Der Fall von Bukin und anderen in Tynda

Fallbeispiel

Im Jahr 2018 begann der FSB-Agent Nurakov in der Stadt Tynda, ein Interesse an der Bibel vorzutäuschen, Gottesdienste von Jehovas Zeugen zu besuchen und Informationen über sie zu sammeln. Im November 2019 wurde ein Strafverfahren gegen Sergej Juferow, Waleri Slashchev, Mikhail Burkov und Vladimir Bukin eingeleitet. In der Stadt fand eine Welle von Durchsuchungen statt. Den Männern wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und daran beteiligt gewesen zu sein. Im Juni 2021 ging der Fall vor Gericht. Eineinhalb Jahre später wurden die Gläubigen zu 6 Jahren und 2 Monaten bis 6,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Dezember 2022 hob die Berufung das Urteil auf und schickte den Fall zu einer neuen Verhandlung, und die Gläubigen wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, wo sie jeweils 2 Monate verbrachten. Im Juni 2023 wurden sie erneut zu einer Kolonie verurteilt: Bukin, Slashchev und Yuferov erhielten jeweils 6 Jahre und 4 Monate, Burkov 6 Jahre und 2 Monate. Eine zweite Berufung im August 2023 bestätigte diese Entscheidung. Im Mai 2024 bestätigte das Kassationsgericht das Urteil für alle vier Zeugen Jehovas aus Tynda endgültig.

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    Der Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Amurgebiet, W. S. Obuchow, leitet ein Strafverfahren gegen Sergej Jufrow, Waleri Slashchev, Michail Burkow und Wladimir Bukin ein. Sie alle werden eines Verbrechens nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt.

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    Das Stadtgericht von Blagoweschtschensk genehmigt Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der örtlichen Gläubigen (Walerij und Tatjana Slashchev, Michail Burkow, Sergej und Natalia Jufrow, Jekaterina Sawitschewa, Wladimir und Natalja Bukin, Galina Tikhonkikh, Irina Starodub und Tatjana Wersina). Auch in der Wohnung der 81-jährigen Nadeschda Petrowa wird eine Durchsuchung durchgeführt.

    Bei der Durchsuchung der Wohnung der Slashchevs beschlagnahmten die Ordnungshüter alte Geräte, Aufnahmen von Liedern in chinesischer Sprache, Fotoalben, den Psalter der orthodoxen Ausgabe, Bilder mit Bibelauszügen und persönliche Notizen. Das Untersuchungsteam interessiert sich für Materialien mit den Worten "Glaube", "Gott", "Jehova".

    Bei einer Durchsuchung von Sawitschewas Wohnung beschlagnahmte Ilja Machnonosow, ein leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Amur, Ausrüstung, persönliche Aufzeichnungen und mehrere Bibelübersetzungen.

    Die vierstündige Durchsuchung der Wohnung der Juferows beginnt mit der Untersuchung von Sergejs Hosentaschen und Jacke sowie der Kosmetiktaschen und Medizintaschen seiner Frau. Während der Durchsuchung bekommt sie eine Panikattacke.

    Ordnungshüter beschlagnahmen eine illustrierte Serviette für Brillen, persönliche Notizen, die Bibel und schauen sich den Inhalt von Filmplatten aus Verzina an.

    In anderen Wohnungen konfiszieren die Sicherheitskräfte zudem elektronische Geräte und Datenträger, Bibelübersetzungen, Notizbücher und Fotos. Auch Angehörige von Gläubigen, die ihre religiösen Überzeugungen nicht teilen, werden durchsucht.

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    Die Ermittler Isaev, Obukhov, Makhnonosov und Samarin führen Verhöre durch. Juferow, Slashchev, Burkow und Bukin sind offiziell angeklagt, sie werden auf eigene Faust festgenommen. Die Gläubigen werden beharrlich überredet, bei der Untersuchung mitzuarbeiten.

    Insgesamt werden an diesem Tag 12 Personen verhört, unter denen Sawitschewa, Slashcheva, Tikhonkikh, Tatyana und O. Verzina als Zeugen auftreten.

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    Suchen Verhör
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    Bukin legt Berufung gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Blagoweschtschensk des Gebiets Amur ein, am 14. November 2019 eine Durchsuchung durchzuführen.

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    Suchen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fall eingeleitet
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    Das Richterkollegium für Strafsachen des Bezirksgerichts Amur (Vorsitzende Richterin Olga Drozhachenko) prüft die Berufung von Bukin. Das Gericht weist die Klage ab. Etwa 20 Personen kommen zu dem Treffen, um ihre Glaubensbrüder zu unterstützen.

