Verbüßte Strafen

"Und schließlich trafen wir uns" – Konstantin Sannikow verbüßte seine Haftstrafe für den Glauben

Tatarstan

Konstantin Sannikow, ein 55-jähriger Vater von vier Kindern, wurde nach fünf Jahren der Trennung vor den Toren seiner Strafkolonie in Almetyevsk wieder mit seiner Familie vereint. Am 10. September 2025 verbüßte er eine Haftstrafe, die von einem Gericht wegen seiner religiösen Überzeugungen als Zeuge Jehovas verhängt worden war.

"In unseren Briefen verglichen meine Frau Ira und ich das Gefängnis mit so einem langen, undurchsichtigen Glas", erinnert sich Konstantin. "Es war, als säßen wir nur die Umrisse des anderen und gingen daran entlang: sie auf der einen Seite, ich auf der anderen Seite. Wir sagten zueinander: "Es wird eines Tages enden." Und schließlich trafen wir uns und umarmten uns."

Die ersten zwei Jahre hinter Gittern verbrachte er isoliert von seiner Familie: Der Ermittler gab ihm keine Besuche oder Telefonanrufe. Konstantins Tochter Margarita erinnert sich: "Papa fehlte beim Abendessen, seine Ratschläge und Umarmungen wurden vermisst." Die einzige Möglichkeit der Kommunikation waren Briefe, die für die Sannikows zu einem "frischen Wind" wurden. Nicht nur Konstantins Familie schrieb ihm, sondern auch Hunderte anderer fürsorglicher Menschen aus verschiedenen Ländern und Territorien. Sie versuchten, ihm diese Freude zu nehmen - einmal befahl das Personal der Untersuchungshaftanstalt dem Gläubigen, sich schriftlich zu weigern, Korrespondenz anzunehmen, außer von seinen Verwandten. Konstantin weigerte sich. Danach wurde er in eine spezielle Zelle gebracht, in der drei Tage und Nächte lang ununterbrochen laute Musik gespielt wurde. "Ich wusste nicht, wie lange ich durchhalten würde, bevor ich verrückt werde", erinnert sich der Gläubige.

Hunderte von fürsorglichen Menschen schrieben an den Gläubigen, während er in der Kolonie war. Bei seiner Freilassung trug er eine ganze Tasche mit ihren Botschaften bei sich. 10. September 2025.
Hunderte von fürsorglichen Menschen schrieben an den Gläubigen, während er in der Kolonie war. Bei seiner Freilassung trug er eine ganze Tasche mit ihren Botschaften bei sich. 10. September 2025.
Familienmitglieder umarmen Konstantin am Checkpoint. 10. September 2025.
Familienmitglieder umarmen Konstantin am Checkpoint. 10. September 2025.
Nach seiner Entlassung aus der Strafkolonie kehrte Konstantin Sannikow mit seiner Familie zusammen. 10. September 2025.
Nach seiner Entlassung aus der Strafkolonie kehrte Konstantin Sannikow mit seiner Familie zusammen. 10. September 2025.
Konstantin und Irina Sannikov. 10. September 2025.
Konstantin und Irina Sannikov. 10. September 2025.
Während Konstantins Abwesenheit fanden viele Veränderungen in der Familie statt, die er aufgrund seiner Haft nicht miterlebte: Die Kinder sind erwachsen, die älteste Tochter hat geheiratet und die Jüngste hat einen Freund. Auf diesem Foto ist die ganze Familie wieder zusammen. Text auf dem Plakat: "Konstantin, willkommen zu Hause! Wir haben dich so sehr vermisst." 10. September 2025.
Während Konstantins Abwesenheit fanden viele Veränderungen in der Familie statt, die er aufgrund seiner Haft nicht miterlebte: Die Kinder sind erwachsen, die älteste Tochter hat geheiratet und die Jüngste hat einen Freund. Auf diesem Foto ist die ganze Familie wieder zusammen. Text auf dem Plakat: "Konstantin, willkommen zu Hause! Wir haben dich so sehr vermisst." 10. September 2025.

Laut den Memoiren von Konstantin und seiner Familie war das erste Jahr der Haft das härteste. Der Gläubige wurde in überfüllten Zellen der Untersuchungshaftanstalt festgehalten, er musste abwechselnd schlafen – es gab nicht genügend Betten. Sechs Monate lang litt Sannikow an Anfällen von Bluthochdruck. "Ich konnte nicht einmal meinen Kopf neigen, um den Brief zu betrachten", erinnert er sich. Nur dank der Bemühungen der Angehörigen war es möglich, die notwendigen Medikamente zu bekommen.

Die Frau des Gläubigen sagte, dass ihre Freunde in diesen Jahren ihre Stütze waren. Sie interessierten sich dafür, wie es lief, halfen finanziell, gaben Lebensmittel, schrieben Karten, schickten Blumen an Irina. "Es war ein echtes Problem. Wir sind sehr dankbar", sagt Irina.

Rückblickend bemerkte Sannikow, dass es sein Glaube war, der ihn hinter Gitter brachte, der ihm beim Überleben half. "Ich kann mit Sicherheit sagen, dass ich noch nie eine so starke Beziehung zu Jehova Gott hatte."

Konstantin Sannikov wurde im Februar 2023 wegen Extremismus zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Unter Berücksichtigung der Zeit der Freiheitsstrafe in der Untersuchungshaftanstalt gilt seine Freiheitsstrafe als verbüßt, die zusätzliche Strafe in Form einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr bleibt jedoch in Kraft. Zwei weitere Gläubige aus Tatarstan sitzen wegen ihres Glaubens noch im Gefängnis.

Der Fall Sannikow in Kasan

Fallbeispiel
Im August 2020 leitete der FSB von Tatarstan ein Strafverfahren gegen Konstantin Sannikov, einen medizinischen Forensiker und Vater von 4 Kindern, ein. Gespräche über die Bibel mit Freunden galten als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Gläubige wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, und seine Bankkonten wurden gesperrt. Erst 2 Jahre später durfte er seine Frau und seine Kinder sehen. Der Fall kam im August 2021 vor Gericht. Die Zeugnisse der geheimen Zeugen entsprachen nicht der Realität und deuteten auf persönliche Feindseligkeit gegenüber Jehovas Zeugen hin. Trotzdem verurteilte das Gericht Sannikow im Februar 2023 zu 6,5 Jahren Haft. Weder zwei Berufungsgerichte noch das Kassationsgericht änderten dieses Urteil. Während der Zeit im Gefängnis verschlimmerten sich die chronischen Krankheiten der Gläubigen. Im September 2025, nach 5 Jahren Haft, wurde Konstantin freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Woran besteht der Verdacht?:
"organisatorische Aktionen durchführt, die darauf abzielen, die Tätigkeit der örtlichen religiösen Organisation fortzusetzen ... durch die Organisation der Vorbereitung und Durchführung von Gottesdienstversammlungen" und "K. E. Sannikow finanzierte die Tätigkeit einer lokalen religiösen Organisation mit Mitteln von nicht weniger als 50.000 Rubel" (aus den Entscheidungen über die Einleitung von Strafverfahren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007920001000058
Eingeleitet:
25. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-15/2023 (1-129/2022; 1-932/2021)
Gericht:
Sovetskiy District Court of the City of Kazan
Richter:
Marat Khaertdinov
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang