Der Fall Tatjana Pasynkowa in Mednogorsk
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Der Oberleutnant des Richters A. A. Chasanow, Ermittler der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess, A. A. Chasanow, leitet ein Strafverfahren gegen Tatjana Pasynkowa gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
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Tatjana Pasynkowa kehrt aus dem Urlaub zurück. Beim Grenzübertritt wird sie festgenommen und eine Stunde lang verhört. FSB-Offiziere interessieren sich dafür, ob sie unter einem Anerkennungsvertrag steht, und stellen Fragen zu ihrer Schwiegertochter Julia Pasynkowa. Die Frau wird ohne Anklage freigelassen.
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Das Bezirksgericht Urup erkennt die Hausdurchsuchung von Tatjana Pasynkowa als rechtmäßig an.