Der Fall von Worontschichin und anderen in Simferopol
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17. November 2022
Der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, V.A. Novikov, leitet ein Strafverfahren gegen mehrere Zeugen Jehovas von der Krim ein. Den Ermittlungen zufolge begingen sie "aktive Handlungen organisatorischer Art, die sich in der Organisation von Propagandaversammlungen äußerten, bei denen über die Texte und religiösen Bestimmungen der Zeugen Jehovas diskutiert wurde".
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8. Dezember 2022
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11. Januar 2023
Alexander Worontichin und Dmitrij Sacharewitsch legen Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein, eine Hausdurchsuchung zuzulassen.
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15. Mai 2023
Das Verfahren gegen Victor Mani wird in ein separates Verfahren aufgeteilt, in dem später neue Angeklagte auftauchen.
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14. August 2023
In drei Städten der Krim – Armjansk, Simferopol und Saki – werden 9 Häuser von Gläubigen durchsucht.
Der Ermittler Nowikow bezieht Dmitri Sacharewitsch und Alexander Kopylets als Angeklagte in das Strafverfahren ein.
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16. August 2023
Sacharewitsch und Kopylets wurden unter Hausarrest gestellt.
Mehrere andere Zeugen Jehovas werden durchsucht.
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28. November 2023
Der Fall wird dem Bezirksgericht Simferopol zur Prüfung vorgelegt.
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30. November 2023
Die Maßnahme der Zurückhaltung in Form von Hausarrest für Dmitri Sacharewitsch und Alexander Kopylets wird bis zum 11. Dezember 2023 verlängert. Alexander Worontschichin und Jekaterina Demidowa wurden als vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens ausgewählt.
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11. Dezember 2023
Richterin Olga Chepil beschließt, den Fall an den Staatsanwalt zurückzugeben, "um Hindernisse für seine Prüfung durch das Gericht zu beseitigen".
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26. Februar 2024
Der Oberste Gerichtshof der Republik Krim entscheidet über die Berufung des Staatsanwalts und die Berufung des Verteidigers gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Simferopol, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, die von demselben Gericht eingeleitet wurde. Die Berufung bestätigte dieses Urteil. Der Fall muss an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden, um Hindernisse für seine Prüfung zu beseitigen.
Der Hausarrest von A. Kopylets und D. Sacharewitsch wurde bis zum 26. April 2024 verlängert.
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25. April 2024
Der leitende Ermittler A. Rudoy ändert das Maß der Zurückhaltung für Alexander Kopylets und Dmitri Sacharewitsch in eine Anerkennung, nicht zu gehen, und angemessenes Verhalten.
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13. Mai 2024
Oleksandr Kopylets wird mit einer Neuauflage beauftragt. Der Gläubige gibt seine Schuld nicht zu. "Ich stimme den Vorwürfen nicht zu, da ich niemals extremistische Aktivitäten durchgeführt, organisiert oder fortgesetzt habe", sagte er.
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15. Mai 2024
Oleksandr Kopylets wird über den Abschluss der Untersuchung informiert.
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29. Mai 2024
Der Fall der Gläubigen wird dem Bezirksgericht Simferopol vorgelegt. Es wird von Richter Aleksandr Serdyuk geprüft.
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14. August 2024
Zeugen der Anklage werden verhört - die Strafverfolgungsbeamten Jazenko und Latyschew.
Jazenko erzählt dem Gericht von den operativen Durchsuchungsmaßnahmen gegen Jehovas Zeugen auf der Krim, die seit 2017 gemeinsam mit dem FSB durchgeführt werden: das Abhören von Telefongesprächen von Gläubigen, deren Überwachung und so weiter.
Während des Verhörs weist der Richter Jazenko mehrmals an, seine Aussage nur auf Tatsachen und nicht auf Vermutungen zu stützen. So interpretiert Jazenko in seiner Rede das Konzept der politischen Neutralität als "Nichtanerkennung der Behörden" und bezeichnet ein Treffen mehrerer Personen zu Hause als Versammlung einer extremistischen Organisation. Was genau sich bei den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas zugetragen hat, kann er allerdings nicht sagen, weil er sich nicht erinnern kann.
Der zweite Zeuge, Latyshev, beantwortete die Fragen des Anwalts, ob die Angeklagten ihren Glauben über die Gesetze [der Russischen Föderation], über jeden anderen Glauben stellten. Ist das irgendwie in der Fallakte vermerkt? Er antwortet, dass er nichts sagen kann. Ihm zufolge bestanden die rechtswidrigen Handlungen der Angeklagten darin, eine Videokonferenz vorzubereiten und einzuschalten, mit deren Hilfe eine liturgische Versammlung abgehalten wurde.
Die Verteidigung fragt Latyshev, ob er gewusst habe, dass Jehovas Zeugen laut dem Plenum des Obersten Gerichtshofs vom 28. Oktober 2021 regelmäßige Zusammenkünfte zum Gottesdienst oder zu anderen Riten abhalten und sich versammeln können. Der Zeuge antwortet: "Ich werde nicht sprechen, ich erinnere mich nicht. Ich habe diese spezielle Orgel nicht gelesen oder gehört."