Der Fall Walerij Rabota in Knjase-Wolkonskoje

Fallbeispiel

Im März 2022 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen Walerij Rabota aus dem Dorf Knjase-Wolkonskoje wegen Extremismus ein. Sein Haus wurde durchsucht, woraufhin er zum Verhör gebracht und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht wurde, zwei Tage später landete er in einer Untersuchungshaftanstalt wegen “mangelnder Bereitschaft zur Kooperation” – um sich selbst und seine Glaubensbrüder zu belasten. Im Juni 2022 lockerte der Richter trotz der Forderung des Ermittlers, Valeriys Haft zu verlängern, die Präventivmaßnahme und stellte den Gläubigen unter Hausarrest. Kurz darauf erlitt er einen Schlaganfall. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht, und im November beantragte die Staatsanwaltschaft, den Gläubigen für 6 Jahre in eine Strafkolonie zu schicken. Einen Monat später zog sich die Richterin zurück und der Fall wurde in eine neue Verhandlung verwiesen. Im Juli 2024 wurde Valeriy zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im September reduzierte das Berufungsgericht die Strafe auf 5 Jahre.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    A. A. Koslow, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für Komsomolsk am Amur der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Chabarowsk, beschließt, ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Waleri Rabota einzuleiten.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Haftanstalt Ältlich

    Der Ermittler Kozlov A. A. beschließt, die Wohnung von Valery Rabota zu durchsuchen. Telefone, ein Laptop und Datenträger werden dem Gläubigen abgenommen. Nach der Durchsuchung wird Walerij verhört und in eine vorübergehende Haftanstalt in Chabarowsk gebracht.

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    Haftanstalt

    Der Ermittler Kozlov A.A. beantragt eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer Inhaftierung von Valery Rabota bis zum 01.05.2022.

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    Haftanstalt

    Der Richter des Bezirksgerichts Chabarowsk des Chabarowsker Territoriums Karnaukh T.V. beschließt eine Fixierungsmaßnahme für Waleri Rabota in Form einer Haft bis zum 30.04.2022. Valery erhebt Einspruch gegen die Maßnahme der Zurückhaltung und erklärt, dass "der Ermittler sagte, dass er nach der Durchsuchung und der Zeugenaussage nach Hause entlassen würde, aber nachdem er von der Bestimmung des Artikels 51 der Verfassung der Russischen Föderation Gebrauch gemacht hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass er festgenommen werden würde, weil er nicht kooperieren wollte". Der Anwalt des Verdächtigen äußert sich zuversichtlich, dass "die bloße Tatsache, dass er sich für eine Maßnahme der Zurückhaltung entschieden hat, vom Ermittler nicht als Maßnahme der Zurückhaltung, sondern als Maßnahme der Einschüchterung verwendet wird, da er sich weigerte, gegen sich selbst und seine Verwandten auszusagen".

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    Berufungsgericht

    Die Verteidigung von Valery Rabota legt zwei Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts ein, eine Zwangsmaßnahme in Form einer Haft zu wählen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler A. A. Kozlov zieht Valery Rabota als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an.

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    Haftanstalt Medizinische Behandlung im Föderalen Strafvollzugsdienst

    Der Anwalt besucht Waleri Rabota in SIZO-1 in Chabarowsk. Laut dem Anwalt sind sein Gesundheitszustand und seine Stimmung im Allgemeinen positiv, aber manchmal macht er sich Sorgen über die Verschlimmerung chronischer Krankheiten. Vor kurzem wurde Valeriy in eine 4-Bett-Zelle verlegt. Er hatte ein gutes und respektvolles Verhältnis zu seinen Zellengenossen. Er bekommt Päckchen und Päckchen, er hat auch eine Bibel.

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    Hausarrest

    Richterin am Bezirksgericht Chabarowsk des Gebiets Chabarowsk Zhigulina G. K. weigert sich, dem Antrag des Ermittlers Kozlov A.A. auf Verlängerung der Haftdauer von Walerij Rabota nachzukommen und beschließt, eine Maßnahme der Fesselung gegen den Gläubigen in Form eines Hausarrests für einen Zeitraum von einem Monat, d.h. bis einschließlich 28. Juli 2022, zu wählen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Chabarowsk der Region Chabarowsk. Es wird von Richterin Angelina Sviderskaya geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt beginnt die Vernehmung mit der Befragung des Zeugen Martyn. Er erklärt, dass er in den Jahren 2021-2022 mit dem Angeklagten kommuniziert habe und dann "aufgehört habe zu kommunizieren und einfach verschwunden sei". Das Gericht kommt dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, die Aussage des Zeugen zu verlesen, da im Vernehmungsprotokoll das Jahr 2020 angegeben wurde. Der Zeuge bestätigt seine Aussage im Ermittlungsverfahren.

