NAME: Kogut Khasan Abduvaitovich
Geburtsdatum: 7. Mai 1983
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
In Gewahrsam genommen: 2 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 199 Tage Unter Hausarrest
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten mit Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr; Die Freiheitsstrafe wird mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt

Biographie

Im Juli 2018 wurde ein ziviler Einwohner von Berezovskiy Khasan Kogut durchsucht, und im Februar 2019 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen ihn wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im Jahr 2020 befand das Gericht Khasan für schuldig und verurteilte ihn nur wegen seines Glaubens an Jehova Gott zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung.

Khasan wurde 1983 in der Stadt Shakhrisabz (Usbekistan) geboren. Er hat einen Bruder und eine Schwester. Nach dem Abitur erlernte Hasan die Berufe des Telemeisters und Hydrologen.

Als Khasan Mitte der 1990er Jahre anfing, sich für biblische Lehren zu interessieren, ließen es seine Eltern ruhig angehen, da sie sahen, dass sich das Bibellesen positiv auf ihren Sohn auswirkte.

2004 zog Khasan nach Kurgan. Er nahm jeden Job an. Hasan erhielt später die russische Staatsbürgerschaft.

Im Jahr 2010 heiratete Khasan Jekaterina, im Jahr 2012 erschien ein Sohn, Timofey, in der Familie. Ein Jahr später zog die Familie nach Beresowski, um sich um Jekaterinas Mutter zu kümmern. Während des Prozesses betonte der Gläubige: "Ich bin meiner geliebten Frau sehr dankbar, die trotz der Schwierigkeiten des Lebens, die mit dem Prozess verbunden sind, der schweren Krankheit unseres Sohnes, die sie emotional auslaugt, eine positive Einstellung bewahrt und mich unterstützt. Während des Hausarrests war sie meine Hände, Füße, meine Lippen und tat alles, was ich tun musste, weil ich der Möglichkeit beraubt wurde, Geld zu verdienen und in den Laden, in die Apotheke, zur Post zu gehen. "

Am Ende der Gerichtsverhandlung erklärte Khasan mit fester Stimme: "Ich werde meinen Glauben an Jehova Gott nicht aufgeben, und ich betrachte es als Verbrechen, mich dazu zu zwingen! Das sind meine festen Überzeugungen, und egal, in welchen Umständen ich mich befinde. "

Fallbeispiel

Nach 2,5 Jahren Strafverfahren wurde Khasan Kogut aus der Stadt Berjosowski zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Juli 2018 war der Beginn der Verfolgung des Gläubigen: Ein FSB-Ermittler führte eine vierstündige Durchsuchung in Khasans Wohnung im Beisein seines 5-jährigen Sohnes durch. Das folgende Verhör dauerte ebenso lange. Ein halbes Jahr später wurde Kogut nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches angeklagt, unter Hausarrest gestellt und einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen. Bei der Anhörung vor dem Stadtgericht Berjosowski stellte der geladene Sachverständige fest, dass er in den Akten keine Aufrufe zum Extremismus sehe und dass “Jehovas Zeugen sich eng an die Bibel halten”. Trotzdem forderte der Staatsanwalt 2 Jahre Gefängnis für Kogut mit der Begründung, Jehovas Zeugen hätten die Lehre von der feurigen Hölle erfunden und damit ihre Inkompetenz offenbart. Richterin Elena Bigeza befand Khasan Kogut des Extremismus für schuldig, weil er sich mit Glaubensbrüdern getroffen hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
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