Oleg Postnikov am Tag der Verkündung des Urteils. Der Gläubige wurde während der Anhörungen in einem Käfig gehalten. 12. Februar 2026.

Oleg Postnikov am Tag der Verkündung des Urteils. Der Gläubige wurde während der Anhörungen in einem Käfig gehalten. 12. Februar 2026.

Oleg Postnikov am Tag der Verkündung des Urteils. Der Gläubige wurde während der Anhörungen in einem Käfig gehalten. 12. Februar 2026.

Ungerechte Urteile

"Gewöhnliche Leute": Einer der Zeugen Egos, Oleg Postnikow, wurde im zweiten Fall wegen seines Glaubens in die Strafkolonie geschickt

Jüdisches Autonomiegebiet

Oleg Postnikov wurde zu sechs Jahren und zwei Monaten in einer Strafkolonie verurteilt, Richterin Vasilina Bezotechestkikh vom Bezirksgericht Birobidzhan verkündete das Urteil am 12. Februar 2026. Zuvor hatte dasselbe Gericht Oleg und seine Frau Agnessa wegen ähnlicher Anklagen zu Bewährungsstrafen verhängt.

Die Postnikows leben seit Ende der 1980er Jahre in Birobidschan. Oleg hat mehrere Handwerke und arbeitet seit mehr als 15 Jahren als Klempner. In seiner Jugend – bevor er einer der Zeugen Homos wurde – geriet er in eine Hooligan-Bande und landete in einer Strafkolonie. Laut Oleg war es das Bibelstudium, das ihm half, seinen zerstörerischen Lebensstil endgültig aufzugeben.

Genau vor sechs Jahren, am 12. Februar 2020, wurden erstmals strafrechtliche Anklagen gegen Oleg und seine Frau wegen ihres Glaubens erhoben. Jahrelange Ermittlungen und mehrere Gerichtsverfahren endeten mit einem Schuldspruch. Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des Urteils wurde ihr Haus durchsucht. Im folgenden Jahr geschah es erneut: Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen Oleg eröffnet, und er wurde in ein Gefängnis gebracht.

"Da ich weiterhin einer der Zeugen Zeugen Jehovas bin, verstehe ich, dass das Gericht mich möglicherweise nicht schützt", sagte Oleg in seiner abschließenden Aussage. In Erwartung eines harten Urteils teilte er auch seine persönlichen Bedenken: "Es schmerzt mich, dass meine liebe Frau – meine Gefährtin seit 36 Jahren – für viele Jahre von mir getrennt sein kann, nur weil ich anders an Gott glaube als andere."

Die Hauptbeweise der Anklage bestanden aus Videoaufnahmen von Gottesdiensten. "Nach fast einem ganzen Jahr verdeckter Dreharbeiten gelang es dem FSB, nur eine Handvoll Treffen auszuwählen, die sie als die 'extremistischsten' betrachteten, was tatsächlich zeigt, dass wir gewöhnliche Menschen sind, die jeden ohne Ausnahme respektieren", sagte Oleg. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er einer Aufnahme, die in der Akte enthalten ist: "Ein aufschlussreiches Beispiel ist das Abschlussgebet, in dem die Anwesenden um Kraft bitten, die durch Verfolgung verursachten Härten zu ertragen. Es gibt keine Bitte um Strafe oder Schaden für unsere Verfolger. Zeugen Jehovas würden so etwas niemals jemandem wünschen."

Beide Strafverfahren gegen Postnikov wurden vom Ermittler Dmitri Yankin eingeleitet, der für seinen fließbandorientierten Ansatz bei der Strafverfolgung von Gläubigen bekannt ist. Er hat bereits mehr als 20 Fälle gegen Zeugen Zeugen Jehovas eingereicht. In Erinnerung an die jüngste Welle der Repression in Birobidschan bemerkte Oleg vor Gericht: "Die Akten enthalten Anordnungen zur Eröffnung von Strafverfahren gegen sechs Bürger. Wer sind sie? Gewöhnliche Menschen: Kinder großziehen, ihre Familien bewahren, gewissenhafte Arbeiter ohne Feinde, von allen um sie herum geschätzt. Genau dasselbe – eins zu eins – wie es bei mir war."

Insgesamt wurden bereits 32 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens in der jüdischen Autonomen Region strafrechtlich verfolgt worden.

Der zweite Fall von Postnikov in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Sommer 2024 erhielten Oleg Postnikov aus Birobidzhan und seine Frau Agnessa eine 5,5-jährige Bewährungsstrafe wegen Teilnahme an Aktivitäten einer extremistischen Organisation und ihrer Beteiligung. Im März 2025 eröffnete der FSB einen zweiten Fall gegen den Gläubigen, diesmal mit dem Vorwurf, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Im April 2025 wurde das Haus der Postnikovs durchsucht. Der Mann wurde in ein provisorisches Haftzentrum und anschließend in eine Untersuchungshaft gebracht, wo er bis zum Urteil blieb. Im Februar 2026 verurteilte das Gericht ihn zu 6 Jahren und 2 Monaten in einer Strafkolonie mit Entziehung des Rechts, sich an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Leitung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für eine Amtszeit von 4 Jahren sowie einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und 8 Monaten zu beteiligen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidzhan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12507990001000006
Eingeleitet:
21. März 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Untersuchungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für die jüdische Autonome Region
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-65/2026 (1-517/2025)
Gericht erster Instanz:
Birobidzhan District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Vasilina Bezotecheskikh
Fallbeispiel
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