Ungerechte Urteile

Eine weitere Verurteilung in der jüdischen Autonomieregion. Vladlena Kukavitsa erhielt 6 Jahre Bewährung, weil sie über Gott gesprochen hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 10. April 2025 verurteilte das Bezirksgericht Birobidschanski Vladlena Kukavitsa zu 6 Jahren Bewährungsstrafe. Richter Aleksandr Kulikov wertete die Diskussion über den christlichen Glauben als Beteiligung an "den Aktivitäten einer extremistischen Organisation". Vladlena hält das Urteil für ungerecht.

Bereits im Juli 2022 begannen die operativen Durchsuchungsmaßnahmen gegen Kukavitsa. Im Februar 2024 eröffnete A. A. Karawajew, FSB-Ermittler für das Jüdische Autonome Gebiet, ein Strafverfahren gegen sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Gleichzeitig wurde das Haus der Frau durchsucht. Einen Monat später eröffnete ein anderer Ermittler, Dmitri Jankin, der wiederholt Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen im Jüdischen Autonomen Gebiet eingeleitet hatte, ein zweites Verfahren gegen sie, diesmal wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten. Dann wurden beide Fälle zu einem kombiniert. Ein halbes Jahr später erhielt Vladlena eine Anerkennungsvereinbarung. Der Staatsanwalt beantragte eine siebenjährige Bewährungsstrafe für sie.

Die Anklage in diesem Fall stützte sich auf die Aussage einer Frau namens Valeria Suvorova, mit der Vladlena über biblische Themen kommunizierte. Vor Gericht stellte der Gläubige fest, dass dies eine Provokation seitens der Strafverfolgungsbehörden war, und sagte: "Valeria Suvorova selbst bat mich, weiterhin mit ihr über religiöse Themen zu sprechen, und tat so, als ob sie interessiert sei, dass sie Gottes Trost brauche, Hoffnung auf die wunderbare Zukunft, die Gott verspricht. Als ich erfuhr, dass dieses Mädchen schwierige Lebensumstände hatte, wollte ich ihr aufrichtig helfen."

Vladlena Kukavitsa arbeitet auf einer Rettungswache und hat den Ruf einer gewissenhaften Arbeiterin und friedliebenden Person. Ihre Referenz von ihrem Arbeitsplatz besagt, dass sie höflich und nicht konfrontativ ist, freundschaftliche Beziehungen zu Kollegen pflegt und nie beleidigend über andere Menschen gesprochen hat.

Vor Gericht verteidigte sich die Gläubige, und da die Anhörungen hinter verschlossenen Türen stattfanden, konnte keiner ihrer Angehörigen an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Zur gleichen Zeit kamen viele, um sie im Gerichtsgebäude zu unterstützen. Sie erzählte, was ihr geholfen hat: "Während ich im Gerichtssaal war, wurde ich sehr unterstützt und gestärkt durch den Gedanken, dass meine Freunde jetzt auf mich warten und ich sie bald sehen und umarmen kann."

Zum Zeitpunkt der Verurteilung von Vladlena Kukavitsa waren im Jüdischen Autonomen Gebiet bereits 26 Zeugen Jehovas angeklagt worden. Die Hälfte von ihnen sind Frauen, alle werden zu Bewährungsstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren verurteilt.

Der Fall Kukavitsa in Birobidschan

Fallbeispiel
Vladlena Kukavitsa ist eine der Zeugen Jehovas aus Birobidschan, die im Februar 2024 durchsucht wurden. Kurz zuvor hatte der FSB ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnet, weil er mit einem Anwohner über die Bibel gesprochen hatte. Einen Monat später eröffnete der FSB-Ermittler Dmitri Jankin, der zuvor die Strafverfolgung von Jehovas Zeugen in Birobidschan eingeleitet hatte, ein zweites Strafverfahren gegen die Frau, diesmal wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im September 2024 ging der Fall vor Gericht, das sie 7 Monate später zu 6 Jahren Bewährungsstrafe verurteilte.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12407990001000003
Eingeleitet:
1. Februar 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-33/2025 (1-453/2024)
Gericht erster Instanz:
The Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Area
Richter am Gericht erster Instanz:
Aleksandr Kulikov
Fallbeispiel
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