Jurij Redosubow, Ljudwig Katanajewa, Jelena Tsorn und Nina Astvatsaturowa. Oktober 2023

Jurij Redosubow, Ljudwig Katanajewa, Jelena Tsorn und Nina Astvatsaturowa. Oktober 2023

Jurij Redosubow, Ljudwig Katanajewa, Jelena Tsorn und Nina Astvatsaturowa. Oktober 2023

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Wladiwostok fällte das Urteil im Fall von 7 Zeugen Jehovas. Zwei Männer erhielten echte Haftstrafen

Primorje-Territorium

Am 3. Februar 2025 verurteilte das Bezirksgericht Perworechensky Jehovas Zeugen aus Wladiwostok zu verschiedenen Haftstrafen, bis zu 7 Jahren Strafkolonie. Richterin Galina Vasilkevich stufte friedliche religiöse Aktivitäten als Extremismus ein. Der Ehemann einer der Angeklagten, Dmitriy Barmakin, wurde wegen ähnlicher Anschuldigungen zu 8 Jahren Haft verurteilt.

Igor Lontschakow wurde zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt, Jurij Redosubow zu 6 Jahren und 6 Monaten. Die Frauen erhielten Bewährungsstrafen: Jekaterina Treguba und Ljudiga Katanajewa – jeweils 3 Jahre und 4 Monate mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren; Yelena Barmakina, Yelena Tsorn und die 65-jährige Nina Astvatsaturova – jeweils 3 Jahre mit einer Probezeit von 3 Jahren.

Dieser Fall ist einer der längsten in der Geschichte der Verfolgung von Jehovas Zeugen im modernen Russland. Bereits im Herbst 2017 begann eine infiltrierte FSB-Agentin, Jekaterina Petrova, heimlich Gottesdienste von Gläubigen aufzuzeichnen. Jelena Barmakina war die erste, die angeklagt wurde. Später wurde ihr Fall mit den Verfahren gegen neun ihrer Glaubensbrüder kombiniert.

Das Ermittlungskomitee beschuldigte Jurij Redosubov und Igor Lontschakow, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, sowie Jelena Barmakina, Jelena Tsorn, Nina Astvatsaturowa, Ljudwig Katanajewa, Jekaterina Treguba, Alibek Kartayganov und die Ehegatten Roman und Violetta Verigin, an dieser Aktivität beteiligt gewesen zu sein. Im Jahr 2023 wurde die Prüfung des Verfahrens gegen Kartayganov und die Verigins ausgesetzt.

Yelena Barmakina verteidigte ihr Recht auf Religionsfreiheit zweimal vor Gericht. Im Jahr 2020 gab das Gericht ihren Fall an die Staatsanwaltschaft zurück, und 2022 wurde sie zusammen mit dem Rest der Gläubigen erneut vor Gericht gestellt. Während der Debatte sagte sie: "Gegen mich wurde eine neue Anklage erhoben, aber in Wirklichkeit haben sich die Handlung und die Beschreibung der mir zur Last gelegten kriminellen Handlung nicht geändert. Ich bin mit den gleichen Handlungen betraut wie zuvor: Texte aus der Bibel zu lesen und zu diskutieren... Teilnahme an religiösen Gesängen und Gebeten und Anschauen von Videos von Predigten." Nina Astvatsaturova kommentierte die Vorwürfe wie folgt: "Während dieser Treffen gab es keine extremistischen Äußerungen, die dazu aufriefen, illegale Handlungen gegen irgendjemanden zu begehen."

Parallel zum Fall Jelena und ihrer Glaubensbrüder befasste sich das Bezirksgericht Perworechenski mit dem Fall ihres Mannes Dmitriy Barmakin, der zunächst freigesprochen wurde, später aber in eine Strafkolonie eingewiesen wurde. Er verbüßt seine Strafe in der Region Samara, 7.500 Kilometer von Wladiwostok entfernt.

Der Fall Redozubov in Wladiwostok

Fallbeispiel
Am frühen Julimorgen 2018 drangen maskierte bewaffnete Sicherheitskräfte in Wladiwostok in die Wohnung eines 90-jährigen Verwandten von Dmitrij und Jelena Barmakin ein. Später wurde Jelena des Extremismus beschuldigt und die Bankkonten der Familie wurden gesperrt. Grund dafür war die Teilnahme einer Frau an Gottesdiensten, die heimlich von einem FSB-Agenten gefilmt wurden. Im Mai 2020 ging der Fall des Gläubigen vor Gericht, im September wurde er an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Im August 2021 legte der Ermittler die Verfahren gegen Jelena und ihre Glaubensbrüder – Jurij Redosubow, Igor Lontschakow, Ljudwig Katanajewa, Nina Astvatsaturowa, Jekaterina Treguba, Jelena Tsorn und die Ehegatten von Verigin – zusammen. Im Juni 2022 kam der Fall vor Gericht, und im Januar 2025 erhielten die Gläubigen die folgenden Urteile: Lontschakow – 7 Jahre Gefängnis, Redozubov – 6,5 Jahre Gefängnis; Treguba und Katanaeva – 3 Jahre und 4 Monate zur Bewährung ausgesetzt; Barmakina, Tsorn und Astvatsaturova — 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Wladiwostok
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm sie "direkt an religiösen Darbietungen, Gottesdiensten, Predigten, Lernmöglichkeiten für das Predigen für den Einsatz in Predigtaktivitäten teil ... hielt Predigttätigkeiten ab"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002050005000016
Eingeleitet:
13. September 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-12/2025 (1-21/2024; 1-79/2023; 1-532/2022)
Gericht:
Pervorechenskiy District Court of Vladivostok
Richter am Gericht erster Instanz:
Galina Vasilkevich
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang