NAME: Chechulina Yelena Nikolayevna
Geburtsdatum: 11. Juni 1978
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Bestrafung in Form von 2 Jahren Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 6 Monaten, Bestrafung in Form von Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren

Biographie

Jelena Tschetschulina, eine 45-jährige Krankenschwester aus Petropawlowsk-Kamtschatski, wurde wie ihr Mann strafrechtlich verfolgt, weil sie mit anderen Gläubigen über die Bibel diskutiert hatte. Die Ermittlungen setzten ihre Handlungen mit der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gleich.

Yelena wurde 1978 geboren. Sie war das einzige Kind in der Familie. Als Kind liebte sie es, Bücher zu lesen. Nach dem Gymnasium und dem Medizinstudium begann Yelena als Krankenschwester in einer Klinik zu arbeiten.

Jelena fing an, der Bibel zu vertrauen, als sie sah, wie genau sich die darin beschriebenen Prophezeiungen erfüllten. Außerdem war sie beeindruckt vom Lebensstil der Zeugen Jehovas. Im Juli 2000 trat Jelena dieser Religion bei.

Im selben Jahr heiratete sie Sergej, der ihre religiösen Überzeugungen teilt. Ihr Mann arbeitet als Schlosser.

Die Strafverfolgung hat die Familie Tschetschulin nicht entmutigt – Jelena und ihr Mann versuchen, eine positive Einstellung zu bewahren und diese mit ihren Verwandten zu teilen, die sich Sorgen um sie machen. Freunde und Kollegen geben ihr Bestes, um Yelena zu unterstützen.

Fallbeispiel

Sergej Tschetschulin und seine Frau Jelena wurden in einem weiteren Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Petropawlowsk-Kamtschatski angeklagt. Im September 2022 leitete das Ermittlungskomitee ein Verfahren gegen sie wegen des Verdachts der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Einen Monat später wurde ihr Haus durchsucht und das Paar unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt. Im November 2023 ging der Fall vor Gericht, wo die Anklage als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation neu eingestuft wurde. Der Staatsanwalt forderte 6 Jahre Strafkolonie für die Chechulins. Im April 2024 wurden sie jeweils zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe, einer 3-jährigen Bewährungszeit und zusätzlichen Einschränkungen von 6 Monaten verurteilt. Im Juni 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung.
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