Der Fall Parfenowitsch und Geraschtschenko in Krasnogwardejskoje

Fallbeispiel

Im September 2022 führten bewaffnete Sicherheitskräfte eine Razzia bei der Familie von Sergej Parfjonowitsch, dem Vater von sechs Kindern, durch. Sie durchsuchten das Haus des Gläubigen 6 Stunden lang in Anwesenheit seiner minderjährigen Tochter und seines älteren behinderten Vaters. Danach wurde Parfjonowitsch festgenommen und zum Verhör nach Simferopol gebracht. Er verbrachte 2 Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt und anderthalb Monate in einer Untersuchungshaftanstalt, bevor er unter Hausarrest gestellt wurde. Der Fall wurde von dem Ermittler W. A. Nowikow geführt, der auch den Fall der Gläubigen aus Jalta untersuchte. Er beschuldigte Sergej, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde im März 2023 die gleiche Anklage gegen Jurij Geraschtschenko erhoben. Im Juli 2023 ging der Fall vor Gericht. Gleichzeitig wurden die Gläubigen mit einem Verbot bestimmter Handlungen belegt, aber zwei Wochen später wurden sie erneut unter Hausarrest gestellt. Im Dezember 2023 wurde Geraschtschenko erneut mit einem Verbot bestimmter Handlungen belegt. Am 1. Juli 2024 verurteilte das Gericht Sergey und Yuriy zu 6 Jahren Haft auf Bewährung.

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    19. September 2022 Fall eingeleitet

    Der Oberleutnant des Richters W. A. Nowikow, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ersten Ermittlungsabteilung der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol, leitet ein Strafverfahren gegen Sergej Parfenowitsch und andere nicht identifizierte Personen wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    28. September 2022
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    30. September 2022 Haftanstalt

    Das Kiewer Bezirksgericht Simferopol ordnet an, Sergej Parfenowitsch bis zum 19. November 2022 in Haft zu halten. Dem Gläubigen wird vorgeworfen, "vorsätzlich ein schweres Verbrechen extremistischer Natur begangen zu haben".

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    15. November 2022 Hausarrest

    Das Gericht entlässt Sergej Parfenowitsch aus der Untersuchungshaftanstalt unter Hausarrest. Der Gläubige wird im Gerichtssaal freigelassen. Bei der Wahl der Fixierungsmaßnahme berücksichtigt das Gericht die Charakteristik von Sergej sowie die Tatsache, dass er sich um seinen betagten Vater, einen behinderten Menschen der Gruppe I, kümmert.

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    22. März 2023

    Sicherheitskräfte nehmen den 43-jährigen Jurij Geraschtschenko fest. Er verbringt drei Tage in der vorläufigen Haftanstalt Dzhanköy im Zusammenhang mit der administrativen Festnahme, danach wird er zum Verhör vor das Ermittlungskomitee gebracht. Einer der Mitarbeiter fotografiert das Geschehen mit dem Smartphone, der andere im Auto, so der Gläubige, schlägt ihm in die Seite.

    Das Verhör von Geraschtschenko endet gegen 2 Uhr morgens, danach wird er in die vorläufige Haftanstalt Simferopol gebracht. Ihm wird der 1. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation) zur Last gelegt.

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    24. März 2023 Hausarrest

    Das Kiewer Bezirksgericht Simferopol hat Jurij Geraschtschenko für einen Zeitraum von 27 Tagen - bis zum 18. April 2023 - eine Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest auferlegt.

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    3. Juli 2023 Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall Parfenovich und Gerashchenko geht vor Gericht und wird an Richter Walentin Schukalski überwiesen.

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    12. Juli 2023 Verbot bestimmter Handlungen

    Die Angeklagten werden aus dem Hausarrest entlassen, jetzt sind ihnen bestimmte Handlungen untersagt. Geraschtschenko und Parfenowitsch dürfen ihre Häuser von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens nicht verlassen, und es ist ihnen auch verboten, das Dorf ohne Zustimmung der Exekutivbehörde zu verlassen und mit Zeugen in einem Strafverfahren zu kommunizieren.

    Das Bezirksgericht Krasnogwardejski verhängt Einschränkungen bis zum 3. Oktober.

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    28. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Hausarrest

    Eine vorläufige Anhörung im Fall von Jurij Geraschtschenko und Sergej Parfenowitsch ist im Gange. Die Gläubigen stellen einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens. Der Richter lehnt sie ab.

    Staatsanwältin L. E. Abselyamova bittet die Angeklagten, angesichts der vom FSB erhaltenen Informationen, dass Parfenovich und Gerashchenko angeblich "weiterhin kriminelle Aktivitäten ausüben und Zeugen bedrohen können", die Maßregel der Zurückhaltung zu ändern. Die Verteidigung widerspricht, da diese Information durch nichts bestätigt wird.

