NAME: Mysin Sergey Aleksandrovich
Geburtsdatum: 21. Juni 1965
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt, 49 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 120 Tage Unter Hausarrest
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren mit Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr; Die Freiheitsstrafe wird mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren zur Bewährung ausgesetzt

Biographie

Am 28. Februar 2019 wurden in Uljanowsk Strafverfahren gegen mehrere Zivilisten im Zusammenhang mit ihrem Glauben eingeleitet. Einer von ihnen, Sergej Mysin, wurde verhaftet und in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Ihm wird vorgeworfen, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben. Gleichzeitig wurde seine Frau Nataliya unter Hausarrest gestellt.

Sergej wurde 1965 in Kulebaki (Region Nischni Nowgorod) geboren. Als Kind zog er mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester nach Uljanowsk, wo sie bis heute leben.

Sergey ist ausgebildeter Ingenieur. Als Kind war er aktiv im Sport - Bandy und Gewichtheben. Er hat sich schon immer zum Spirituellen hingezogen gefühlt, und seit zwanzig Jahren studiert er mit seiner Frau Natalia, die er 1991 heiratete, intensiv die Bibel. Sie haben zwei erwachsene Kinder. Die ganze Familie liebt es, Zeit miteinander zu verbringen, reist viel.

Verwandte und Freunde von Sergej und Natalia sind besorgt über den absurden Vorwurf des Extremismus, der wie Schnee auf den Kopf des Ehepaares gefallen ist. Jeder versucht, so viel wie möglich zu helfen.

Fallbeispiel

Im Jahr 2019 eröffnete der FSB in Uljanowsk ein Verfahren gegen die Mysins und ihre Glaubensbrüder Selenskyj, Tabakow, Ganin und Chatschikyan. Nach den Durchsuchungen wurden sie ins Gefängnis gesteckt und später unter Hausarrest gestellt. Darüber hinaus wurden Ersparnisse und Autos im Wert von 1,5 Millionen Rubel von Gläubigen beschlagnahmt. Die Anklage nach Artikel 282.2 beschränkte sich auf die Teilnahme an “Aktivitäten, die religiöses Singen, Predigen, das Studium des Artikels und Gebete umfassten”. Die Gläubigen waren ernsthaft besorgt über die Repressionen, Sergej Mysin, der zwei Monate hinter Gittern verbrachte, landete auf der Intensivstation. Der Staatsanwalt empfahl, alle sechs für 3 bis 7 Jahre in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu schicken und das beschlagnahmte Eigentum und Geld zu konfiszieren. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3,5 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungsstrafe für Sergej Mysin um sechs Monate - auf bis zu 4 Jahre - und ließ die Strafen für den Rest der Gläubigen unverändert.
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