Dennis Christensen am Flughafen Kopenhagen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis

Dennis Christensen am Flughafen Kopenhagen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis

Dennis Christensen am Flughafen Kopenhagen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis

Verbüßte Strafen

Dennis Christensen aus russischem Gefängnis entlassen und nach Dänemark abgeschoben

Gebiet Orjol,   Kursk Region

Am 25. Mai 2022 sind Dennis Christensen und seine Frau wohlbehalten in ihrer Heimat Dänemark angekommen. Dies geschah am Tag nach seiner Entlassung aus einer russischen Kolonie, wo er 5 Jahre für seinen Glauben verbrachte.

"Ich bin sehr glücklich, aus dem Gefängnis entlassen zu werden und wieder mit meiner lieben Frau Irina vereint zu sein", sagte Dennis. "Ich möchte der dänischen Regierung, insbesondere dem Konsulat in Moskau, dafür danken, dass sie versucht haben, mir zu helfen. Ich bin auch meinen Glaubensbrüdern und -schwestern dankbar, die mich und meine Frau geistig, emotional und körperlich unterstützt haben."

Rund 130 Menschen versammelten sich am Morgen des 24. Mai in der Nähe der Strafkolonie #3 in der Stadt Lgov (550 Kilometer von Moskau entfernt), um Dennis willkommen zu heißen. Aber das Treffen fand nicht statt, weil die Beamten des Migrationsdienstes ihn sofort mitnahmen und zum Moskauer Flughafen brachten, um das Land zu verlassen.

Dennis wurde am 25. Mai 2017 verhaftet und inhaftiert, als bewaffnete und maskierte russische Behörden eine Versammlung in der Stadt Orjol (350 Kilometer von Moskau entfernt) überfielen, an der er teilnahm. Später wurde er für schuldig befunden, die Aktivitäten einer religiösen Organisation der Zeugen Jehovas organisiert zu haben. Nur einen Monat zuvor waren alle Organisationen dieser Religion in Russland als extremistisch eingestuft und vom Obersten Gerichtshof Russlands verboten worden, aber die lokale Organisation in Orjol wurde noch früher verboten, was zur Grundlage der strafrechtlichen Verfolgung von Christensen wurde.

Die russischen Behörden haben wiederholt bestätigt, dass das Verbot von 2017 auf juristische Personen der Zeugen Jehovas beschränkt ist, und behauptet, dass es nicht in das Recht einzelner Zeugen Jehovas eingreift, ihren Glauben auszuüben. Dennis' Inhaftierung war jedoch der Beginn einer aggressiven Kampagne, bei der viele Zeugen Jehovas in Russland und auf der Krim verhaftet und inhaftiert wurden.

Die Königlich Dänische Botschaft in Moskau entsandte wiederholt Vertreter an den Hof nach Orjol. Sie beantragten, Christensen unter Hausarrest zu stellen, nicht in der Kolonie, und gaben die notwendigen Garantien. Das Gericht entließ Christensen jedoch erst aus der Kolonie, als er seine gesamte Strafe, sechs Jahre in der Strafkolonie, verbüßt hatte. (Christensen verbrachte die ersten 2 Jahre in einer Haftanstalt, in der die Inhaftierung als härter gilt als in einer Strafkolonie, und wo ein Tag Aufenthalt 1,5 Tagen in einer Strafkolonie entspricht.) Im Jahr 2018 beantragte das Königreich Dänemark beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, als Drittpartei im Fall Christensen gegen Russland als Streithelfer aufzutreten. Ein Urteil über diese Beschwerde ist noch nicht ergangen.

Christensen verbüßte seine Strafe in der Strafkolonie in Lgov. Die Verwaltung dieser Strafkolonie verhängte wiederholt zusätzliche unangemessene Sanktionen gegen ihn, die ihn in noch härtere Bedingungen innerhalb der Kolonie brachten. Russischen Gerichten wurde seinen Anträgen auf Milderung der Reststrafe nicht stattgegeben. Nach seiner Entlassung aus der Kolonie annullierte Russland die Gründe für seinen Aufenthalt in Russland und wies ihn aus.

Bis heute sitzen 91 Zeugen Jehovas in Russland hinter Gittern. "Mein Herz ist bei meinen lieben Glaubensbrüdern und -schwestern, die wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt wurden", sagt Dennis Christensen. "Diese Menschen haben nichts mit Extremismus zu tun, sie leiden zu Unrecht, weil sie Opfer religiöser Verfolgung geworden sind. Ich bete weiterhin für meine mutigen Brüder und Schwestern, die wegen ihres Glaubens verfolgt und inhaftiert werden."

Dennis Christensen ist dänischer Staatsbürger und wurde in Kopenhagen geboren. Seit 20 Jahren ist er mit der russischen Staatsbürgerin Irina verheiratet, deshalb lebte er in Russland und arbeitete im Bereich des Baugruppenbaus.

Der Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im modernen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdyumov von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimlich Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß eine Strafe in der Kolonie Lgov ab. Er forderte wiederholt die Ablösung eines Teils der nicht abgesessenen Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisleitung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in seine Heimat Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
Prüfung durch das Gericht erster Instanz:
Zheleznodorozhniy District Court of the City of Oryol
Richter:
Aleksey Rudnev
Berufungsgericht:
Орловский областной суд
Berufungsgericht:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel
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