NAME: Budenchuk Aleksey Vladimirovich
Geburtsdatum: 27. Juli 1982
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 2 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 455 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 564 Tage in der Kolonie
Derzeitige Einschränkungen: Administrative Aufsicht
Satz: Strafe in Form von 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes; mit Entzug des Rechts auf Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für einen Zeitraum von 5 Jahren, mit Einschränkung der Freiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr

Biographie

Aleksey Budenchuk wurde 1982 im Dorf Shirokoe (Region Saratow) geboren. Er hat einen jüngeren Bruder. Ihre Mutter stand früh ohne Ehemann da und wurde behindert. Um die Familie finanziell zu unterstützen, brach Aleksey sein Studium an der medizinischen Universität ab und begann zu arbeiten, wobei er später mehrere Berufe wechselte.

Aleksey ist ein vielseitiger Mensch. Er interessiert sich für Medizin, Angeln, Gartenarbeit, Landschaftsbau, Auto- und Wohnungsreparaturen. Spirituelle Recherchen während seines Studiums an der medizinischen Universität führten Aleksey zu der Erkenntnis, dass der Mensch und das Universum einen Schöpfer haben und die Bibel das Wort Gottes ist. Im Jahr 2003 heiratete Aleksey Tatjana, die den christlichen Glauben ihres Mannes und seine Hobbys Medizin und Gartenarbeit teilt. Die Ehegatten führen einen Haushalt.

Das Paar zieht zwei Schulkinder groß. Sohn Jegor nahm erfolgreich an der Allrussischen Olympiade teil, zeichnet und schreibt Gedichte, und Sofia singt gerne. Die Familie Budenchuk erhält eine positive Antwort von der Verwaltung der Gemeinde, in der sie lebt. Die Eheleute "haben sich auf der positiven Seite bewährt: als gewissenhafte, konfliktfreie, respektvolle Menschen ... Die psychische Situation in der Familie ist stabil", heißt es in der Beschreibung. Über Tatjana heißt es gesondert, sie sei "taktvoll, geduldig, weiß Kompromisslösungen zu finden und bringt dies ihren Kindern bei". Die ganze Familie wird durch die Leitung der Schule, in der die Kinder lernen, positiv geprägt.

Was mit dem Gläubigen geschah, schockierte Aleksejs Verwandte, nichtreligiöse Menschen. Da sie die Gründe für die strafrechtliche Verfolgung dieses friedliebenden Menschen für unbegründet halten, versuchen sie auf jede erdenkliche Weise zu helfen.

Im Jahr 2019 entschied ein Richter des Leninski-Bezirksgerichts von Saratow, Aleksey Budenchuk wegen seines Glaubens an Gott zu 3 Jahren und 6 Monaten Gefängnis zu verurteilen. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Alekseys zwei Kinder verloren lange Zeit ihren Vater, und seine Frau, mit der sie 17 Jahre lang verheiratet waren, verlor den Unterhalt. Am 6. Juli 2021 wurde der Gläubige freigelassen, nachdem er seine Strafe vollständig verbüßt hatte.

Fallbeispiel

Im September 2019 schickte Richter Dmitry Larin sofort 6 Einwohner Saratows zu einer Haftstrafe von 2 bis 3,5 Jahren, nur weil sie die Bibel gelesen, Lieder gesungen und gebetet hatten. Seit 2017 überwachen Sicherheitskräfte verdeckt Gläubige. Im Sommer 2018 wurden ihre Wohnungen durchsucht und verbotene Literatur platziert. Während die Ermittlungen im Gange waren, mussten sie sich in eine Untersuchungshaftanstalt begeben, unter Hausarrest und unter Anerkennung, die sie nicht verlassen durften. Ein Jahr später wurden die Gläubigen trotz des Fehlens von Opfern in diesem Fall für schuldig befunden. Bei ihrer Ankunft in der Orenburger Kolonie wurden 5 von 6 verurteilten Gläubigen von den Mitarbeitern der Anstalt geschlagen. Mahammadiev wurde ins Krankenhaus eingeliefert, der Rest wurde für eine Weile in eine Strafzelle gebracht. Die politischen Gefangenen von Saratow haben im Gefängnis verschiedene Berufe gemeistert. Im Mai 2020 wurde Mahammadiev und Bazhenov die russische Staatsbürgerschaft entzogen und nach ihrer Freilassung aus Russland abgeschoben. Alle 6 Gläubigen haben ihre Strafe bereits verbüßt. Im September 2022 wies das Kassationsgericht die Klage ab, das Urteil und das Berufungsurteil blieben unverändert.
Zurück zum Anfang