NAME: Ponomarenko Lyudmila Ivanovna
Geburtsdatum: 11. Mai 1950
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, eine Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Bewährungszeit von 1 Jahr

Biographie

Im Mai 2019 wurde Ljudmila Ponomarenko, eine Rentnerin aus Rostow am Don, durchsucht. Später wurde der Gläubige beschuldigt, an extremistischen Aktivitäten teilgenommen zu haben. Im Mai 20201 befand das Gericht sie für schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren Haft auf Bewährung.

Ljudmila wurde 1950 im Dorf Ola (Region Magadan) geboren, lebt aber seit ihrem 9. Lebensjahr in Rostow am Don. Seine Mutter war gläubig und arbeitete als Buchhalterin in einer Bekleidungsfabrik. Sie war in der Lage, ihren beiden Töchtern Glauben einzuflößen.

Als Kind beschäftigte sich Ljudmila mit rhythmischer Sportgymnastik, las viel und besuchte oft die Bibliothek. Sie absolvierte das Gymnasium und die Bauschule. Nach dem Abitur bekam sie eine Stelle als Ökonomin in der Bauabteilung und arbeitete später als Elektrikerin im Werk.

Seit mehr als 20 Jahren führt Ljudmila einen christlichen Lebensstil. Viele Jahre lang hatte sie den Wunsch, die Bibel kennenzulernen und zu verstehen, was darin geschrieben steht. Sie war sehr beeindruckt von dem persönlichen Namen des Schöpfers, den sie in der Bibel sah. Sie war auch beeindruckt von der Tatsache, dass man aus diesem Buch etwas über Gottes Pläne lernen kann. Gottes Gesetze zu kennen und sie im Leben anzuwenden, trug dazu bei, die Ehe zu bewahren, die familiären Beziehungen zu verbessern und zwei Töchter großzuziehen.

Jetzt ist Ljudmila im Ruhestand, sie hat zwei Enkelkinder. Sie kümmert sich um ihren Mann, der schwer krank ist. Ihre Freizeit widmet sie dem Lesen und Häkeln von Spielzeug.

Die schwierigen Umstände, in denen sich Ljudmila befand, wirkten sich auf die ganze Familie aus. Obwohl ihre Verwandten ihre religiösen Überzeugungen nicht teilen, verstehen sie aufrichtig nicht, warum ihre Frau, Mutter und Großmutter verurteilt wurden. Die Töchter machen sich Sorgen um die Gesundheit ihrer Eltern, denn nach der Durchsuchung, den Verhören, den Ermittlungen und dem Prozess waren beide schwer erschüttert.

Fallbeispiel

Im Alter von 70 Jahren fand sich Ljudmila Ponomarenko aus Rostow am Don unerwartet auf der Anklagebank wieder, weil sie wegen extremistischer Aktivitäten angeklagt wurde. Im Frühjahr 2019 kamen Polizeibeamte mit einer Durchsuchung in die Wohnung einer Rentnerin, die sich um ihren schwerkranken Ehemann kümmerte. Die Erste Ermittlungsabteilung (mit Sitz in Rostow am Don) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation eröffnete ein Strafverfahren gegen den Gläubigen gemäß Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 des Strafgesetzbuches wegen Teilnahme an Gottesdiensten und Predigten. Im Herbst 2020 begannen die Anhörungen vor dem Leninski-Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Richter Alexander Osipov. Während der Anhörung sagte einer der Zeugen der Anklage aus, dass seine Aussage gefälscht worden sei und dass der Ermittler A. A. Tschaikin Drohungen ausgesprochen habe. Am 18. Mai 2021 verurteilte der Richter des Leninski-Bezirksgerichts von Rostow am Don, Alexander Osipov, den älteren Gläubigen zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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