    Richter Walentin Schukalski schickt Geraschtschenko und Parfenowitsch bis zum 3. Oktober 2023 wieder unter Hausarrest. Die Verteidigung beabsichtigt, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

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    15. September 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung beantragt die Zulassung von Sergejs Ehefrau Marina Parfenovich als Pflichtverteidigerin und die Zulassung von Zuhörern in den Gerichtssaal. Der Staatsanwalt erhebt keine Einwände, das Gericht gibt allen Anträgen statt.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, woraufhin Parfenowitsch seine Haltung zu den Vorwürfen darlegt. Er plädierte auf nicht schuldig, da er keine Straftaten begangen habe.

    Etwa 50 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen.

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    4. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gibt dem Antrag des Anwalts auf Zulassung als Pflichtverteidiger von Jurij Geraschtschenkos Ehefrau Irina statt.

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    9. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung eines Zeugen der Anklage. Die Frau gibt an, die Angeklagten nicht zu kennen und nichts über die Umstände ihres Falles sagen zu können. Der Staatsanwalt beantragt, dass die schriftliche Aussage des Zeugen vor Gericht verlesen wird. Die Verteidigung wandte ein: Die gerichtliche Vernehmung habe gezeigt, dass die Zeugin unwissend gewesen sei, so dass es Grund zu der Annahme gebe, dass sie eine schriftliche Aussage nach den Worten eines anderen gemacht habe. Das Gericht verliest jedoch das Protokoll ihrer Vernehmung.

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    20. Dezember 2023 Verbot bestimmter Handlungen Gutachtergutachten mit Verstößen

    Das Gericht ändert die Maßregel der Fesselung für Jurij Geraschtschenko von Hausarrest in ein Verbot bestimmter Handlungen. Der Hausarrest von Sergej Parfjonowitsch wird verlängert, er legt Berufung ein.

    Der 6. und 7. Band der Fallakten werden derzeit geprüft. Es wird eine Disc mit einer Audioaufnahme des Gottesdienstes abgehört. Die Verteidigung lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die friedliche Atmosphäre und das Fehlen von Aufrufen zum Extremismus. Auch die Stimme des Angeklagten Geraschtschenko ist auf der Aufnahme nicht zu hören.

    Bei der Prüfung der Prüfung aus dem 7. Band des Falles weist die Verteidigung darauf hin, dass die Prüfung 5 Tage vor der Benachrichtigung der Angeklagten über ihre Ernennung begonnen wurde, was es ihnen nicht erlaubte, an der Auswahl einer sachverständigen Institution teilzunehmen. Die Verteidigung weist auch auf die unwissenschaftliche Herangehensweise des Experten hin: Er beruft sich auf inkompetente Quellen aus dem Internet und äußert eine negative Haltung gegenüber der Religion der Zeugen Jehovas, die er als extremistisch bezeichnet. Außerdem beurteilt der Sachverständige den Glauben der Zeugen Jehovas.

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    22. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Gutachtergutachten mit Verstößen

    Vladimir Rogatin, außerordentlicher Professor der Fakultät für Religionswissenschaft der Kasaner Föderalen Universität, der die Untersuchung durchführte, die bei der letzten Sitzung besprochen wurde, wird verhört. Viele Fragen der Verteidigung beantwortet der Experte ausweichend. Zum Beispiel kann sie den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer religiösen Gruppe nicht erklären.

    Die Verteidigung fragt, wie der Sachverständige festgestellt habe, dass es sich bei dem ihm zur Verfügung gestellten Gottesdienstprotokoll um eine Versammlung einer liquidierten juristischen Person handele. Er antwortet, dass er sich von "persönlicher Überzeugung" leiten ließ. Rohatyn fügt hinzu, dass die Gottesdienste der Gläubigen denen ähneln, die vor der Liquidation der juristischen Personen abgehalten wurden, was bedeutet, dass es sich um eine Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen Organisation handelt.

    Pflichtverteidigerin Marina Parfenovich macht das Gericht darauf aufmerksam, dass sich der Sachverständige in seinen Schlussfolgerungen in Wirklichkeit nur auf die Aussage des geheimen Zeugen Iwanow Iwanowitsch stützte, der weder ein Religionsgelehrter noch ein Experte ist.

