Jahren, seine Frau Tatjana und Swetlana Sedowa – bis zu 4 Jahre und Maja Karpushkina – bis zu 3 Jahre zur Bewährung.

Der Fall Polewodow und anderer in Chabarowsk

Fallbeispiel
Im November 2018 brach die Bereitschaftspolizei in eine freundliche Party in einem Café ein, woraufhin gegen Nikolai Polevodov, Stanislaw Kim, die Ehefrauen Witalij und Tatjana Schuk, Swetlana Sedowa und Maja Karpuschkina ermittelt wurde. Die Männer wurden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht und später unter Hausarrest gestellt. Daraufhin beschuldigte das Untersuchungskomitee die Gläubigen: die Männer, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und die Frauen, sich daran zu beteiligen. Nach 14 Monaten des Gerichts erster Instanz wurde die Unbegründetheit der Anschuldigung offenbar, und der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Im Dezember 2021 ging es erneut vor Gericht. Im Juni 2024 wurden Polevodov, Zhuk und Kim für 8,5 Jahre, 8 Jahre und 4 Monate bzw. 8 Jahre und 2 Monate in eine Strafkolonie eingewiesen. Tatyana Zhuk und Svetlana Sedova erhielten jeweils 5 Jahre und Maya Karpushkina 4 Jahre auf Bewährung. Kim und Polevodow waren gleichzeitig Angeklagte in einem anderen Strafverfahren wegen ihres Glaubens und verteidigten gleichzeitig ihren Glauben vor einem anderen Gericht. Im Oktober 2024 wurden die Strafen in einem Berufungsverfahren um ein Jahr reduziert und die Strafen der Männer durch eine Bewährungsstrafe ersetzt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Chabarowsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge organisierten sie die Aktivitäten einer religiösen Organisation der Zeugen Jehovas auf dem Territorium von Chabarowsk (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802080002000049
Eingeleitet:
10. November 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Chabarowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-6/2024 (1-15/2023; 1-216/2022; 1-1031/2021)
Gericht:
Индустриальный районный суд г. Хабаровска
Richter:
Роман Чисковский
Fallbeispiel