NAME: Yagupov Anatoliy Gennadiyevich
Geburtsdatum: 11. Oktober 1968
Aktueller Stand in der Strafsache: Angeklagter
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt, 27 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 115 Tage Unter Hausarrest
Derzeitige Einschränkungen: Verbot bestimmter Handlungen

Biographie

Am 13. Juli 2020 führten die Strafverfolgungsbehörden der Region Woronesch eine groß angelegte Spezialoperation gegen Jehovas Zeugen durch. Unter den Opfern ist auch der 51-jährige Anatoli Jagupow, der von den Strafverfolgungsbehörden gefoltert wurde .

Anatoli Jagupow wurde im Oktober 1968 in Woronesch geboren. Schon als Kind begeisterte er sich für Radiotechnik. Nach dem Abitur arbeitete er an Fräsmaschinen. In letzter Zeit ist er im Bereich der Reinigung tätig.

1996 heiratete er Larisa, mit der er eine Tochter hat.

Er liebt das Angeln und das Bauen, er hat sein eigenes Haus gebaut.

Lange Zeit machte sich Anatolij Sorgen um die Zukunft. Die Antworten auf seine Fragen, die in der Bibel zu finden waren, veranlassten ihn, Christ zu werden. Seine Frau unterstützt ihn in seinem gewählten Glauben.

Anatolys Strafverfolgung führte zum Verlust seines Arbeitsplatzes und zu einer drastischen Verschlechterung seines Gesundheitszustands - seine chronischen Krankheiten hatten sich verschlimmert.

Fallbeispiel

An einem Tag, dem 13. Juli 2020, wurden 110 Durchsuchungen in 7 Siedlungen der Region Woronesch durchgeführt – eine rekordverdächtige Operation gegen Jehovas Zeugen in Russland. Fünf Gläubige berichteten von Folter durch die Sicherheitskräfte. Zehn Männer im Alter von 24 bis 56 Jahren wurden vom Ermittlungskomitee wegen Organisation extremistischer Aktivitäten angeklagt und ins Gefängnis gesteckt, wo die meisten von ihnen fast 5 Monate lang festgehalten wurden. Die Ereignisse in Woronesch lösten einen breiten öffentlichen Aufschrei aus: Die EU-Länder sowie das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten drückten ihr Bedauern und ihre Fassungslosigkeit im Zusammenhang mit dem Vorfall aus. Die Gläubigen selbst bekennen sich nicht zum Extremismus und betonen, dass sie als Christen die Obrigkeit respektieren und ihre Religion friedlich im Einklang mit dem Verfassungsrecht ausüben. Die Prüfung des Falles vor Gericht begann im Dezember 2021. Gläubigen drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis.