Fall Winogradow in Tscheljabinsk
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18. Februar 2019
Der leitende Ermittler P. A. Madjar legt dem Leiter des Ermittlungskomitees, E. J. Smirnykh, einen Bericht über die Entdeckung von "Anzeichen eines Verbrechens" durch Dmitri Winogradow vor. Dies geschieht etwa zweieinhalb Monate, nachdem der eingebettete Agent "Sergey Makarenko" Dmitriy über die Lehren der Bibel befragt hat.
Zuvor wurde die Überwachung der Tscheljabinsker Gläubigen von "Lilia Rusayeva" durchgeführt, die ihn als ihren Bruder vorstellte.
Der Ermittler weist darauf hin, dass "nach den Ergebnissen der operativen Suchaktivität "Observation" P. N. Popov, V. A. Suworowa, V. N. Suworow Mitglieder der religiösen Organisation "Zeugen Jehovas" sind, deren Aktivitäten in Russland verboten sind." Die Untersuchung bezeichnet die Religion des Bürgers als Tätigkeit einer juristischen Person - des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland. Bemerkenswert ist, dass die Zeugen Jehovas in Tscheljabinsk, so Makarenko, "ihn nicht zu diesem Glauben gezwungen haben, sie haben nicht um Spenden gebeten".
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18. März 2019
Der Ermittler Alexander Tschepenko leitet das Strafverfahren Nr. 119027500300000002 wegen eines Verbrechens gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen nicht identifizierte Personen aus dem Kreis der Einwohner von Tscheljabinsk und des Gebiets Tscheljabinsk ein, die an religiösen Zusammenkünften von Gläubigen teilgenommen haben.
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19. März 2019
Das Bezirksgericht Traktorozavodsky in Tscheljabinsk hat auf Antrag des Ermittlers A. W. Tschepenko eine Durchsuchung der Wohnung von Dmitri Winogradow zugelassen.
Die Durchsuchung findet später ohne Winogradows Beteiligung statt: Die Sicherheitskräfte öffnen die Wohnung, die unter einer Alarmanlage stand.
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20. Januar 2020
Dmitri Winogradow, 56, wurde nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aufgrund seiner Religion angeklagt. Es wurde eine schriftliche Verpflichtung abgegeben, nicht zu gehen. Sein Strafverfahren wurde vom Fall Valentina Suworowa getrennt. Sie wird vom Ermittler der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle, Oberstleutnant Alexander Wiktorowitsch Tschepenko, untersucht.
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4. März 2020
Der Fall Dmitri Winogradow wurde an das Zentrale Bezirksgericht der Stadt Tscheljabinsk zur Prüfung durch Richter Alexander Tabakow überwiesen.
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27. März 2020
Die erste Gerichtsverhandlung ist für den 8. April 2020 angesetzt.
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8. April 2020
Die Anhörung wurde auf den 22. April 2020 vertagt.
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2. Juni 2020
Während des Prozesses verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Nachdem er die Anschuldigungen gehört hatte, sagte Dmitri Winogradow, dass er nicht verstehe, was ihm vorgeworfen werde.
Die nächste Gerichtsverhandlung findet am 23.06.2020 statt. Die Vernehmung der Zeugen der Anklage ist geplant.
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23. Juni 2020
Der Richter lehnt die Anträge der Verteidigung ab, die Zuhörer in den Gerichtssaal zu lassen.
Vernehmung der Belastungszeugin Lilia Ruzayeva. Sie erzählt, wie sie sich zuerst für die Bibel interessierte und dann von den Strafverfolgungsbehörden rekrutiert und mit der Aufgabe betraut wurde, Gläubige auszuspionieren. Sie hat Dmitri Winogradow nie gesehen, sie kennt ihn nur aus den Worten von Sergej Makarenko, einem anderen eingebetteten Agenten. Ich habe auch nicht gesehen, dass andere Gläubige extremistische Handlungen begangen oder andere dazu ermutigt haben, dies zu tun. Untereinander diskutierten die Gläubigen über die Bibel und "sangen biblische Lieder".
Die nächste Anhörung ist für den 14. August angesetzt. Die Befragung der Zeugen der Anklage wird fortgesetzt.
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8. Februar 2021
Der Angeklagte Winogradow gibt einen ausführlichen Bericht über den Glauben der Zeugen Jehovas. Es wurde auch ein Antrag auf eine zusätzliche umfassende Untersuchung der einzigen Tonaufnahme gestellt, auf der seine Stimme vorkommt.
Sergej Makarenko, ein Mitarbeiter des Zentrums für Extremismusbekämpfung des Innenministeriums, der das Interesse an der Bibel nachahmte, um Gläubige zu denunzieren, wird verhört. Er bestätigt, dass der Angeklagte keine religiösen Zwietracht angestiftet, die Grundlagen des Verfassungssystems der Russischen Föderation nicht untergraben, nicht zum Abbruch der Familienbeziehungen und zur Verweigerung medizinischer Eingriffe ermutigt und die Tätigkeit irgendwelcher Organisationen nicht gefördert hat.
Winogradow betont noch einmal, dass es nicht verboten ist, die Religion der Zeugen Jehovas in Russland auszuüben. "Ich habe meine Schwächen, aber man kann mich sicher nicht als Extremisten bezeichnen", sagt er. Die biblische Wahrheit und das Beispiel Jesu Christi helfen mir, auch jetzt unter den gegenwärtigen Umständen, in denen ich zu Unrecht verfolgt und als Extremist abgestempelt werde, nicht verbittert zu werden."
Die nächste Anhörung ist für den 4. März 2021 um 10:30 Uhr angesetzt.
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4. März 2021
Bei der Zusammenkunft wird ein Audiomitschnitt einer Bibelstunde zum Thema "Wer ist Gott?" gehört.
Das Gericht lehnt den Antrag auf Aufnahme der Resolution des Ministerkomitees des Europarats ab.
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21. April 2021
Das Treffen findet in Anwesenheit von 6 Zuhörern statt. Das Gericht lehnt den Antrag auf eine zusätzliche umfassende Prüfung des Falles des Beklagten ab.
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12. Mai 2021
Die Debatte der Parteien beginnt. Zusätzlich zu den Prozessbeteiligten dürfen 9 Zuhörer am Gericht teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung für Dmitri Winogradow mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren. Sie berücksichtigt das Vorhandensein minderjähriger Kinder beim Angeklagten und die positiven Merkmale des Falles.
Das Gericht gab dem Antrag der Verteidigung statt, die Anhörung zu vertagen, um eine Rede in der Debatte vorzubereiten.
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28. Mai 2021
Schiedsrichter: Aleksandr Tabakov. Zentrales Bezirksgericht der Stadt Tscheljabinsk (Tscheljabinsk, Gemeindestraße, 87). Gerichtssaal 302.
Der Gerichtstermin wird aufgrund der Erkrankung des Anwalts verschoben.
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3. Juni 2021
Das letzte Wort des Angeklagten Dmitri Winogradow in Tscheljabinsk - #
7. Juni 2021
Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts der Stadt Tscheljabinsk, Alexander Tabakow, verkündet das Urteil an Dmitri Winogradow. Der Gläubige wurde für schuldig befunden, gegen den 2. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verstoßen zu haben. Er wird für 2 Jahre bedingt inhaftiert.
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28. Oktober 2021
Die Berufung bestätigt das Urteil.
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9. Juni 2022
Die Richterkammer des VII. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit (Tscheljabinsk) unter dem Vorsitz von Larisa Gagarina bestätigt das Urteil und die Berufungsentscheidung gegen Dmitri Winogradow.
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7. Juni 2023
Dmitri Winogradow verbüßte die Hauptstrafe - eine Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung.