NAME: Popova Yelena Vyacheslavovna
Geburtsdatum: 10. September 1963
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
In Gewahrsam genommen: 4 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 7 Tage Unter Hausarrest
Satz: Strafe in Form einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Rubel

Biographie

Jelena Popowa wurde am 30. Juli 2018 zusammen mit ihrem Ehemann Michail in Kamtschatka verhaftet, verbrachte mehrere Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt und stand unter Hausarrest. Er wird nach Artikel 282.2 (Teile 1, 1.1) im Zusammenhang mit "extremistischen Aktivitäten" angeklagt. Was wissen wir über sie?

Elena wurde 1963 in Aleksin (Region Tula) geboren. Als Kind lernte sie Klavier an einer Musikschule, fotografierte gerne und nähte Kleidung. 1972 zog sie mit ihren Eltern nach Wiljutschinsk (Region Kamtschatka). Später lernte sie dort Mikhail kennen, den sie 1985 heiratete. Mikhail war ein talentierter Musiker, der in einem Vokal- und Instrumentalensemble auftrat. In den folgenden Jahren bekamen sie zwei Kinder. Alle Mitglieder der Familie Popov lieben es, sich gemeinsam zu entspannen, Musikinstrumente zu spielen, in der Natur zu sein und sich über spirituelle Themen auszutauschen.

Mitte der 1990er Jahre begannen sowohl Elena als auch Mikhail sich sehr für die Lehren der Bibel zu interessieren und versuchten in Zukunft immer, sich an die Verhaltens- und Einstellungsnormen gegenüber Menschen zu halten, die sie in ihrem Leben vorschreibt. "Liebe und Harmonie sollten in allen Familien auf der ganzen Welt herrschen. Das ist es, was die Bibel lehrt und wonach mein Mann und ich streben", sagt Elena.

Jelenas Verwandte und Nachbarn, die nicht einmal ihre religiösen Ansichten teilen, waren sehr überrascht, als sie von der Verhaftung erfuhren. Sie fragen sich, wie der "extremistische" Artikel 282.2 auf einen so friedliebenden und anständigen Menschen angewendet werden kann.

Nach 22 Monaten, die Strafverfolgung dauerte, wurden die Gläubigen für schuldig befunden, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil trat am 19. Mai 2020 in Kraft, als das Regionalgericht Kamtschatka ein Berufungsurteil über ihre Klage erließ.

Fallbeispiel

Im Juli 2018 fanden in Kamtschatka Massendurchsuchungen statt. Bewaffnete FSB-Offiziere verhafteten Michail und Jelena Popow aus Wiljutschinsk. Das Ehepaar verbrachte 11 bzw. 5 Tage in der vorläufigen Haftanstalt. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen die Popows gemäß Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Laut Anklage organisierte das Paar die Aktivitäten einer extremistischen Organisation und bezog Anwohner in diese ein. So interpretierte die Untersuchung die Teilnahme an Gottesdiensten und die Diskussion über die Bibel mit mehreren Personen, die Interesse daran vortäuschten. Der Fall ging im September 2019 vor Gericht. Bei einer der Anhörungen bezeichnete Richter Alexander Ischtschenko (/de/news/2019/12/1464.html) als “extremistische Äußerungen” und bezog sich damit auf die Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg Katholiken und Protestanten aus einigen europäischen Ländern auf ihre Glaubensbrüder aus anderen Ländern schossen. Im Februar 2020 milderte das Gericht den Artikel der Anklage ab und verhängte Geldstrafen gegen die Gläubigen: Michail 350.000 Rubel und Jelena 300.000 Rubel. In der Berufung wurde der Betrag auf jeweils 250 Tausend Rubel reduziert.
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