Liliya Dolinina im Gerichtssaal. 30. Januar 2025

Liliya Dolinina im Gerichtssaal. 30. Januar 2025

Liliya Dolinina im Gerichtssaal. 30. Januar 2025

Ungerechte Urteile

Gericht in der Region Chabarowsk verurteilte 78-jährige Frau wegen Korrespondenz über Gott zu einer Bewährungsstrafe

Gebiet Chabarowsk

Das Gericht befand Liliya Dolinina, eine Rentnerin aus dem Dorf Dormidontovka, des Extremismus für schuldig, weil sie mit einer Frau über spirituelle Themen korrespondiert hatte. Am 3. Februar 2025 verurteilte Richterin Kseniya Matviyevskaya den älteren Gläubigen zu 4 Jahren und 6 Monaten Bewährungsstrafe.

Die Anschuldigung stützte sich auf Liliyas Briefe, die sie an einen Bekannten ihres Sohnes namens Lavrenova schrieb. Dem Gläubigen zufolge war ihr Motiv der Wunsch, Lavrenova zu unterstützen. "Mein Ziel war es, sie mit Gott bekannt zu machen und mit den Ratschlägen, die er den Menschen durch die Bibel gibt", sagte Liliya vor Gericht. "Ich wollte nur, dass sie in ihrem Familienleben mit meinem Sohn glücklich ist." Die Staatsanwaltschaft wertete diese Korrespondenz jedoch als Versuch, Lavrenova in eine extremistische Organisation zu verwickeln.

Liliya erfuhr im Februar 2023 von der Einleitung eines Strafverfahrens, als ihr Haus durchsucht wurde, und dann von einem 5-stündigen Verhör in der örtlichen Abteilung des Ermittlungskomitees. Zur gleichen Zeit besuchte der FSB Lawrenowa und beschlagnahmte Briefe aus Dolinina.

Im März 2024 wurde der Fall von Dolinina dem Bezirksgericht Wjasemskij vorgelegt. Die Anhörungen wurden aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustands des älteren Gläubigen um 4 Monate vertagt. Chronische Krankheiten sowie Traumata führten zu Bettruhe. Während dieser Zeit wurde der Rentner in die Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen. Aufgrund von Problemen mit dem Herzen, dem Sehvermögen und dem Gehör war es für Liliya schwierig, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. In ihrer Aussage sagte sie: "Ich konnte mir nicht einmal vorstellen, dass ich in meinem Land im 21. Jahrhundert im Alter von 78 Jahren wegen persönlicher Korrespondenz vor Gericht gestellt werden würde."

Während des Verhörs vor Gericht behaupteten Lavrenova und Dolininas Sohn, dass ein wesentlicher Teil ihrer Aussage, die vom Ermittler im Verhörprotokoll aufgezeichnet wurde, gefälscht sei. Lavrenova selbst erklärte, dass Liliya Dolinina nicht versucht habe, sie in irgendwelche extremistischen Gemeinschaften zu verwickeln. Die Schlussfolgerungen der Untersuchung räumten auch ein, dass "es in den Briefen und Nachrichten keine Anreize gibt, sich den Aktivitäten einer Organisation anzuschließen oder daran teilzunehmen".

Liliya erzählte, dass sie in einer für sie schwierigen Zeit Unterstützung hat: Glaubensbrüder bringen sie ins Krankenhaus, kauften Lebensmittel und Medikamente. "Ich bin unseren Brüdern und Schwestern dankbar für ihre Unterstützung und Liebe", ruft sie aus. "Mein Glaube und meine Dankbarkeit Gott gegenüber werden von Mal zu Mal stärker."

Bereits 41 Zeugen Jehovas aus dem Gebiet Chabarowsk sind wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt worden. Sieben von ihnen sind über 70 Jahre alt, einer starb während der Ermittlungen.

Der Fall von Dolinina in Dormidontovka

Fallbeispiel
Im Februar 2023 führten die Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen im Dorf Dormidontovka durch. Das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen die ältere Gläubige Liliya Dolinina wegen des Verdachts der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und der Beteiligung daran. Die Ermittlungen stützten sich auf Briefe, die die Gläubige an den Freund ihres Sohnes schrieb, um ihnen zu helfen, ihre Beziehung wiederherzustellen. Im März 2024 ging der Fall an das Bezirksgericht, und im Januar 2025 verurteilte das Gericht die Frau zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft auf Bewährung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Dormidontovka
Woran besteht der Verdacht?:
"Jehovas Zeugen in die Aktivitäten der religiösen Organisation einbezogen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302080015000008
Eingeleitet:
12. Februar 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Wjasemskij Interdistriktliche Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-3/2025 (1-69/2024)
Gericht erster Instanz:
Vyazemskiy District Court of the Khabarovsk Territory
Richter am Gericht erster Instanz:
Ksenia Matviyevskaya
Fallbeispiel
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