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    Wladimir Bukin und Michail Burkow beantragen die Einstellung des Strafverfahrens und beziehen sich dabei auf die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen. Wenige Tage später stellten Waleri Slashchev und Sergej Juferow einen ähnlichen Antrag an das Gericht.

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    Der Ermittler Obukhov entscheidet über die Anklage von Gläubigen. Alle vier werden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation), und Bukin, Yuferov und Slashchev werden auch der Beteiligung daran beschuldigt (Teil 1.1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

    Den Gläubigen wird vorgeworfen, in den Jahren 2018 und 2019 Gottesdienste und "Bibelstudien zu Hause" abgehalten zu haben. Die Untersuchung berücksichtigt die Gespräche von Bukin, Yuferov und Slashchev mit dem Informanten D. Nurakov, der 2018 den Wunsch äußerte, Zeuge Jehovas zu werden und Informationen über Gläubige sammelte, um in extremistische Aktivitäten verwickelt zu sein.

    Gläubige werden verhört. Obukhov teilt ihnen das Ende der Ermittlungen mit.

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    Die Klage gegen die Gläubigen wird dem Bezirksgericht Tyndinsky der Region Amur zur Prüfung durch Richter Iwan Kusnezow vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Gerichtsverhandlung findet statt. Etwa 25 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber niemand darf in den Saal.

    Bukin, Burkov und Yuferov lehnen Anwälte ab, aber der Richter gibt ihren Anträgen nicht statt. Die Gläubigen erklären ihre Haltung zu dem Kriminalfall: Sie beharren auf ihrer völligen Unschuld.

    Zeugen werden vernommen. Drei Frauen sagen, dass sie die Aussage nicht verweigern, sondern sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen. Die Staatsanwältin verliest das Protokoll der Vernehmung einer von ihnen, sie bestätigt ihre Aussage.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Informant Nurakov wird verhört. Seine schriftliche Zeugenaussage und das Transkript seines Gesprächs mit Bukin, Juferow und Slashchev werden ebenfalls verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Leiter der örtlichen Zweigstelle des FSB, A.V. Tumanow, wird verhört.

    Einige Teilnehmer des Prozesses sind verwirrt in den Begriffen "Mitglied einer örtlichen religiösen Organisation" und "Zeuge Jehovas" und bezeichnen gewöhnliche Gläubige als Mitglieder einer juristischen Person.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht verhört einen weiteren FSB-Offizier, Witali Gangalo, der in Blagoweschtschensk lebt, per Videoschaltung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Als "Beweise für illegale Aktivitäten" der Angeklagten verliest der Staatsanwalt Texte von Postkarten und Ausdrucken, die bei den Durchsuchungen beschlagnahmt wurden. Sie behandeln Themen wie "Gute Manieren sind ein wesentliches Merkmal des Volkes Gottes", "Was Gott von der Behandlung älterer Menschen erwartet" und "Liebe stärkt".

    Auch Tonaufnahmen von Gesprächen zwischen den Angeklagten über die Bibel und dem Informanten Nurakov werden abgehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Aufzeichnungen der Telefongespräche der Angeklagten vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest den 15. Band der Akte, in dem der Bezirkspolizeipräsident eine positive Beschreibung der Angeklagten gibt. Die Verteidigung beantragt den Zutritt von Zuhörern in den Gerichtssaal sowie die Tonaufzeichnung des Prozesses. Der Staatsanwalt erhebt Einspruch und argumentiert, dass die Anwesenden "Material mit extremistischem Inhalt hören" würden. Der Richter gibt dem Antrag der Gläubigen statt, sofern die Zuhörer keine persönlichen Video- und Audioaufnahmen der Anhörungen machen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich Aufnahmen von Samples der Stimmen der Angeklagten und ihrer Telefongespräche an.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Aufzeichnung des Gesprächs zwischen dem Informanten Nurakov und den Angeklagten Bukin, Slashchev und Yuferov wird abgehört. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich, ob es sich um ein Treffen einer lokalen religiösen Organisation handelte. Bukin erklärt, dass das Treffen ausschließlich religiöser Natur gewesen sei und nichts mit der LRO zu tun habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei vier Anhörungen am 14. und 19. Juli sichtet das Gericht Videoaufzeichnungen eines Gottesdienstes und dreier Bibelgespräche. Der Richter verliest die Charakteristika und Belobigungsurkunden der Angeklagten.

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens. Das Gericht nimmt sie zu den Akten.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert die Bestrafung der Gläubigen: Wladimir Bukin – 8 Jahre und 6 Monate, Sergej Jufrow und Waleri Slashchev – je 8 Jahre und 4 Monate, Michail Burkow – 6 Jahre und 6 Monate Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

    Die Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab.

