Fallbeispiel
Im Juni 2024 eröffnete ein Ermittler des Ermittlungskomitees ein Strafverfahren gegen drei Zeugen Jehovas aus Ischewsk. Einen Tag später wurden die Wohnungen der Gläubigen durchsucht. Nach den Verhören wurden sie beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Die Ermittlungen werteten es als Verbrechen, friedliche Gottesdienste zu halten und die Heilige Schrift über das Internet zu lesen. Die Konten und das Eigentum der Gläubigen wurden beschlagnahmt. Das Verbot bestimmter Handlungen wurde gegen Valeriy Knyazev und Indus Talipov verhängt. Alexander Stefanidin verbrachte fast fünf Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und wurde dann unter Hausarrest gestellt.