Olga Tschebrak am Tag der Urteilsverkündung. Juni 2026
Olga Tschebrak am Tag der Urteilsverkündung. Juni 2026
„Ein Glaube, der in Prüfungen gestärkt wird, wird fest.“ Gericht spricht Urteil gegen Olga Tschebrak.
Jüdisches AutonomiegebietAm 25. Juni 2026 verkündete das Bezirksgericht Birobidschan sein Urteil im Fall der 55-jährigen Olga Tschebrak. Sie wurde verurteilt, weil sie gemeinsam mit Mitgläubigen die Bibel las. Richterin Swetlana Semzowa setzte eine Strafe von 2,5 Jahren auf Bewährung fest, verbunden mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und 6 Monaten Einschränkungen.
Olga lebt seit ihrer Jugend in Birobidschan und arbeitet seit über 30 Jahren als Apothekerin in einer Apotheke. Zeugin Jehovas ist sie seit 1997. Das Strafverfahren gegen die Gläubige wurde Anfang Oktober 2025 eingeleitet. Kurz darauf fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt: Ermittlungsbeamte beschlagnahmten elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde soll Tschebrak „die Tätigkeit einer extremistischen Organisation wieder aufgenommen und fortgesetzt haben“ – in Form von gemeinsamen Gottesdiensten, Gebeten und religiösem Gesang.
Im März 2026 gelangte das Verfahren vor Gericht. In ihrem letzten Wort sagte Olga: „Gibt es Beweise dafür, dass ich extremistisch gehandelt habe, also Hass, Feindseligkeit oder Gewalt gezeigt habe? Es gibt nicht nur keine Taten – nicht eine einzige Phrase, nicht ein einziges Wort.“ Sie ergänzte: „Es macht mich tief betroffen, dass die Anklage einen Gleichheitszeichen zwischen mir und Extremismus setzt.“ Zu ihren Überzeugungen äußerte sich Tschebrak so: „Verfolgung ist für mich eine Gelegenheit, meinen Glauben zu stärken. Glaube, der sich in Prüfungen bewährt, wird beständig.“
Der Fall Tschebrak ist Teil der umfassenden Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Birobidschan. Die Ermittlungen führte der FSB-Ermittler Dmitri Jankin, der in den letzten fünf Jahren mindestens 20 lokale Gläubige mit Strafverfahren belegte.