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    Satz erster Instanz

    Anstatt das Urteil zu verkünden, nimmt der Richter die gerichtlichen Ermittlungen wieder auf. Der Grund dafür ist, dass für eine der Petitionen keine Bewerbungen vorliegen. Das Gericht weist auch darauf hin, dass alle beigefügten Beweismittel im Original oder in Form von beglaubigten Kopien vorliegen müssen.

    Etwa 30 Zuhörer sind im Besprechungsraum erlaubt. Jeder hat lila Herzen auf die Brust geheftet, als Zeichen der Unterstützung für die Angeklagten.

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    Schlussplädoyers der Verteidigung Schlussbemerkung

    Die Urteilsverkündung ist für den 19. Oktober geplant. Zuvor haben die Angeklagten noch einmal das letzte Wort. Richter Iwan Kusnezow bittet sie, den Text nicht vorzulesen, sondern in ihren eigenen Worten zu sprechen.

    In seiner Berufung an das Gericht stellt Michail Burkow fest: "Meine Lebensweise, die ich als Zeuge Jehovas führe, hat gezeigt, dass ich niemandem Schaden zugefügt habe ... Die Gebote 'Liebe deinen Nächsten wie dich selbst' und 'Liebe deine Feinde' lehren nicht, was mir vorgeworfen wird."

    Vladimir Bukin sagt: "Wenn ich für schuldig befunden werde, dann schuldig, Gott, seinen heiligen Namen und sein Wort der Bibel zu lieben, und nicht die Tätigkeit von etwas wieder aufzunehmen, das es in der Natur seit 2017 nicht mehr gegeben hat."

    Sergej Juferov erklärt: "Meine spirituelle Tätigkeit kann kein Extremismus sein. Extremistische Aktivitäten in all ihren Formen und Erscheinungsformen sind für mich inakzeptabel."

    Valery Slashchev sagt: "Wenn wir Zeugen Jehovas gefragt werden, wofür wir vor Gericht gestellt werden, dann will ich gar nicht reden, weil die Menschen nicht verstehen können, wie ein Mensch nur wegen seines Glaubens verurteilt werden kann, obwohl es keine Opfer oder Opfer gibt - eine Art unsichtbarer und nicht greifbarer Extremismus."

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    Satz erster Instanz Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1
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    Haftanstalt

    Es wird bekannt, dass die Gläubigen in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Amur festgehalten werden, wo sie auf ihre Berufung warten.

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    Der Anwalt besucht Wladimir Bukin, Sergej Juferow und Michail Burkow in der Untersuchungshaftanstalt Blagoweschtschensk. Viele Gefangene sind krank, darunter auch Vladimir Bukin. Die Ärzte verabreichen ihm Medikamente, und er erholt sich allmählich. Vladimir hat ein gutes Verhältnis zu seinen Zellengenossen. Er erhält Unterstützungsbriefe und hat seine eigene Bibel. Ein Gläubiger bereitet sich auf ein Berufungsgericht vor.

    Sergej Juferow hat auch eine Bibel, erhält Unterstützungsbriefe und fühlt sich gut. Obwohl alle Gefangenen in seiner Zelle krank sind, helfen ihm vorbeugende Methoden, sich nicht anzustecken. Er wird in einer 6-Bett-Zelle festgehalten, in der sich im Moment, einschließlich Sergej, 5 Gefangene befinden. Die Voraussetzungen sind zufriedenstellend. Seine Zellengenossen behandeln ihn mit Respekt.

    Mikhail Burkov sagt, dass er seinen Freunden für ihre Briefe dankbar ist, da sie ihn unterstützen. Mikhail stellt fest, dass er kleinere gesundheitliche Probleme hat und bereits um Hilfe gebeten hat. Ein schwieriger Test für sein Wohlbefinden war auch die Tatsache, dass in der 4-Bett-Kältezelle alle außer Mikhail rauchen. Seine Zellengenossen behandeln Mikhail jedoch mit Respekt.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Anerkennungsvereinbarung Strafmilderung
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    Der Fall ging vor Gericht

    Die Klage gegen die Gläubigen wird zur erneuten Prüfung an das erstinstanzliche Gericht verwiesen. Er wird von der Richterin Valentina Brikova geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, und die Angeklagten verlesen ihre Haltung dazu.