    Obwohl Martyn einen Abschluss in Jura hat, versteht er den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer Gruppe von Gläubigen nicht. Er gibt eine positive Charakterisierung des Angeklagten ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen

    Einer der Zeugen der Anklage gibt an, dass er auf Anweisung des FSB den Informanten Martyn den Gläubigen vorgestellt habe. Ihm zufolge tat er dies aufgrund von Drohungen eines Mitarbeiters des Dienstes Ogienko A.A. gegenüber seiner Frau. Der Zeuge gibt an, dass das Protokoll der Vernehmung nicht die Aussage enthält, die er dem Ermittler gegeben hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge Romanow, der Waleri Rabota seit etwa 20 Jahren kennt, wird vernommen. Laut Romanow sprach der Gläubige vor 2017 mehrmals mit ihm über seinen Glauben. Der Zeuge hält Valeriy für einen "guten, höflichen, fleißigen Mann".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine andere Zeugin der Anklage gibt an, dass die Worte im Vernehmungsprotokoll nicht mit ihrer Aussage übereinstimmen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der FSB-Offizier Ogienko wird als Zeuge der Anklage vernommen. Er sagt, dass er den Unterschied zwischen den Begriffen Konfession, juristische Person und religiöse Gruppe nicht kenne, da er keine juristische Ausbildung habe. Bei der Erstellung des Vernehmungsprotokolls habe er diese Begriffe aus den Empfehlungen höherer Stellen übernommen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hört sich das Gericht Aufzeichnungen von Gesprächen über die Bibel mit Martyn an.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Anhören der Aufzeichnung von Bibelgesprächen im Gottesdienst geht weiter.

    Der Staatsanwalt schließt die Beweisaufnahme ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung legt dem Gericht die Urteile des EGMR und Sachverständigengutachten vor, die bestätigen, dass Jehovas Zeugen nicht in Extremismus verwickelt sind. Der Anwalt beantragt zudem die Anfügung des Urteils des EGMR vom 7. Juni 2022, in dem die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland als ungerechtfertigt und rechtswidrig anerkannt wurde. Der Richter fügt das Dokument der Verfahrensakte bei.

    An dem Treffen nahmen 17 Zuhörer teil, die gekommen waren, um den Gläubigen zu unterstützen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung prüft materielle Beweise – Nachschlagewerke und verschiedene Bibelübersetzungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Ältlich

    Die Verteidigung beantragt den Ausschluss der von der Anklage vorgelegten Beweise: die Schlussfolgerung eines Psychologen und die Befragung eines Religionsgelehrten. Diese Dokumente wurden bereits vor der Einleitung des Strafverfahrens erstellt. Das Gericht weist den Antrag ab.

    Valery Rabota sagt aus.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Ältlich Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Der Staatsanwalt beantragt, Walerij Rabota gemäß Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gemäß Teil 1.1 und Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation schuldig zu sprechen und ihn zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 1,5 Jahren Freiheitsbeschränkung zu verurteilen.

    Die Verteidigung beantragt den Freispruch des Angeklagten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen

    Die Anhörungen im Fall Valery Rabota in der neuen Zusammensetzung des Gerichts beginnen. Der Fall wird von Richterin Maria Luzhbina geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen

    Die Zeugen der Anklage werden vor Gericht geladen. Einer von ihnen erzählt von seiner Bekanntschaft mit dem eingebetteten FSB-Agenten Stanislaw Martyn, der Informationen über Waleri Rabota sammelte. Seine im Ermittlungsverfahren gemachten Aussagen werden angekündigt, der Zeuge selbst bestätigt sie nicht.

    Der nächste, der befragt wird, ist der Zeuge Romanow, der den Angeklagten gut kennt. Er habe sich nicht negativ über andere Religionen geäußert und sie hätten lange über die Bibel gesprochen - in der Zeit von 2008 bis 2012.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen

    Ein Zeuge der Anklage, ein Nachbar von Valery Rabota, wird verhört. Sie beschreibt ihn als ruhigen, ausgeglichenen Menschen, der nicht in Konflikte verwickelt ist, und merkt an, dass Valery ihr bei der Hausarbeit geholfen hat. Sie sprachen nicht über religiöse Themen. Das Gericht verliest ihre eidesstattliche Erklärung, die Frau bestätigt sie nicht.

