Fall Sajschtschuk in Wladiwostok
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9. April 2018
Die Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für die Region Primorje leitet ein Strafverfahren wegen Extremismus ein. Einer der Angeklagten ist Valentin Osadchuk.
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19. April 2018
Im Rahmen des Strafverfahrens finden in Wladiwostok eine Reihe von Durchsuchungen statt, bei denen FSB-Beamte die 83-jährige Jelena Saischtschuk, die 66-jährige Nailja Kogay und den 42-jährigen Walentin Osadtschuk verhören. Die Polizeibeamten verpflichten sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen, und Osadtschuk wurde 48 Stunden lang festgehalten.
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23. April 2018
Das Bezirksgericht Frunsenski in Wladiwostok schickt Walentin Osadtschuk in eine Untersuchungshaftanstalt.
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27. April 2018
Valentin Osadchuk wurde angeklagt, an den Aktivitäten einer Organisation teilgenommen zu haben, die durch ein Gerichtsurteil verboten wurde.
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18. Januar 2019
Das Bezirksgericht Primorje lockert die Fixierungsmaßnahme auf und stellt Osadtschuk bis zum 9. März 2019 unter Hausarrest.
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4. März 2019
Das Bezirksgericht Frunsenski verlängert die Dauer des Hausarrests für Osadtschuk um einen Monat, also bis zum 9. April. Das Gericht lockerte auch eine Reihe von Verboten, erlaubte Valentin einen zweistündigen Spaziergang und erlaubte ihm, einige Verwandte zu besuchen.
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1. April 2019
Tunyk, ein leitender Ermittler der Direktion des FSB für das Primorje-Territorium, ändert die Anklage - jetzt wird Osadtschuk nicht wegen Teilnahme, sondern wegen Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Gemeinschaft angeklagt.
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5. April 2019
Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung für das Primorje-Territorium Tunyk lockert das Maß der Zurückhaltung für Osadtschuk vom Hausarrest bis zur Anerkennung, nicht zu gehen.
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16. April 2019
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17. April 2019
Jelena Saischtschuk und sechs weitere Frauen im Alter von 61 bis 84 Jahren, nämlich Nadezhda Anoykina, Lyubov Galaktionova, Naila Kogai, Nadezhda Anoykina, Nina Purga und Raissa Usanova, wurden wegen Extremismus angeklagt.
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12. November 2019
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1. Juni 2020
Der Richter des Neunten Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit, Jewgeni Schelesnow, hebt die Berufungsentscheidung im Fall Osadtschuk und anderer auf und verweist den Fall zur erneuten Berufung an das Bezirksgericht Primorje.
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29. Juni 2020
Vor dem Bezirksgericht Primorje findet eine Berufungsverhandlung statt. Staatsanwältin W. A. Timoschenko spricht im Namen der Anklage. Das Gericht lehnt es ab, die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe über die Inhaftierung russischer Zeugen Jehovas zu akzeptieren, und weist darauf hin, dass es angemessener wäre, sie in erster Instanz anzuwenden, wenn der Fall in der Sache geprüft wird.
Das Gericht erlässt eine Entscheidung, mit der die Sache an den Staatsanwalt zurückverwiesen wird.
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16. Dezember 2020
Das neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Wladiwostok unter dem Vorsitz von Richterin Natalia Khromina gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Der Fall Osadchuk u. a. wird dem erstinstanzlichen Gericht zur Prüfung in der Sache vorgelegt.
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19. Januar 2021
Das Strafverfahren gegen Walentin Osadtschuk und 6 ältere Gläubige wird an das Leninski-Bezirksgericht von Wladiwostok übergeben und dem Richter Maxim Anufriev übertragen.
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19. Februar 2021
Aufgrund der schweren Erkrankung von Elena Zayshchuk wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.