    Sie teilen dem Gericht mit, dass sie am Ende der Hauptverhandlung aussagen werden. Sie stellen auch Anträge auf Ablehnung von Rechtsanwälten. Der Richter gibt ihrem Antrag nicht statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Videos von Gottesdiensten werden angeschaut, insbesondere der biblische Vortrag "Hegst du Zorn oder vergibst du?"

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Sergej Juferow bittet darum, den Film "Der Mut der Zeugen Jehovas im Angesicht des Nationalsozialismus" zu sehen. Der Richter lehnt ab. Gegen Ende des Treffens wird Juferow krank und wird in einem Krankenwagen abtransportiert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Michail Burkow und Sergej Juferow verlasen ihre eidesstattlichen Erklärungen. Der Richter beginnt, Sergej zu verhören, aber er wird wieder krank und das Ambulanzteam bringt ihn ins Krankenhaus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Zeugenaussage von Waleri Slashchev. Der Angeklagte gibt an, dass er die dort geschriebenen Sätze nicht ausgesprochen habe und dass "seine Worte verändert sind".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der ehemalige Chef des Informanten Nurakov wird verhört. Sie sagt, als er mit Jehovas Zeugen zu tun hatte, "war er ein guter Mann, und als er anfing, in Gesellschaft seinesgleichen zu trinken, wurde er dafür mehrmals gefeuert ... unter dem Einfluss der Umstände eine Lüge erzählen könnte."

    Außerdem verhört das Gericht den Chef von Sergej Juferow, der ihn nur auf der positiven Seite charakterisiert.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Staatsanwalt Dmitri Bondarew beantragt eine Bestrafung nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: Bukin, Slashchev, Yuferov – 6 Jahre und 6 Monate, Burkow – 6 Jahre und 2 Monate in einer Strafkolonie.

    Die Anwälte fordern einen vollständigen Freispruch der Angeklagten. Dann treten Vladimir Bukin und Valery Slashchev auf.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung

    Die Gläubigen geben das letzte Wort.

    Vladimir Bukin sagt: "Dem Wissen aus der Bibel ist es zu verdanken, dass Hass und Zorn lange Zeit keinen Platz mehr in meinem Herzen hatten."

    Sergej Juferov betont: "Extremistische Aktivitäten in all ihren Formen und Erscheinungsformen sind für mich inakzeptabel."

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Freiheitsentzug Satz erster Instanz Geheimer Zeuge Haftanstalt

    Nach der Urteilsverkündung werden die Gläubigen in Gewahrsam genommen und in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Amur gebracht. Sie können Briefe schreiben.

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    Zweites Rechtsmittel Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Rosfinmonitoring Freiheitsentzug
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    Überstellung eines Gefangenen Lebenslange Haftstrafe

    Vladimir Bukin, Sergey Yuferov, Valery Slashchev und Mikhail Burkov werden zur Verbüßung ihrer Strafe in eine Strafkolonie in der Stadt Amursk gebracht. Nach der Quarantäne werden sie in den gleichen Kader eingeteilt.

    Vier weitere Gläubige, Sergej Afanasjew, Sergej Kardakow, Alexej Trofimow und Dmitri Malewanij, verbüßen ihre Strafe in derselben Kolonie.

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    Lebenslange Haftstrafe Buchstaben

    Vladimir Bukin, Sergey Yuferov, Valery Slashchev und Mikhail Burkov gewöhnen sich an das Leben in der Kolonie. Alle sind in der gleichen Truppe, ihre Betten befinden sich in der Nähe. Die Verwaltung der Kolonie hat noch keinem von ihnen Arbeit gegeben. Außerdem haben sie noch keine saisonalen Hüte bekommen.

    Telefongespräche wurden den Gläubigen noch nicht zur Verfügung gestellt, und sie haben auch noch keine Briefe erhalten.

    Die Männer haben gute Beziehungen zur Verwaltung und zum Personal der Kolonie, es gibt keine Konflikte. Jeder hat die Möglichkeit, in der Bibel zu lesen.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Kassationshof
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    Lebenslange Haftstrafe

    Vladimir Bukin, Sergey Yuferov, Valery Slashchev und Mikhail Burkov fühlen sich im Allgemeinen gut, obwohl sich Valeriys Sehkraft verschlechtert. Die Haftbedingungen sind akzeptabel.

    Eine Zeit lang gab es ein Problem mit dem Empfang von Briefen, aber die Verwaltung der Kolonie löste es, und jetzt können Männer die Unterstützung von Freunden spüren.

    Die Beziehungen zu anderen Gefangenen sind immer noch normal. Vladimir ist gelernter Schlosser. Valeriy ist an der Vorbereitung von Musiknummern für den Tag der offenen Tür in der Strafkolonie beteiligt.

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