Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Fünf weitere Zeugen Jehovas aus Uyar festgenommen

Gebiet Krasnojarsk

Am Montag, dem 3. Februar 2026, nahmen die Sicherheitskräfte die Uyar-Bewohner Sergey Soroka, Ivan Starikov und Aleksandr Murlin fest. Zwei Tage später wurden sie in ein Untersuchungshaft gebracht. Am Donnerstag wurden zwei weitere Gläubige – Aleksandr und Zakhar Vakarev, ein Vater und Sohn – am Flughafen Vnukovo in Moskau festgehalten. Sie waren am Tag zuvor als gesucht gemeldet worden.

Fälle, die Zeugen Jehovas in Uyar betreffen, werden von Aleksandr Tkachenko bearbeitet, einem Ermittler der örtlichen Niederlassung des Untersuchungsausschusses für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Khakassien. Einige Monate zuvor hatte sie die Festnahme von zwei weiteren Uyar-Bewohnern genehmigt – Viktor Kononov und Aflatun Safarov.

Der Fall von Kononov und anderen in Uyar

Fallbeispiel
Im Oktober 2025 leiteten Ermittler des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen die Bewohner der Stadt Uyar, Viktor Kononov und Aflatun Safarov, ein. Ihre Häuser wurden durchsucht, woraufhin das Gericht die älteren Männer in Gewahrsam nahm. Die Untersuchung klassifizierte die Durchführung friedlicher Gottesdienste als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation und deren Beteiligung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Uyar
Woran besteht der Verdacht?:
"Organisierte und sorgte für die Organisation des Treffens... auf Grundlage der untersuchten Materialien unterrichtende Debatten geführt" (aus der Entscheidung zur Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12502040043000057
Eingeleitet:
23. Oktober 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Uyarskiy Interdistrikt-Ermittlungsabteilung der Hauptermittlungsdirektion des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation für das Krasnojarsk-Gebiet und die Republik Chakassia
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Fallbeispiel
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