Biographie
Am 28. Februar 2019 wurden in Uljanowsk Strafverfahren gegen mehrere Zivilisten im Zusammenhang mit ihrem Glauben eingeleitet. Einer von ihnen, Khoren Khachikyan, wurde unter Hausarrest gestellt. Was ist über ihn bekannt?
Khoren wurde 1985 in Jerewan geboren. Er hat eine ältere Schwester und einen jüngeren Bruder. In seiner Jugend beschäftigte er sich mit griechisch-römischen Ringen. Aufgrund der Wirtschaftskrise zog Khorens Familie nach Russland, zuerst nach Moskau und dann nach Uljanowsk. Khoren hat eine höhere wirtschaftliche Ausbildung erhalten, aber in den letzten Jahren hat er in der Baubranche gearbeitet. Heute spielt er gerne Volleyball mit Freunden, läuft.
Eines Tages nahm Khoren eine Bibel in die Hand und war beeindruckt von der Konsequenz und Konsequenz des Buches. Er erkannte, dass er Gott besser kennenlernen und nach seinen Geboten leben musste.
Khorens Verwandte sind schockiert über die Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben wurden, denn sie kennen ihn als sanften und freundlichen Menschen.
Fallbeispiel
Im Jahr 2019 eröffnete der FSB in Uljanowsk ein Verfahren gegen das Ehepaar Mysin und ihre Glaubensbrüder Selenskij, Tabakow, Ganin und Chatschikjan. Nach den Durchsuchungen wurden sie ins Gefängnis gesteckt und später unter Hausarrest gestellt. Darüber hinaus wurden Ersparnisse und Autos in Höhe von 1,5 Millionen Rubel von den Gläubigen beschlagnahmt. Die Anklage nach Artikel 282.2 beschränkte sich auf die Teilnahme an “Aktivitäten, die religiöses Singen, Predigen, Studieren des Artikels und Beten umfassten”. Die Gläubigen taten sich schwer mit den Repressionen. So landete Sergej Mysin, der 2 Monate hinter Gittern verbrachte, auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft forderte die Einweisung aller sechs in eine Strafkolonie für Haftstrafen von 3 bis 7 Jahren sowie die Beschlagnahmung des beschlagnahmten Eigentums und Geldes. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von bis zu 3,5 Jahren. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungsstrafe für Sergej Mysin auf vier Jahre, während die Strafen für die übrigen Gläubigen unverändert blieben.