    Der FSB-Offizier Ogienko, der das ORM leitete, wird ebenfalls verhört. Er erklärt, dass er nicht persönlich Zeuge eines Verbrechens von Valery geworden sei; Ich habe keine Äußerungen gehört, die sich auf die Anstiftung zu Feindschaft und Hass gegen eine religiöse Gruppe oder Nation beziehen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung des Zeugen Sergej Gwardejew, Leiter der FSB-Abteilung. Er teilt dem Gericht mit, dass er keine Abneigung gegen den Angeklagten hege. Er merkt an, dass er keine juristische Ausbildung hat und den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer religiösen Konfession nicht versteht. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die religiöse Organisation der Zeugen Jehovas zu verbieten, wurde nicht verlesen.

    Der letzte, der verhört wird, ist Stanislaw Martyn, der die Zusammenkünfte der Gläubigen mit einem Diktiergerät aufzeichnete. Auf die Frage des Gerichts, ob er seine Aussage bestätige, dass Valery ihn "überredet habe, die Entscheidung zu treffen, der verbotenen Organisation der Zeugen Jehovas beizutreten", verneinte Martyn.

    Über den Gläubigen selbst sagt er: "So viel ich auch mit ihm gesprochen habe, einem guten Familienvater, er arbeitet, er hat keine Aggression in die Richtung von irgendjemandem bemerkt. Ich bewerte es positiv."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der Ermittler A. I. Grischkewitsch, der das Verfahren gegen Kotscherowa und Owtschinnikowa eingeleitet hatte, verhört.

    Das Gericht geht zu den Beweisen der Verteidigung über, einschließlich der Aufzeichnung des Gottesdienstes zum Thema "Warum sollte man sich von der Bibel leiten lassen?".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich CDs mit Aufzeichnungen von Gesprächen von Gläubigen über biblische und alltägliche Themen an.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die Beweise der Verteidigung, einschließlich EGMR-Entscheidungen und Expertenmeinungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Das Gericht prüft materielle Beweise – Bücher, die bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden, Bibelnachschlagewerke und verschiedene Bibelübersetzungen. Diese Veröffentlichungen sind nicht in der Bundesliste extremistischer Materialien enthalten.

    Valeriy Rabota sagt zu der Anklage aus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung Berufungsgericht Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Die Schlussplädoyers beginnen. Der Staatsanwalt beantragt die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr für Valeriy.

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    Satz erster Instanz Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe
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    Berufungsgericht Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Eine Berufungsverhandlung im Fall Valeriy Rabota ist im Gange. Die Staatsanwaltschaft beharrt weiterhin auf einer Strafe für den Gläubigen in Form von 6 Jahren Gefängnis, da sie das Urteil der ersten Instanz für zu milde hält.

    Während der Debatte macht der Anwalt auf die Verstöße aufmerksam, die während des Verfahrens vom Gericht erster Instanz begangen wurden. So erkannte das Gericht das Gutachten eines Psychologen, das noch vor der Einleitung des Strafverfahrens abgegeben wurde, als zulässiges Beweismittel an. Der Anwalt erklärt, dass dieser Spezialist seine persönliche Meinung geäußert hat und es unmöglich ist, die Methoden zur Durchführung der Studie zu überprüfen. Darüber hinaus gab der Fachmann Antworten auf Rechtsfragen, was nicht in seine Zuständigkeit fällt, und legte das Wesen der Begriffe, auf die er sich in seiner Schlussfolgerung bezog, nicht offen.

    Der Anwalt sagt auch, dass der Zeuge der Anklage, Martyn, während der Gerichtsverhandlungen nicht bestätigt habe, dass Valery Rabota ihn durch Überredung und Überredung dazu überredet habe, einer verbotenen religiösen Organisation beizutreten. Die Verteidigung weist auch darauf hin, dass aus dem Urteil nicht klar hervorgeht, wo Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation, der die Religionsfreiheit garantiert, endet und Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches beginnt.

    8 Personen kommen zu dem Treffen, um den Gläubigen zu unterstützen.

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    Berufungsgericht Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Schiedsrichterin: Lyubov Volkova. Woiwodschaftsgericht Chabarowsk (Tichangejanskaja-Straße 155, Chabarowsk). Zeit: 16:40 Uhr.

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