Andrzej und Anna Onisczuk nach ihrem Grenzübertritt nach Polen. Juni 2026

Andrzej und Anna Onisczuk nach ihrem Grenzübertritt nach Polen. Juni 2026

Andrzej und Anna Onisczuk nach ihrem Grenzübertritt nach Polen. Juni 2026

Diskriminierung

Weiterer Zeuge Jehovas aus Russland abgeschoben. Zuvor hatte Andrzej Onisczuk eine Bewährungsstrafe verbüßt.

Andrzej Onisczuk (57), polnischer Staatsbürger, wurde in Russland wegen der Ausübung seines Glaubens als Zeuge Jehovas verurteilt. Am 3. Juni 2026 endete seine Strafe, dennoch ordneten die Behörden an, dass er Russland innerhalb von 10 Tagen verlassen muss. Für die nächsten 8 Jahre ist ihm die Einreise ins Land untersagt.

Andrzej verbrachte die Hälfte seines Lebens – fast 30 Jahre – in Russland, in Kirow. Dort heiratete er Anna, gründete sein eigenes Unternehmen und fand Freunde. Nun mussten Andrzej und seine Ehefrau gezwungenermaßen in sein Heimatland zurückkehren. Für Anna war der Weggang eine schwierige Entscheidung, da ihre Familie in Russland geblieben ist.

Die Strafverfolgung gegen Andrzej begann im Oktober 2018. Der Gläubige verbrachte fast ein Jahr in Untersuchungshaft. Damals war ihm jeglicher Kontakt zu seiner Frau verboten – selbst telefonisch –, da sie als Zeugin im Verfahren geführt wurde. „Wir konnten damals überhaupt nicht miteinander sprechen; wir sahen uns nur viermal bei Gerichtsverhandlungen, zweimal davon per Videokonferenz. Für mich war das eine schwere Prüfung, denn Andrzej ist der wichtigste Mensch in meinem Leben und wir waren noch nie so lange getrennt gewesen“, erinnert sich Anna an diese Zeit.

Für das Singen religiöser Lieder und Gespräche über die Bibel verurteilte das Kirower Gericht Andrzej zu 6,5 Jahren auf Bewährung mit einer 4-jährigen Probezeit, während derer er sich wöchentlich bei den Behörden melden musste und Kirow nicht verlassen durfte. Am 9. Juni dieses Jahres erließ die Migrationsbehörde des Innenministeriums der Region Kirow einen Beschluss zum Einreiseverbot in die Russische Föderation.

Im Oktober 2025 erkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass die Strafverfolgung von Onisczuk und 27 weiteren Mitgläubigen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention darstellt und hob hervor, dass sie „keinem legitimen Zweck diente und keinerlei ‚gesellschaftliche Notwendigkeit‘ hatte“.

Wären Andrzej und seine Ehefrau in Russland geblieben, hätten sie weiterhin das Risiko neuer Repressionen wegen ihres Glaubens auf sich nehmen müssen. Viele Gläubige werden erneut strafrechtlich verfolgt; häufig sind auch Familienangehörige betroffen. Mindestens 190 verfolgte Zeugen Jehovas haben mindestens einen Verwandten, der aufgrund ähnlicher Angklagepunkte strafrechtlich verfolgt wird.

Fall Onischuk und andere in Kirow

Fallbeispiel
Im Oktober 2018 fanden in Kirow Hausdurchsuchungen bei Gläubigen statt. Ein Strafverfahren wegen extremistischen Paragrafen wurde gegen sieben örtliche Bewohner eingeleitet, davon kamen fünf in Untersuchungshaft, darunter der polnische Staatsbürger Andrzej Oniszuk, der fast ein Jahr in Haft verbrachte. Seine Mitgläubigen waren zwischen 3 und 11 Monaten im Untersuchungsgefängnis und anschließend noch 6 bis 9 Monate unter Hausarrest. Die Männer wurden in die Liste der Rosfinmonitoring aufgenommen. Einer der Angeklagten, Juri Geraskow, verstarb eine Woche vor dem Prozess infolge einer schweren Krankheit. Im Januar 2021 begannen die Gerichtsverhandlungen. Im Juni 2022 wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 2,5 und 6,5 Jahren verurteilt. Juri Geraskow wurde ebenfalls des Extremismus schuldig gesprochen, das Strafverfahren jedoch aufgrund seines Todes eingestellt. Die Berufung bestätigte das Urteil gegen die Gläubigen. Im Juni 2026 musste Andrzej Oniszuk Russland auf Anordnung des Gerichts verlassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Kirow
Siedlung:
Kirow
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde „organisierten sie in verschiedenen Wohnungen Zusammenkünfte von Anhängern und Teilnehmern der genannten Vereinigung [Zeugen Jehovas], wobei sie die charakteristischen Praktiken dieser Organisation befolgten. Dazu gehörten das gemeinsame Singen biblischer Lieder, das Verbessern der Fähigkeiten in der Missionsarbeit, das Studium religiöser Literatur sowie des sogenannten ‚Heiligen Schrift‘ (der Bibel), die im föderalen Verzeichnis extremistischer Materialien enthalten ist und die Lehren der Zeugen Jehovas vermittelt.“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802330022000044
Eingeleitet:
3. Oktober 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für das Gebiet Kirow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2022 (1-5/2021; 1-123/2020)
Gericht erster Instanz:
Первомайский районный суд Кирова
Richter am Gericht erster Instanz:
Тимур Юсупов
Fallbeispiel
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