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    8. Februar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge Gutachtergutachten mit Verstößen

    Die Verteidigung stellte den Antrag, die Vernehmung von Wladimir Rohatin aus der Akte auszuschließen: "Der Sachverständige geht von der Aussage des fiktiven Zeugen Iwanow I.I. aus, in der Annahme, dass es sich um eine zuverlässige Informationsquelle handelt. Das Gericht hat die Aussagen dieses Zeugen jedoch noch nicht auf ihre Zulässigkeit und Glaubwürdigkeit geprüft, so dass die Aussage und die Schlussfolgerungen des Sachverständigen in diesem Teil nicht als zulässig und angemessen anerkannt werden können.

    Die Verteidigung weist auch auf erhebliche Widersprüche zwischen Iwanows schriftlicher und mündlicher Aussage hin. So soll Iwanow während des Verhörs durch den Ermittler den vollständigen Namen und die Wohnadresse jedes Gründers der LRO "Zeugen Jehovas des Dorfes" angegeben haben. Krasnogwardejskoje", aber vor Gericht konnte er keinen von ihnen nennen, zumindest nicht beim Namen. Darüber hinaus gab Iwanow vor Gericht an, dass er mit der Satzung der LRO nicht vertraut sei und nicht erklären könne, was die Abkürzung "LRO" bedeute, während er im Vernehmungsprotokoll frei mit diesen und anderen spezifischen Begriffen aus dem Text der Charta operierte.

    Das Gericht gibt dem Antrag der Verteidigung statt, die Vernehmung aus der Akte auszuschließen, und ordnet eine erneute Vernehmung an.

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    28. März 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Hausarrest Schlussfolgerungen von Experten

    Das Gericht weitet die Fixierung auf Sergej Parfenowitsch aus - er steht seit mehr als 500 Tagen unter Hausarrest.

    Eine neue Prüfung ist angesagt. Die Verteidigung hat bis zum 18. April Zeit, sich damit vertraut zu machen.

    Es werden Dokumente aus den Fallakten untersucht: die Diplome von Parfenovich, die Eigenschaften des Abgeordneten und der Nachbarn, die Bescheinigungen über die Betreuung einer behinderten Person der Gruppe I (des Vaters des Gläubigen) und das Vorhandensein von sechs Kindern in Sergej.

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    4. April 2024 Berufungsgericht Hausarrest

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Krim lehnt die Berufung von Sergej Parfenowitsch auf Verlängerung des Hausarrests ab und lässt diese Zwangsmaßnahme in Kraft.

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    23. April 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung ab, die Schlussfolgerung eines sachverständigen Religionsgelehrten für unzulässig zu erklären, gibt aber dem Antrag auf Prüfung materieller Beweise statt.

    Richter Shukalsky erlaubt Sergej Parfenowitsch, der unter Hausarrest steht, ungehindert Ärzte aufzusuchen, um sich medizinisch untersuchen zu lassen.

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    25. April 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft die bei Sergej Parfenowitsch beschlagnahmten materiellen Beweise. Darunter befinden sich ein gedruckter Auszug aus dem Buch des Propheten Jesaja, Notizbücher mit persönlichen Notizen von Mitgliedern der Familie Parfenovich und ihres Familienfotoarchivs, Bibeln in verschiedenen Übersetzungen. Sergej Parfenowitsch erklärt: "All dies bestätigt nur, dass meine Familie und ich Gläubige sind, Zeugen Jehovas. Daher bitte ich das Gericht, diese Beweise als unzulässige Beweise anzuerkennen."

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    8. Mai 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die bei Jurij Geraschtschenko beschlagnahmten materiellen Beweise werden geprüft. Die Verteidigung weist darauf hin, dass sich diese Materialien nicht auf die Aktivitäten der LRO beziehen, ihre Daten den Rahmen der Anklage sprengen und einige von ihnen nicht dem Angeklagten gehören.

    Das Gericht gibt dem Antrag von Parfenovichs Verteidigung, wesentliche Beweise aus dem Fall auszuschließen, nicht statt.

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    20. Juni 2024 Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Der Besprechungsraum ist überfüllt. Unter den 19 Personen, die um Unterstützung gebeten wurden, befinden sich 6 Kinder von Sergej Parfenowitsch sowie das Ehepaar der älteren Kinder und die Ehefrauen der Angeklagten.

    Die Schlussplädoyers finden statt. Die Verteidigung erinnert immer wieder daran, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist.

    Der Staatsanwalt beantragt, Sergej Parfenowitsch und Jurij Geraschtschenko zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

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    26. Juni 2024 Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Die Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab und betonen die Widersprüchlichkeit der Anschuldigungen gegen sie.

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    1. Juli 2024 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Satz erster Instanz Freiheitsentzug Bewährungsstrafe
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    3. Oktober 2024 Berufungsgericht

    Oberster Gerichtshof der Republik Krim (Pawlenko-Straße 2, Simferopol). Zeit: 12:40 Uhr.